Kfz Gutachten: Darum ist es so wichtig!

Sie sind Geschädigte/r in einem Unfall und haben keine Schuld daran, dass Ihr Fahrzeug beschädigt wurde? Dann benötigen Sie ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz Sachverständigen. Wir sind Ihr erfahrener Kfz Gutachter in Hamburg. Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens durch einen Gutachter, trägt dabei die gegnerische Versicherung. Für Sie als Geschädigten entstehen bei der Zusammenarbeit mit einem Kfz-Sachverständigen keinerlei Kosten. Wir sind dafür da, dass alle Fahrzeugschäden und sämtliche weitere Kosten die durch die Instandsetzung, einen Wertverlust oder einer Neuanschaffung entstehen, transparent zu ermitteln.

Sollten Sie im Schadenfall ohne ein Gutachten fortfahren, geben Sie die Kontrolle aus der Hand. Eine falsche Entscheidung kann bei einem Unfallschaden sehr schnell teuer – und sogar gefährlich – werden. Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo haben Sie einen kompetenten und zuverlässigen Profi an Ihrer Seite. Wir haben den notwendigen Durchblick bei der Zusammenarbeit mit der Versicherung und Ihrem Rechtsanwalt.

In einem Kfz Haftpflichtschaden steht es Ihnen frei, einen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Wir sind ein unabhängiges Kfz Sachverständigenbüro und handeln neutral im Schadenfall.

Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Schadenfall. Eine Vielzahl an Unfallgeschädigten Personen sind bei einem Unfall mit der Situation oftmals überfordert. Wie verhalte ich mich im Schadenfall? Worauf muss ich achten und welche Herausforderungen gibt es? Das Sachverständigenbüro Raiolo informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Schadenabwicklung, sodass Sie nicht den Durchblick verlieren.    

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Kaskoschaden, Haftpflichtschaden, Teilschuld:
Das sollten Sie bei einem Verkehrsunfall wissen

Haftpflichtschaden

Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall nicht der Verursacher, sondern der Geschädigte sind, dann spricht man von einem Haftpflichtschaden. Bei einem Haftpflichtschaden tragen Sie keine Schuld am Unfall. Hier tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Als Geschädigter haben Sie hier diverse Möglichkeiten der Schadensabwicklung und Sie geben hier den Ton an. Sämtliche Schäden des Geschädigten müssen durch den Verursacher reguliert werden. Dabei besteht ein Unfallschaden aus mehrerer Positionen:

  • Sachschaden
  • Vermögensschaden
  • Personenschaden

Bei einem Kfz Haftpflichtschaden brauchen Sie nicht zu befürchten, dass Ihre Versicherung Ihre Versicherungsbeiträge hochstuft. Als Geschädigter bei einem Unfall kommt ihre Fahrzeugversicherung in diesem Fall nicht ins Spiel. Alle Kosten werden in diesem Fall von der gegnerischen Versicherung getragen.

Kaskoschaden

Von einem Kaskoschaden hingegen spricht man, wenn Sie der Unfallverursacher sind. Damit tragen Sie bzw. Ihre Versicherung alle aufkommenden Kosten des Unfallopfers. Somit sind Sie für die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug zuständig bzw. Ihre Kaskoversicherung. Für die Schadensregulierung am gegnerischen Fahrzeug ist die eigene Kfz Haftpflichtversicherung zuständig. Aufgrund der Inanspruchnahme der eigenen Kfz Haftpflichtversicherung erfolgt, in der Regel, eine Hochstufung des Versicherungsbeitrags.

Teilschuld

Sofern Sie eine Teilschuld am Unfall haben, kommen die zwei zuvor genannten Fälle zum Tragen. Die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert einen Teil Ihrer Schäden. Die eigene Kfz Haftpflichtversicherung hingegen, ist für die Regulierung der Schäden des Unfallgegners zuständig. Auf beiden Seiten wird im Falle eine Teilschuld nach einer Quote reguliert.