Ist die Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag sinnvoll? Das müssen Sie beachten
Nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit reicht im Straßenverkehr, damit es zu einem Unfall kommt. Dieses Szenario spielt sich auf deutschen Straßen jedes Jahr millionenfach ab. Vielleicht sind Sie gerade unmittelbar betroffen? Geschädigte sollten die Regulierung des Schadens möglichst schnell angehen. Die Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag ist jedoch nicht die beste Wahl! Warum das so ist und welche Möglichkeiten Sie haben, dass erfahren Sie hier.
Die korrekte Abwicklung eines Unfallschadens ist insbesondere für Unfallopfer wichtig. Schnell tauchen hier erste Fragen auf:
- Wie läuft die Schadensabwicklung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ab?
- Was ist als Geschädigter zu beachten mit Blick auf die eigenen finanziellen Interessen?
- Ist ein Kfz Gutachten notwendig oder reicht auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt?
Diese und weitere Themen können Sie in diesem Beitrag mit zahlreichen Tipps vertiefen.
Falls Fragen aufkommen, können Sie sich direkt an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg wenden. Wir helfen Ihnen gern!
Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag: Worum es in diesem Beitrag geht
Dieser Beitrag zeigt Ihnen als Unfallgeschädigter, dass Sie nach einem Verkehrsunfall nichts dem Zufall überlassen sollten. Bedenken Sie, dass Ihre finanziellen Interessen unmittelbar von Ihren Entscheidungen abhängen. Klar ist, dass die Schadenshöhe nach einem Unfall für die vorzunehmende Regulierung in einer aussagekräftigen Form festzustellen ist.
Hierzu bieten sich in der Regulierungspraxis zwei Optionen: Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag oder mit einem unabhängigen Kfz Schadensgutachten.
Tipp: Setzen Sie nicht auf die gegnerische Versicherung, übernehmen Sie die Regie und beauftragen einen eigenen Kfz Sachverständigen! Als Geschädigter haben Sie das Recht dazu. Machen Sie davon Gebrauch.
So viel sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen: Außer bei einem Bagatellschaden fahren Sie mit einem Sachverständigengutachten besser, da es Ihre Ansprüche ganzheitlich berücksichtigt und zudem eine beweissichernde Funktion hat. Davon kann bei einem einfachen Kostenvoranschlag keine Rede sein. Sie haben im Falle der eigenen Unschuld das Recht, einen neutralen Kfz Sachverständigen zu beauftragen. Insofern stellt sich die Option „Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag“ vor allem bei einem offensichtlich größeren Schadensbild in der Regel gar nicht.
Übersicht der Inhalten:
- Geschädigte hat die Wahl
- Ab welcher Schadenshöhe Gutachten
- Ablauf der Schadensregulierung
- Möglichkeiten die Schadenshöhe zu ermitteln
- Werkstatt oder Gutachter?
- Gefahren bei einem Kostenvoranschlag
- Ablauf bei ungeklärter Schuldfrage
- Versicherung lehnt Schadensregulierung ab
- Schadensregulierung ohne Mehrwertsteuer
- Fiktive Abrechnung ohne Reparatur möglich?
- Dauer der Schadensregulierung
- Fazit
Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag: Das sollten Geschädigte berücksichtigen!
In den allermeisten Fällen ist eine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag nicht die beste Lösung. Sie können und sollten ein aussagekräftiges Kfz Gutachten erstellen lassen. Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro können Sie mit Sicherheit davon ausgehen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen muss. Auch mögliche Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfallschaden von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen.
Bedenken Sie, dass nur in einem Sachverständigengutachten u.a. die merkantile Wertminderung oder ein Nutzungsausfall explizit Berücksichtigung findet, was bei einem Kostenvoranschlag nicht der Fall ist. Dieser enthält auch keine Angaben zum Restwert und Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs. Ohne diese Werte ist es jedoch nicht möglich, einen wirtschaftlichen Totalschaden abschließend zu regulieren.
Unfallschadensregulierung: Der Geschädigte hat die Wahl!
Falls die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt ist und Sie demnach unschuldig sind, müssen Sie keine Kosten für ein Kfz Gutachten befürchten. Es besteht rein formal also kein Grund dafür, sich mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu begnügen. Fraglich ist auch, ob dieser bei einem größeren Schadensbild überhaupt anerkannt würde. Letztlich möchten Versicherungen zahlenbasiert einschätzen können, ob sich die Reparatur in einer Fachwerkstatt überhaupt noch lohnt. Das ist mit einem Kostenvoranschlag aber nur sehr eingeschränkt möglich.
Gut zu wissen: Ab welcher Schadenshöhe kann ich ein Kfz Gutachten in Auftrag geben?
Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro sollte ein Gutachten angefordert werden. Ist der Unfallschaden deutlich geringer, würde der Aufwand des Schadens in keiner Relation zu den Kosten für ein Gutachten stehen. Wer trotz der nutzbaren Möglichkeit auf einen Gutachter verzichtet, verschenkt in der Regulierungspraxis bares Geld. Geld was einem als Geschädigten definitiv zusteht!
Bagatellschäden als Ausnahme: Fragen Sie im Zweifelsfall einen Kfz Gutachter!
Liegt ein Bagatellschaden vor, ist die Regulierung nach einem Kostenvoranschlag die gängige Lösung. In diesem Fall erstatten Versicherungen auf dieser Basis einen kleineren Schaden zeitnah.
Ganz so einfach ist es aber nicht …
Ein Problem für Laien ist aber sicher darin zu sehen, einen Bagatellschaden als solchen einstufen zu können. Nicht selten entpuppt sich eine vermeintlich kleine Delle doch als wesentlich teurer als zunächst angenommen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall einen erfahrenen Fachmann auf den Schaden schauen zu lassen. Beachten Sie, dass auch ein Kfz Gutachter einen aussagekräftigen Kostenvoranschlag erstellen kann. Eine weitere Alternative wäre die Anfertigung eines Kurzgutachtens.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Schadensregulierung?
Es liegt in der Natur der Sache, dass die allermeisten Menschen keine Erfahrungswerte bzw. Routine in dem Bereich der Unfallregulierung haben. Daher ist es ratsam, sich direkt am Unfallort an einen erfahrenen Kfz Gutachter zu wenden. Dieser wird alle Beweise sichern und beziffert in einem Gutachten die tatsächliche Höhe der Schadenssumme. Durch seine ganzheitliche Betrachtung nimmt er Ihnen alle Arbeiten rund um die Schadensabwicklung ab. Wie das im konkreten Fall am besten abläuft, erfahren Sie im persönlichen Gespräch. Dabei lässt sich individuell prüfen, welche Optionen für Sie am besten geeignet ist.
Grundsätzlich beginnt die Schadensregulierung in dem Moment, in dem die Meldung an die Versicherung erfolgt. Der Unfallverursacher hat diese Meldung innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihre eigene und die gegnerische Versicherung in Kenntnis setzen, wozu Sie ggf. auf den Zentralruf der Versicherer zurückgreifen können.
Schadenshöhe ermitteln: Diese Möglichkeiten haben Sie
Wenn Sie einen Unfall nicht verursacht haben, sollten Sie alle Optionen prüfen und vor allem aktiv werden. Die denkbar schlechteste Lösung ist es definitiv, sich auf den vermeintlichen „Service“ der gegnerischen Versicherung einzulassen, auch wenn das auf den ersten Blick sehr bequem sein mag. Denn sie wird Ihnen direkt einen Kfz Gutachter der Versicherung zur Verfügung stellen wollen. Das sollten Sie besser selber in die Hand nehmen und einen eigenen und versicherungsunabhängigen Kfz Gutachter beauftragen.
Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag: Nicht die beste Option für Geschädigte
Außer bei einem Bagatellschaden sollten Sie keine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag anstreben. Damit sind zu viele Unsicherheiten verbunden und der Aspekt der Wertminderung findet keine Berücksichtigung. Im Gegensatz zu einem Gutachten kann die Abrechnung nach einem Kostenvoranschlag auch keine beweissichernde Funktion erfüllen.
Kommt es bei einer strittigen Schuldfrage zu einem Prozess vor Gericht, kann ein Gutachten den entscheidenden Hinweis geben, indem es die Plausibilität des Unfallgeschehens hinterfragt.
Denken Sie auch an rechtliche Aspekte: Bei einem späteren Verkauf müssen Sie das Auto als Unfallfahrzeug deklarieren. Das lässt sich mit einem Kostenvoranschlag nicht umsetzen, wohl aber mit einem unabhängigen Kfz Schadensgutachten in Form der merkantilen Wertminderung.
Schadensregulierung nach Gutachten: Der beste Weg um die Höhe der Schadenssumme festzustellen
Um den Schaden am Fahrzeug exakt und ganzheitlich erfassen zu können, ist oberhalb der Bagatellgrenze ein Schadensgutachten unverzichtbar. Es enthält alle wichtigen Werte, um einen Schaden mit der gegnerischen Versicherung zeitnah abzurechnen.
Gerade bei hohen Reparaturkosten reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus. Denn nur wenn der Wiederbeschaffungswert mit einem Gutachten ermittelt wird, lassen sich Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur treffen.
Kostenvoranschlag von einer Werkstatt oder Gutachter?
Sie können sich aufgrund der fachlichen Expertise direkt an einen Gutachter wenden. Dort sind Sie dann in den besten Händen, wenn die Bagatellgrenze doch deutlich überschritten ist. Der Gutachter wird dann alle weiteren Schritte unternehmen und Sie gezielt bei der Schadensabwicklung unterstützen.
Bei Unklarheiten seitens der Versicherung zum Beispiel bei Kürzungen (häufige Kürzungen: Verbringungskosten oder Stundenverrechnungssätze), kann ein Gutachter gemeinsam mit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht für Klarheit sorgen.
Diesen umfassenden Service kann eine Fachwerkstatt nicht leisten, sodass Sie ggf. sehr viel Arbeit selber zu erledigen hätten. Bedenken Sie, dass Sie beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo unterschiedlichste Gutachten in Auftrag geben können. Insofern lassen sich sehr zeitnah äußerst bedarfsgerechte Lösungen in Anspruch nehmen.
Achtung! Diese Gefahr besteht bei einem Kostenvoranschlag
Es ist übliche Praxis, dass Werkstätten Kostenvoranschläge möglichst günstig kalkulieren, um den Auftrag zu erhalten. Sind die tatsächlichen Kosten am Ende höher, könnten Sie diese nicht mit der Versicherung abrechnen. Angesichts dessen ist ein Kostenvoranschlag nicht als verbindlich anzusehen, ein Kfz Gutachten aber sehr wohl. Dieser Aspekt der Planungssicherheit zeigt, warum ein Kostenvoranschlag bei einem Haftpflichtschaden nicht die beste Lösung für den Geschädigten ist.
Wie funktioniert die Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage?
Grundsätzlich ist es so, dass Versicherungen bei unklarer Schuldfrage keine abschließende Regulierung vornehmen. Sind beide Unfallbeteiligten zerstritten, kommt es nicht selten zu einem Zivilprozess. Dieser aber kann einige Monate in Anspruch nehmen, sodass sich die finale Regulierung deutlich in die Länge zieht. In der Praxis kann es auch zur Teilschuld kommen, sodass bei der Regulierung Quoten (z.B. 50:50) zur Anwendung kommen.
Gut zu wissen: Wie das Gutachten die Schuldfrage beantworten kann
Wenn Sie ein Schadensgutachten in Auftrag geben, kann dieses nicht selten einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Schuldfrage leisten. Das geschulte Auge erkennt sehr schnell, ob das Schadensbild zu einer der beiden Unfallversionen passt. Eine Rekonstruktion des Unfalls lässt es zu, die Schuldfrage mit der beweissichernden Funktion des Gutachtens zu klären.
Versicherung lehnt Schadensregulierung ab: Was tun?
Sofern die Ansprüche berechtigt sind und der Versicherung alle notwendigen Dokumente vorliegen, gibt es keine rechtliche Grundlage, die Schadensregulierung abzulehnen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsrechts sind zu beachten.
Ablehnen kann eine Versicherung die Schadensregulierung nur teilweise oder auch komplett, wenn die Unfallmeldung nicht rechtzeitig innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt ist. Auch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten kann dazu führen, dass eine Versicherung nicht für die Regulierung aufkommt. Im Fachjargon ist in diesem Kontext von einer „Verletzung der Vertragspflicht“ die Rede. Da Sie aber natürlich als Unfallopfer Forderung zu stellen haben, müsste der Unfallgegner in diesem Fall selber zur Kasse gebeten werden.
Bei einem solchen Fall sind Sie beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo in besten Händen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk bereitet für Sie alle weiteren notwendigen Schritte vor, damit Sie zügig einen Schadensersatz erhalten
Versicherung verzögert Schadensregulierung: Was ist zulässig?
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass es keine strikte Frist gibt, innerhalb derer Versicherungen einen Fall final überprüfen müssen. Dennoch gibt die Regulierungspraxis einen Rahmen vor, der im Sinne des Gewohnheitsrechts auszulegen ist. Demnach sollte die Regulierung in einem Zeitraum von 4 bis 8 Wochen erledigt sein.
In einigen Fällen kommt es vor, dass Versicherungen weitere Informationen/Dokumente für eine abschließende Bearbeitung brauchen. Dann kann sich der oben genannte Zeitraum um weitere 3 Wochen verlängern. Alles, was darüber hinaus geht, sollten Sie nicht tatenlos über sich ergehen lassen.
Bei Verzögerungen innerhalb der Schadensregulierung Anwalt einschalten!
Wenn Sie seit Wochen nichts mehr von der Versicherung gehört haben und der angesprochene Zeitrahmen ausgeschöpft ist, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Er wird sich umgehend mit der Versicherung in Verbindung setzen und notfalls den notwendigen Druck aufbauen, damit der Schaden am Fahrzeug möglichst zügig reguliert werden kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Schaden dann direkt einzuklagen.
Erfolgt die Schadensregulierung ohne Mehrwertsteuer?
Zu dieser Frage ist ein Blick in Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) empfehlenswert. Dort heißt es, dass Geschädigte als Schadensersatz einen Geldbetrag verlangen können. Umsatzsteuer ist nur zu zahlen, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Dieser Grundsatz gilt auch für die Schadensregulierung (nach Kostenvoranschlag). Lassen Sie sich den Schaden auszahlen und nutzen Sie so die fiktive Abrechnung, wird die Mehrwertsteuer nicht berücksichtigt. Wohl aber, wenn Sie den Schaden reparieren lassen.
Schadensregulierung nach Unfall ohne Reparatur: Ist eine fiktive Abrechnung möglich?
Ja, diese Option haben Sie. Es besteht keine Pflicht, einen Schaden reparieren zu lassen. Fraglich ist nur, ob Versicherungen eine Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag vornehmen. Mit einem aussagekräftigen Gutachten sind Sie eindeutig auf der sichereren Seite, zumal die Kosten verbindlich und aussagekräftig festgeschrieben sind.
Das lässt sich für einen Kostenvoranschlag nur bedingt sagen. Ob diese Option der Regulierung nach einem Unfall für Sie wirtschaftlich überhaupt eine erstrebenswerte Option ist, können Sie im persönlichen Gespräch mit unserem Kfz Gutachter erörtern oder besser gesagt durchrechnen.
Schadensregulierung nach Unfall: Wie lange dauert es?
Oben wurde bereits angedeutet, wie viel Zeit sich die Versicherung mit der Schadensregulierung lassen darf. Falls Sie dieses Thema vertiefen möchten, sei Ihnen dieser Ratgeber zur Dauer der Schadensregulierung empfohlen.
Fazit:
- Ein Kostenvoranschlag ist nicht die beste Wahl, um Ihre finanziellen Forderungen nach einem Unfall ganzheitlich zu wahren.
- In erster Linie bietet sich die Abrechnung nach Kostenvoranschlag für Bagatellschäden an.
- Ein Kfz Gutachten ist aufgrund der Beweissicherung und der Ganzheitlichkeit die überlegene Alternative für die Wahrung von Schadensersatzansprüchen.
- Sie können im Falle der eigenen Unschuld ein Kfz Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung in Auftrag geben. Diese hat auch etwaige Anwaltskosten zu tragen.
- Die Dauer der Schadensregulierung beträgt meistens 4 bis 8 Wochen. Bei Verzögerungen oder Kürzungen sollten Sie mit einem Fachanwalt das weitere Vorgehen prüfen.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützungen durch einen Experten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg auf. Im Notfall ist die Service-Hotline zu extra langen Zeiten erreichbar oder Sie nutzen den bequemen Rückruf-Service. Auch am Wochenende sind wir im Schadenfall für Sie da.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
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