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Vollkasko vs. Teilkaskoversicherung – Wichtiges zum Versicherungsschutz!

Von: Gabriel Raiolo - Juli 19, 2017

Warum eine Kaskoversicherung?

Viele Fahrzeugbesitzer stehen vor dem Dilemma, ob sie eine Kaskoversicherung nehmen sollen. Einiges sollte dabei besonders beachtet werden. Vorerst wollen wir einmal klären, um was es sich bei einer Kaskoversicherung überhaupt handelt. Grundsätzlich ist die Kaskoversicherung eine Versicherung gegen Schäden, die der Fahrer oder Halter am eigenen Fahrzeug verursacht.
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung, für die eine gesetzliche Verpflichtung für jedes Fahrzeug besteht, handelt es sich bei der Kaskoversicherung um eine Autoversicherung auf freiwilliger Basis. Die Kaskoversicherung wird in Voll- und Teilkaskoversicherung unterteilt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung?

Teilkaskoversicherung:

Da eine Teilkaskoversicherung Schäden abdeckt, auf die der Fahrer keinen Einfluss hat, ist diese Versicherungserweiterung für jeden Fahrzeughalter empfehlenswert. Außer, wenn das Fahrzeug sehr alt ist und der Restwert weniger als 1000 Euro ausmacht. In so einem Fall sollte man sich überlegen, ob sich eine Teilkaskoversicherung auszahlt.

Was wird von der Teilkaskoversicherung gedeckt?

Brand und Explosion

Zu Bränden an Fahrzeugen kann es durch verschiedene Ursachen kommen. Auch durch Brand beschädigte parkende Fahrzeuge werden von der Teilkaskoversicherung gedeckt.
Laut Experten der Automobilindustrie könnte es ohne die Einwirkung von Sprengstoff bei einem Fahrzeug gar nicht zu einer Explosion kommen. Dafür wäre das Entstehen eines explosionsfähigen Gemisches aus Sauerstoff und Benzindämpfen in einem geschlossenen Behältnis notwendig.

Der Treibstofftank, würde bevor es zur Explosion überhaupt käme, durch den entstandenen Druck aus seinen Nähten platzen und so würde der Treibstoff austreten. Falls es mit Feuer in Berührung kommen sollte, würden sich die Gase entzünden aber zu einer Explosion käme es nicht.

Bis das ganze Auto Feuer fängt, vergehen ca. 8 Minuten, die zur Rettung der Insassen vollkommen ausreichen. Die Explosionen von Fahrzeugen, die wir in Filmen oft zu sehen bekommen, haben dazu geführt, dass sich Menschen ein falsches Bild darüber gemacht haben und sich aus Vorsichtsmaßnahmen gar nicht trauen Verletzte aus einem Auto zu retten oder das Feuer zu löschen.

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Diebstahl oder Raub

Im Falle, dass Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, liegt in der Regel die Beweislast für den Nachweis eines Versicherungsschadens bei Ihnen. Ein Entschädigungsanspruch besteht in der Regel bereits dann, wenn Sie als Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls darlegen. Zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr an der Stelle, wo Sie es abgestellt haben auffinden.

Hierfür benötigen Sie keine weiteren Beweise, wie Zeugenaussagen oder dergleichen,
außer bei Verdacht auf Versicherungsbetrug.
Gemäß dem Strafgesetzbuch liegt Raub vor, wenn ein Täter Gewalt anwendet oder diese unmittelbar androht, um sich in den Besitz des Fahrzeugs zu bringen.

Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss

Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden werden von der Versicherung nicht gedeckt.
Bei solchen Schäden handelt es sich hauptsächlich um Schmorschäden. Für Schmorschäden ist charakteristisch, dass es nicht zu einer Flammenbildung kommt und somit kein Schadensfall für die versicherte Gefahr „Brand“ eingetreten ist.
Der Versicherungsschutz bezieht sich bei Schäden durch Kurzschluss ausschließlich auf den Kabelbaum. In Anbetracht, dass keine Folgeschäden versichert sind, kommt die Versicherung für Schäden an anderen Teilen des Fahrzeugs nicht auf.

Glasbruchschäden

Die Regulierung eines Glasschadens übernimmt meist Ihre Kfz-Teilkaskoversicherung.
Sie zahlt Beschädigungen des Autoglases, die Infolge eines Wildunfalles, Hagels oder Steinschlags entstehen. Kommt es zu Glasschäden Infolge eines Unfalls, den Sie nicht verschuldet haben, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Instandsetzung entrichten.

Im Falle, dass Scheiben, Außenspiegel oder die Lichtanlage durch Vandalismus beschädigt wurden, haftet die Kfz-Vollkaskoversicherung. Auch wenn Sie selbst den Glasschaden an Ihrem Auto verursacht haben, greift der Kfz-Vollkaskoschutz.

Marderbiss mit oder ohne Folgeschäden

Von manchen Kfz-Tarifen werden nur direkte Marderschäden abgedeckt. Hier werden nur beschädigte Teile ersetzt. Andere Versicherungstarife umfassen jedoch auch Folgeschäden – zahlen also auch, wenn durch einen Marderbiss beschädigte Zündkabel, Gummimanschetten oder Kühlschläuche Folgeschäden mit sehr hohen Kosten verursacht haben.

Unwetterschäden

Unwetterschäden, die durch Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmung entstanden sind, werden von der Versicherung gedeckt. Hier sind für die Schadensregulierung Bilder von anderen beschädigten Fahrzeugen aus der näheren Umgebung, die z. B. durch Hagel beschädigt wurden, als Beweis ausreichend. Eventuelle Schäden, die aufgrund des von Naturgewalten veranlassten Verhaltens des Fahrers entstehen, werden von der Versicherung nicht gedeckt.

Zusammenstoß mit Haarwild

Welche Tiere gehören nach dem Bundesjagdgesetz zum Haarwild?

Nach Paragraf 2 des Bundesjagdgesetzes gehören zum Haarwild:

  • Schwarz- und Rotwild
  • Wisente und Elche
  • Hase und Murmeltiere
  • Wildschweine
  • Luchse und Füchse
  • Fischotter und Seehunde

In Haarwild werden beispielsweise Wölfe, Bären, Kühe, Hunde und Katzen nicht eingestuft.
Umfangreichere Tarife haben einen größeren Deckungsumfang und bieten erweiterten Versicherungsschutz. Meist sind dann auch Zusammenstöße mit Nutztieren, wie Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Hunden oder Katzen von der Versicherung mit eingeschlossen. Einschränkungen wie alle Wirbeltiere oder Vögel sind geläufig.

Durch den Zusammenstoß mit Haarwild entstandene Schäden werden von der Teilkaskoversicherung getragen. Allerdings, kommt es zu Schäden bei einem Ausweichmanöver oder durch das überfahren eines schon toten Tieres, werden die dabei entstandenen Schäden nur von der Vollkaskoversicherung ersetzt.

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Vollkaskoversicherung:

Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich auch, wie bei der Teilkaskoversicherung, um eine freiwillige Zusatzversicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Von ihr werden Schäden abgedeckt, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen, wobei der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung in ihr mit einbezogen ist.

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Neben all dem Versicherungsschutz, der durch eine Teilkaskoversicherung gedeckt wird, deckt die Vollkaskoversicherung folgende entstandene Fahrzeugschäden:

  • durch selbstverschuldete Unfälle
  • durch Vandalismus und Fahrerflucht Unbekannter
In diesen zwei Fällen greift die Vollkaskoversicherung nicht:
  • bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • bei Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen entstanden sind

Dann sind die Kfz-Versicherer auch bei der Mitversicherung grober Fahrlässigkeit nicht verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen.

WICHTIG: Vertrag mit Einschluss der groben Fahrlässigkeit abschließen

Schließen Sie einen Vollkaskotarif ab, bei dem der Versicherer im Versicherungsvertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dann zahlt die Versicherungsgesellschaft, außer in den zwei oben genannten Fällen, in voller Höhe.

Hier wird also für Unfälle und Schäden, die am Fahrzeug entstehen können, der höchste Schutzgrad geboten.

Welche Kriterien werden bei der Berechnung der Vollkasko berücksichtigt?

Für die Beitragsberechnung der Vollkasko sind maßgeblich:

Typklasse

Die Typklassen werden nach der Häufigkeit und den Schadenshöhen, die je nach Versicherungsart, wie Haftpflicht oder Vollkasko mit bestimmten Autotypen entstanden sind formiert. Die Versicherungen gruppieren die Fahrzeuge in der Regel einmal jährlich neu ein.

Regionalklasse

Die Regionalklasse eines Zulassungsbezirks in der Haftpflichtversicherung wird durch
das Fahrverhalten aller Autofahrer, der Anzahl der Schäden bezogen auf die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und die durchschnittliche Schadenshöhe bestimmt.
Bei einem Unfallschwerpunkt in einem Bezirk kann das zu einem überdurchschnittlichen Schadenaufkommen führen. In der Kaskoversicherung spielen zudem eine hohe Diebstahlfrequenz, Gewitterschäden sowie die Häufigkeit der Wildunfälle eine Rolle.

Schadensfreiheitsrabatt

Wer als Verkehrsteilnehmer ein ganzes Jahr unfallfrei Auto gefahren ist, erhält von der Kfz-Versicherung einen so genannten Schadenfreiheitsrabatt (SF). Diese Rabatteinstufung, wird für Sie jedes Jahr vorteilhafter, da die Beiträge für die Haftpflichtversicherung jedes Jahr sinken. Auch die Versicherung hat ihren Nutzen davon, da sie nicht für Schäden aufkommen musste.
Als Fahranfänger werden Sie üblicherweise in die Schadenfreicheitsklasse 0 eingestuft. Bei dieser Klasse müssen Sie 240 Prozent des Grundbetrags zahlen.
Falls Sie Ihren Führerschein mindestens drei Jahre besitzen, starten Sie mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2. Dann müssen Sie in der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto nur 140 Prozent des Grundbetrags zahlen.
Bei einem Wechsel der Versicherung kann die Schadensfreiheitsklasse übertragen werden. Hier bestehen jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, haben keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.

Höhe der Selbstbeteiligung

Das System der Selbstbeteiligung dient dazu, die Versicherungsprämien etwas günstiger zu gestalten. Mit anderen Worten gesagt, die Beiträge zu senken. Es muss dabei gesagt werden, dass dieses System nicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgesehen ist. Diese übernimmt die volle Leistung bei der Regulierung des entstandenen Schadens am Fahrzeug, dem Besitz und der Gesundheit des Unfallgegners. Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung jedoch, kann man eine Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wählt der Versicherungsnehmer selbst, diese kann bei den meisten Versicherungen abgesprochen werden.

Welche Höhe man als Selbstbeteiligung wählen sollte, hängt von den individuellen Verhältnissen und Gegebenheiten ab. Die Selbstbeteiligung sollte entsprechend dem Wert des Fahrzeuges sein. Wenn jemand nicht sicher ist, dass er die Selbstbeteiligung bei einem eventuellen Unfallschaden ohne weiteres bezahlen kann, sollte er auf jeden Fall darauf achten, keine zu hohe Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Eine Selbstbeteiligung in der Höhe von 150 € wirkt sich oft sehr vorteilhaft auf die Beitragshöhe aus. Diese verhältnismäßig kleine Summe kann in einem Schadensfall leicht aufgebracht werden.

Jährliche Kilometerleistung

Da manche Autofahrer mehr Kilometer zurücklegen, andere weniger muss sich dies auch auf die Versicherungsbeiträge auswirken. Wenn ein Fahrer eine hohe jährliche Kilometerleistung hat, ist das Unfallrisiko höher als bei einem Fahrzeug, dass selten genutzt wird.

Die vertragsmäßige Kilometerzahl wird bei der Antragstellung vereinbart. Dabei muss man darauf achten, dass keine zu kleine Kilometerzahl angesetzt wird und der genaue Kilometerstand angegeben wird, ansonsten kann die Versicherung das Fahrzeug in die schlechteste Kilometerklasse einstufen. Die Versicherer behalten sich das Recht zur Überprüfung vor. Meistens geschieht dies bei einem entstandenen Unfallschaden. Bei einem Überschreiten der Kilometerleistung, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies der Versicherung zu melden, damit fallweise die Preise angepasst und Änderungen am Vertrag vorgenommen werden können.

Fahrzeugalter – Hier lockt ein Rabatt!

Auch das Fahrzeugalter kann sich auf die Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags bedeutend auswirken. Relevant ist das Datum der Erstzulassung und das Datum der Zulassung auf den Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter.
Ein Rabatt aufgrund des Fahrzeugalters wird von Kaskoversicherungen vor allem für ältere Fahrzeuge angeboten. Je älter das Fahrzeug ist, ist in der Regel auch der Fahrzeugwert niedriger. Das wirkt sich natürlich bei einem Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert aus. Da es sich bei einem älteren Fahrzeug um ein kleineres Versicherungsrisiko handelt, profitiert der Versicherte von einem Fahrzeugalter-Rabatt.

Alter der Personen des Fahrerkreises

Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren werden von vielen Versicherungen in eine höhere Risikostufe eingereiht. Dies wirkt sich maßgeblich auf die Prämienhöhe aus.
Wenn Sie jemand anderen, mit Ihrem Auto fahren lassen, ohne dass vorher ein Temporärer Fahrereintrag erfolgte und es kommt zu einem Unfallschaden, besteht im Schadensfall kein Versicherungsschutz. Das heißt, hier können mehrere Fahrer im Vertrag hinterlegt werden und es besteht im Schadenfall Versicherungsschutz. Ein Fahrereinschluss ist bezüglich der Häufigkeit in einem Versicherungsjahr begrenzt. Sie sollten diesbezüglich Ihre Vertragsinhalte überprüfen.

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