Mehr als 2.000 Unfälle mit E-Scootern 2020: Wer haftet im Schadensfall?
Durch die Mobilitätswende kommt ein Unfall mit einem E-Scooter besonders im Stadtverkehr immer öfter vor. Die wendigen Elektrokleinstfahrzeuge bzw. E-Tretroller erlauben es, schnell von A nach B zu kommen. Jedoch zeigt dieser Beitrag, dass das Unfallrisiko immer mitfährt. Was ist bei einem Unfall mit E-Scooter zu tun? Wer haftet im Schadensfall nach einem Unfall, wie müssen E-Scooter versichert sein? Und wann kann ein Kfz Gutachter notwendig werden? Nach 5 Minuten Lesezeit wissen Sie mehr!
E-Scooter sorgen für neues Gefahrenpotenzial im Verkehr
Das Thema „Unfall mit E-Scooter“ zeigt definitiv, dass es sich bei diesen akkubetriebenen Elektrokleinstfahrzeugen NICHT um ein Spielzeug, sondern ein Fortbewegungsmittel handelt. Daher sind Fahrer von E-Scootern an Verkehrsregeln gebunden: Insbesondere dürfen Gehwege nicht befahren werden.
Gerade mit Blick auf die Haftung ergeben sich Besonderheiten, die Autofahrer beachten sollten. Ein am Fahrzeug durch einen E-Tretroller verursachter Schaden kann schnell zum Problemfall werden.
„Alle wollen zurück zur Natur. Aber keiner zu Fuß.“ (Werner Mitsch)
Das Wichtigste in 30 Sekunden zum Unfall mit einem E-Scooter (Elektroroller)
- E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland als Elektrokleinfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen. Das zuständige Bundesamt hat eine entsprechende Liste veröffentlicht.
- Ein Führerschein ist nicht notwendig, wohl aber eine Betriebserlaubnis und eine spezielle Haftpflichtversicherung (die private Haftpflichtversicherung reicht nicht). Das Kraftfahrtbundesamt erteilt eine Plakette für E-Scooter.
- Es besteht für E-Scooter keine Helmpflicht, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h.
- In die Unfallstatistik wurden E-Scooter 2020 aufgenommen: Aussagekräftige Daten und Entwicklungen zu Unfällen wird es erst in wenigen Jahren geben.
- Schaden am Auto durch E-Scooter Unfall: Es gelten andere Haftungsverhältnisse, sodass dem Unfallgegner das Verschulden oder zumindest eine Mitschuld nachzuweisen ist. Der GDV gibt 3.850 Euro als durchschnittliche Schadenssumme an.
Definition: Was ist ein E-Scooter?
Laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) handelt es sich um Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Geschwindigkeit zwischen 6 und höchstens 20 km/h. E-Scooter sind selbstbalancierende Fahrzeuge, die mit und ohne Sitz ausgestattet sein können. Betriebserlaubnis und Haftpflichtversicherung sind für die Nutzung vorgeschrieben.
Unfall mit E-Scooter: Häufige Fragen
Der häufigste Grund für einen Unfall mit dem E-Scooter ist Alkohol am Steuer. Missachtung von Verkehrsregeln, Selbstüberschätzung vieler Menschen im Straßenverkehr, schlechte Sicht, glatte Straßen, der tote Winkel beim Abbiegen und fehlende Rücksichtnahme sind weitere wichtige Gründe.
Für Beschädigungen, die durch einen E-Scooter bei einem Unfall verursacht wurden, haftet eine spezielle Versicherung. Diese müssen E-Scooter Besitzer abschließen. Bei gemieteten Elektrorollern ist diese Versicherung durch das verleihende Unternehmen im Regelfall inklusive. Eine Mitschuld durch den Unfallgegner ist zu prüfen.
Durch die fehlende Helmpflicht und keinen Schutz für den Fahrer können Stürze / Kollisionen gravierende Folgen haben. Erste Daten aus der Unfallstatistik zeigen, dass solche Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr ähnlich unfallträchtig sind wie Fahrräder. Es hab die ersten Todesopfer und viele Verletzte.
Unfall mit Scooter in Hamburg: Solche Schlagzeilen kommen immer öfter vor
2019 verbreitete sich die Nachricht vom Tod einer Youtuberin in London: Sie war in einem Kreisverkehr mit ihrem E-Scooter von einem LKW erfasst und tödlich verletzt worden. Google Trends zum Suchbegriff Unfall mit E-Scooter beinhalten erstaunlich viele Städtenamen wie zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels etwa Villingen, Mannheim, Köln, Düsseldorf und Berlin.
Das zeigt, dass E-Scooter vor allem im Stadtverkehr beliebt sind, um kürzere Distanzen schnell zurückzulegen. Das Gefahrenpotenzial ist für E-Scooter mit Blick auf Unfälle in stark befahrenen Großstädten wie Berlin, München, Hamburg und Köln sicher am größten.
Erste Bilanz: Sachschäden durch Roller
Wer am Fahrzeug einen größeren Schaden durch einen Elektro-Scooter Unfall in Hamburg hat, kann sich an das Sachverständigenbüro Raiolo wenden. Das geschulte Auge erkennt schnell, ob es sich noch um einen Bagatellschaden handelt oder ob unter der Verkleidung ein größerer Schaden steckt.
Faktencheck: Unfallquote zeigt hohes Verletzungsrisiko für E-Roller
Die genannten Schlagzeilen bzw. Unfälle in vielen Städten sprechen für eine hohe Unfallquote. Und in der Tat zeigen erste Unfallstatistiken für E-Roller, dass diese in ähnlich viele Unfälle wie Fahrräder verwickelt sind.
Eine erste Bilanz für Elektro-Roller
2020 wurden mehr als 2.000 Unfälle mit E-Scooter registriert, womit der Anteil mit 0,8 Prozent am Gesamtgeschehen noch vergleichsweise gering ist. Das dürfte sich in den kommenden Jahren durch die wachsende Beliebtheit und immer mehr Verleihstationen aber ändern. Der ADAC weist darauf hin, dass bereits 5 Unfälle mit Todesfolge in Deutschland registriert wurden. Schwerstverletzte sind bei Unfällen keine Seltenheit.
Das verdeutlicht die einleitende Sichtweise, dass es sich nicht um ein harmloses Spielzeug, sondern um Verkehrsteilnehmer handelt. Bei den notwendigen Krankenhauseinweisungen (Personenschäden) liegen E-Scooter deutlich vor Fahrradfahrern. Ein fehlendes Handzeichen beim Abbiegen kann insofern gravierende Folgen haben, gerade für Fahrer, die ohne Helm unterwegs sind.
Was tun nach einem Unfall mit einem E-Scooter?
Mit Blick auf § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt an der Unfallstelle das gleiche Vorgehen wie bei einem Autounfall (wobei oft auch ein Fahrzeug involviert ist). Alle Beteiligten müssen am Unfallort bleiben, diesen absichern, bei Bedarf Rettungskräfte rufen, Erste Hilfe leisten und dann mit dem Austausch von Kontaktdaten den formalen Teil der Schadensregulierung starten. Auch bei einem E-Scooter Unfall gilt: Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle ist mit Blick auf § 142 StGB eine Straftat!
Unfall mit E-Scooter: Diese Besonderheiten sind zu beachten
Sobald Verletzungen bzw. ein Personenschaden zu beklagen sind, muss die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen werden. Bei geliehenen E-Scootern kann das vertraglich sogar in den AGB vorgesehen sein. Wer einen E-Scooter als Nutzer mietet, sollte sich insofern mit den Vertrags- und Nutzungsbedingungen genau vertraut machen (BEVOR er / sie mit dem Smartphone bezahlt und losfährt).
Schäden an Fahrzeugen durch E-Scooter: Erste Zahlen laut GDV
Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt einen Wert von durchschnittlich 3.850 Euro für Schäden durch E-Scooter an.
Großes Schadenspotenzial zeichnet sich ab
Auch wenn sich wirklich belastbare Zahlen durch den GDV erst in den kommenden Jahren ergeben werden, weist dieser Wert bereits auf ein enormes Schadenspotenzial hin. Das zeigt, warum die obligatorische Haftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Mit dem E-Roller gegen ein Auto gefallen / gefahren: Was tun?
Da E-Roller in jedem Fall versichert sein müssen, können bei einem Unfall Schadenersatzansprüche an den Verursacher gestellt werden. Hier aber kann es bereits für Autohalter zum Problem werden, wenn kein Unfallverursacher mehr vor Ort ist. Verleiher werden nach einem Unfall wegen des Datenschutzes kaum die Daten preisgeben und nur haften, wenn es Beweise für den Schaden gibt.
Und schließlich wird der Roller selbst oft durch den Unfall beschädigt sein, sodass sich auch von der Seite des Verleihers her Schadenersatzansprüche ergeben. Je nach Vertragsbedingungen kann der Fahrer vom Verleiher zur Kasse gebeten werden, wenn ihm der Schaden nachgewiesen werden kann.
Schaden am PKW: Darauf kommt es an!
Autobesitzer sind darauf angewiesen, dass der Fahrer des E-Scooters den Unfall meldet oder sich der Situation stellt. Dann kann die Schadenregulierung aufgenommen werden.
Haftung bei Unfall mit E-Scooter: Das müssen Autobesitzer wissen!
Wichtig ist, dass für die Haftung eines E-Scooters andere Regeln als für ein Kraftfahrzeug gelten. Wegen der Bauart und der Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 Kilometer pro Stunde besteht bei einem Unfall mit einem E-Scooter keine Halterhaftung.
Grundsätzlich haftet der Fahrer des E-Rollers für einen schuldhaft verursachten Sachschaden, ABER nur nach der so genannten Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass der Unfallgegner die Schuld beweisen muss. Hier wird deutlich, warum es gerade für Kraftfahrzeughalter nach einem Sachschaden durch einen E-Scooter schnell schwierig werden kann. Lässt sich der Sachverhalt nicht aufklären, muss der Fahrer des Scooters nicht haften.
Gerichtsurteil zur Haftung bei Sach-/ Personenschaden durch E-Scooter
Die rechtliche Ausgangssituation hat das Landgericht Münster mit einem Urteil verdeutlicht (Az. 08 O 272/19): Aus der Betriebsgefahr heraus gibt es ohne klare Beweise für die Schuld keine Haftung. 1 km/h macht haftungstechnisch den Unterschied, denn ab 21 Kilometern pro Stunde ergeben sich wie bei Autos aus der Betriebsgefahr heraus Haftungsansprüche. Die maximale Geschwindigkeit ist in rechtlicher Hinsicht also sehr relevant.
Unfall auf Gehweg (Wegeunfall) mit E-Scooter: Das gilt
Das Fahren auf dem Gehweg mit dem E-Scooter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von der Polizei geahndet werden kann. Wer trotzdem auf dem Gehweg mit dem Elektrotretroller unterwegs ist, muss sich abgesehen von Schadenersatzansprüchen auch auf strafrechtliche Konsequenzen einstellen. Der Vorwurf könnte je nach Umständen fahrlässige Körperverletzung lauten.
Unfälle mit Schwerverletzten/Todesfolge: Hohe Deckungssummen für E-Scooter
In diesem Ratgeber ist deutlich geworden, dass E-Scooter im Straßenverkehr eine potenzielle Gefahrenquelle sind. Die ersten Todesopfer hat es bereits gegeben. Möglich ist auch, dass ein Autofahrer durch ein Ausweichmanöver zur Kollisionsverhinderung schwerste Verletzungen bei einem Unfall davonträgt. In diesem Extremfall zeigt sich, wie wichtig die E-Scooter Versicherung ist. Nicht selten liegt die pauschale Deckungssumme bei bis zu 100 Millionen Euro.
Zweite Bilanz: Kann dieses Verleihkonzept die Zukunft sein?
Nässe, Dunkelheit, Schienen, Kopfsteinpflaster, Bordsteinkanten, fehlende Umsicht und Handzeichen beim Abbiegen sowie Alkohol hinter dem Steuer sind die wichtigsten Auslöser für einen Unfall mit einem akkubetriebenen Scooter. Routinen müssen sich noch einspielen, teilweise wirken die kleinen Elektroroller eher wie Fremdkörper auf UND neben den Straßen. Das liegt sicher auch daran, dass sie nach der Nutzung durch den Fahrer oft achtlos irgendwo abgestellt werden, wodurch sich auch ein enormes Gefahrenpotenzial ergibt. Da keine Helmpflicht besteht, sind viele Verkehrssituationen für Rollerfahrer gefährlich.
Bald als Verkehrsteilnehmer nicht mehr aus den Straßen wegzudenken?
Die nächsten Jahre werden zeigen, ob und wie sich E-Scooter in den Straßenverkehr einfügen. Das zuständige Bundesamt jedenfalls setzt große Hoffnungen in die wendigen, akkubetriebenen Flitzer: Sie sollten mehr Menschen dazu ermutigen, vom PKW in öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Kürzere Fahrten (Zwischenwege) sollen mit solchen Elektrokleinstfahrzeugen zurückgelegt werden. Insofern sollen E-Tretroller zu einer Luftverbesserung gerade in feinstaubgeplagten Städten werden.
Fazit: Unfall mit Elektroscooter kann ein Fall für den Kfz Gutachter sein!
Der Fahrer konnte noch abspringen, aber der E-Tretroller hat an der Tür einen recht großen Schaden verursacht. Die oben genannte durchschnittliche Regulierungssumme von 3.850 Euro liegt klar über der Bagatellschadensgrenze von 750 Euro. Liegt der Blechschaden durch einen E-Scooter am Fahrzeug über der Bagatellgrenze, haben Fahrzeugbesitzer Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Nur so lässt sich das Maximum bei der anschließenden Schadensregulierung nach einem Unfall herausholen.
Wer den Fahrzeugschaden hat, muss ihn beweisen und beziffern!
Denken Sie daran, dass Sie die Schuld und den entstandenen Schaden am Fahrzeug aussagekräftig beweisen müssen. Ein unabhängiges Schadensgutachten von Gabriel Raiolo liefert hierfür die zahlenbasierte Basis. Liegt der Blechschaden durch einen Elektroscooter oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro für die Reparaturkosten, entstehen Ihnen für das Gutachten als Geschädigter keine Kosten.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
Montags bis Sonntags
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