Unfall, was tun? Checkliste mit 6 Schritten für den Ernstfall nutzen
Unfall, was tun? Wenn Sie sich diese Frage mit hohem Adrenalinpegel stellen bzw. nach belastbaren Antworten googeln, hat sich der Blechschaden bereits ereignet. Bei einem unverschuldeten Unfall geht es nun darum, schnellstmöglich den Schaden exakt zu beziffern und ihn dann mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abzurechnen.
Unfall, was tun? Dieser Ratgeber liefert Antworten
Doch bevor es an die formale Schadensregulierung geht, warten am Unfallort selbst wichtige Aufgaben auf alle Beteiligten. Hier können Sie in kompakter Form nachlesen, was nach einem Unfall zu tun ist. Starten wir mit dem Wichtigsten nach einem Autounfall, um Ihren Fokus sofort zielorientiert auszurichten.
Unfall, was tun wenn es gekracht hat? Ihr 60-Sekunden Update
- Unabhängig von der Schuld haben sich alle Beteiligten den Konsequenzen am Unfallort zu stellen. Alles andere wäre gemäß § 142 StGB als Unfallflucht strafbar..
- Die Sicherung der Unfallstelle hat immer höchste Priorität: Folgeunfälle müssen vermieden werden.
- Erst nach der Verständigung von Rettungskräften und ggf. dem Leisten Erster Hilfe geht es mit der Anfertigung eines Unfallberichts an die formale Unfallabwicklung.
- Je größer der Unfallschaden am Auto ist, desto besser ist ein unabhängiges Gutachten für die Versicherungsregulierung. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze haben Geschädigte keine Gutachtenkosten zu tragen. Ein Kostenvoranschlag eignet sich nur für Bagatellschäden.
Unfall, was tun? Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Die Sicherung der Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht ist die erste Maßnahme, um Folgeunfälle zu vermeiden. Gibt es Verletzte, sind Rettungskräfte zu rufen. Hier finden Sie eine Checkliste, um sich nach einem Unfall richtig zu verhalten.
Der schadenverursachende Fahrer hat meistens 3 Tage Zeit, um der eigenen Haftpflichtversicherung eine Schadensmeldung zukommen zu lassen. In einigen Fällen kann die Frist für die Schadenmeldung kürzer sein. Im Idealfall wird die Versicherung am selben Tag über den Schadensfall informiert.
Bei verletzten Personen besteht die Pflicht, Polizei und Rettungswagen nach einem Unfall anzufordern. Sie können bei eigener Unschuld danach einen unabhängigen Schadengutachter zur Beweissicherung an den Unfallort rufen. Er hilft bei der Erstellung eines Unfallberichts und der anschließenden Schadenabwicklung.
Bei einem Unfall mit oberflächlichem Sachschaden muss die Polizei nicht zwingend verständigt werden. Kontaktdaten und Versicherungsnummern sind auszutauschen, ein Unfallbericht ist zur Beweisdokumentation zu erstellen. Die Versicherung muss sich ein Bild vom Hergang des Unfalls mit aussagekräftigen Beweisen verschaffen können.
Checkliste: Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?
- Schritt 1: Ruhe bewahren, sich schnell einen Überblick verschaffen und an der Unfallstelle bleiben. Alles andere wäre Fahrerflucht.
- Schritt 2: Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinkanlage sichern, Warnweste überziehen und alle in Sicherheit bringen. Das ist gemäß § 34 StVO Pflicht für alle Unfallbeteiligten!
- Schritt 3: Gibt es Verletzte bei einem Autounfall, sind Polizei und Krankenwagen mittels Notruf zu verständigen. Auf der Autobahn ist eine Rettungsgasse zu bilden, um eine schnellstmögliche Erstversorgung sicherzustellen.
- Schritt 4: Wer keine Erste Hilfe für Unfallopfer leistet, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Keine (Berühungs)angst: Die meisten Unfallbeteiligten machen intuitiv alles richtig.
- Schritt 5: Nachdem Sicherheit und die Versorgung verletzter Autofahrer gewährleistet sind, geht es an die Sicherung von Beweisen. Erstellen Sie einen Unfallbericht und eine Unfallskizze. Schießen Sie Fotos, um den Schaden sowie Unfallhergang mit Beweisen (z. B. Bremsspuren auf der Straße) zu dokumentieren. Befragen Sie Zeugen zum Verkehrsunfall und nehmen Sie deren Personalien auf.
- Schritt 6: Bei eigener Unschuld (bei einem Auffahrunfall sehr wahrscheinlich) können Sie noch am Schadensort einen unabhängigen Kfz Gutachter in Hamburg anrufen: Gabriel Raiolo begleitet Sie serviceorientiert durch die gesamte Schadensregulierung.
Unfall, was tun? Nehmen Sie Ihre Perspektive ein!
Das so genannte Betriebsrisiko fährt immer mit: Grundlegend sollten Sie sich auf einen möglichen Unfall vorbereiten und hier eine Vorlage für den Unfallbericht runterladen. Deponieren Sie zwei Exemplare griffbereit im Handschuhfach, um das Unfallgeschehen ggf. auch ohne Polizeibeamte dokumentieren zu können. Auch der Crashgegner sollte einen Unfallbericht anfertigen.
Unfall, was tun als Verursacher?
Tragen Sie offensichtlich die Schuld, haben Sie alles für die Aufklärung zu unternehmen. Kontakt- und Versicherungsdaten sind auszutauschen. Sie sollten den Schaden schnellstmöglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden, damit diese für die Kosten bzw. alle Schadenersatzansprüche aufkommt. Auch Ihrer Kaskoversicherung sollten Sie den Unfall melden: Ihr Auto ist nun auch ein Unfallfahrzeug.
Ich bin Geschädigter/Unfallopfer:
Die Checkliste oben zeigt Ihnen, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten. Nutzen Sie die Chance, oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 750 Euro Reparaturkosten laut BGH Urteil) einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Gutachtenerstellung zu beauftragen.
ACHTUNG, STOPP! Lassen Sie sich nicht auf das Schadensmanagement der Gegenseite ein. Damit würden Sie Ihre eigenen finanziellen Interessen untergraben.
Tipp: Was NICHT tun nach einem Unfall?
Lassen Sie sich auf keinen Fall vom Unfallgegner unter Druck setzen. Schuldeingeständnisse jeglicher Art sind direkt nach dem Unfall zu vermeiden. Mit sinkendem Adrenalinpegel kann sich die Schuldzuweisung plötzlich völlig anders darstellen. Es gibt keinen Grund für Schuldeingeständnisse nach einem Unfall!
Was tun bei Unfall mit unklarer Schuldfrage?
Nicht immer ist die Schuldzuweisung eindeutig, oft haben Unfallbeteiligte völlig konträre Ansichten. Das zeigt, wie wichtig die Sicherung von Beweisen für eine lückenlose Aufklärung ist.
Überlassen Sie mit professioneller Gutachterhilfe bereits am Unfallort nichts dem Zufall. Eventuell kommt auch ein unfallanalytisches Gutachten in Betracht, um die Schuldfrage klären zu können. Bei einer zugesprochenen Teilschuld können Sie die Option des Quotenvorrechts prüfen: Der gegnerische Haftpflichtversicherer und die eigene Kaskoversicherung würden dann den Schaden zu großen Teilen begleichen.
Überblick zu Schadensposten: Ihre Rechte nach einem Unfall
Auf der Basis von § 249 BGB sind die Rechte von Unfallgeschädigten umfassend. Sie sind durch die Regulierung so zu stellen, als wäre der Schaden gar nicht eingetreten.
In dieser Hinsicht muss die Versicherung des Schadenverursachers nicht nur für Reparaturkosten und die Gutachterkosten aufkommen. Folgende Rechte stellen weitere Ansprüche auf Schadenersatz des Geschädigten dar:
- Freie Sachverständigenwahl: Recht, den gegnerischen Versicherungsgutachter abzulehnen.
- Keine Pflicht zur Reparatur: Mit der fiktiven Rechnung können Sie sich den Schaden laut Unfallgutachten auszahlen lassen.
- Recht auf Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die unfallbedingte Auszeit (= Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten).
- Schadenersatz für den erlittenen merkantilen Minderwert (oberhalb der Bagatellschadensgrenze sind Unfallwagen weniger wert).
- Der Autoversicherer des Schädigers muss durch den Unfall bedingte Anwaltskosten übernehmen.
- Erstattung einer Unkostenpauschale für den Geschädigten.
- Bei neuen Fahrzeugen (nicht älter als 3 Jahre): Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen.
- Erstattung weiterer Schadensposten durch den Unfall wie Verbringungskosten, Abschleppkosten, Beilackierungskosten, UPE-Aufschläge, Verschrottungskosten bei Totalschaden etc.
- Bei einem Personenschaden des Fahrers entstehen ggf. Ansprüche auf Schmerzensgeld: Hierfür ist ein zeitnahes Attest zwingend erforderlich.
- Je nach Unfallszenario Rechtsansprüche auf Übernahme von Heilbehandlungskosten oder Ersatzleistungen für Verdienstausfall bzw. bei Haushaltsführungsschaden nach dem Unfall.
Unfall, was tun: Polizei oder nicht?
Auch wenn der Reflex, die Polizei zu rufen, sofort präsent ist, besteht bei Bagatellschäden (= geringer Sachschaden) keine gesetzliche Verpflichtung. Die Unfallbeteiligten sollten sich dann allerdings auch einig sein und sich kooperativ verhalten. Sobald Personen zu Schaden gekommen sind, müssen Unfallbeteiligte die Polizei rufen.
Gut zu wissen nach einem Unfall!
Wenn Sie sich an ein Kfz Gutachterbüro wie jenes von Gabriel Raiolo wenden, brauchen Sie sich um Fristen bzw. die Schadensmeldung keine Sorgen machen.
Wann kann mein Fahrzeug nach dem Unfall repariert werden?
Sobald das Schadengutachten erstellt ist, stehen Reparaturweg und Reparaturdauer fest. Durch die schnelle Zustellung des Schadensgutachtens liegt sehr zeitnah eine Reparaturkostenübernahmeerklärung der eintrittspflichtigen Versicherung vor.
Die Werkstatt kann dann direkt mit der Versicherung nach dem Unfall abrechnen. Vor Erteilung des Reparaturauftrages sollte die Kostenübernahme geklärt werden, was bei eindeutiger Schuldfrage eine Formalie bei der Abwicklung des Unfalls ist.
Geschädigte haben die Schadenminderungspflicht zu beachten, der zufolge die Regulierung nach dem Unfall unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Die eintrittspflichtige Versicherung darf die Reparatur aus gleichen Gründen nicht lange hinauszögern. Sie kann daran auch kein Interesse haben, da sich mit jedem Tag die Kosten für Nutzungsausfall oder einen alternativen Mietwagen erhöhen würden.
Die Versicherung zahlt nicht nach Unfall- was tun?
Im Normalfall liegt die Schadenregulierungsdauer laut Kfz Gutachter bei 4 bis 6 Wochen. Die Reparatur des Unfallfahrzeugs kann durch Übernahme- und Abtretungserklärungen im Rahmen der Versicherungsregulierung deutlich schneller erfolgen.
Zahlt die Versicherung auch nach Ablauf von 6 Wochen nicht oder weniger, sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht wehren.
Mit einem Gutachternetzwerk für alle Szenarien optimal gerüstet
Mit dem Kfz Gutachterbüro Raiolo setzen Sie in dieser Hinsicht auf ein leistungsstarkes Netzwerk für Ihre Schadenersatzansprüche: Bei Bedarf steht Ihnen ein Anwalt auf Kosten der Versicherung zur Verfügung. In der Regulierungspraxis ist es so, dass viele Kürzungen durch den Versicherer keinen Bestand haben. Das gilt vor allem für typische Kürzungsposten wie Verbringungskosten, Beilackierungskosten oder Abschleppkosten in der Regulierungspraxis.
Was tun bei Unfall im Ausland? Tipps für die Unfallabwicklung
Bereiten Sie sich vor, indem Sie z. B. beim ADAC den Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache runterladen. Bei der Unfallaufnahme und Beweissicherung sind sprachliche Hürden so kein unüberwindbares Problem mehr. Denken Sie daran, eine aktuelle Versicherungskarte für Auslandsfahrten mitzuführen.
Zu prüfen ist bei einem Verkehrsunfall jenseits der Grenzen Deutschlands, ob der Unfallgegner aus einem EU-Land kommt oder nicht. Sie können und sollten sich an den Zentralruf der Versicherer wenden, um den zuständigen Regulierungsbeauftragen ausfindig zu machen. Die Schadenregulierung ist je nach Schadensbild von Deutschland aus möglich.
Was gilt bei einem Autounfall im Ausland?
Zu beachten ist, dass das Schadenersatzrecht des Unfalllandes gilt. Die oben genannten Rechte für Unfallgeschädigte können somit beschnitten werden und sich auf den reinen Schaden am Fahrzeug begrenzen. Im Zweifelsfall ist es besser, bei einem Unfall im Ausland die Polizei zu rufen.
Was tun bei Unfall außerhalb der EU?
Falls der Unfall außerhalb der EU mit bzw. einem Gegner aus einem Drittstaat geschieht, müssen Geschädigte sich direkt an die ausländische Versicherungsgesellschaft wenden. Dieser Fall ist komplexer, sodass Sie in Deutschland bei Bedarf professionelle Hilfe nutzen sollten. In Frage kommt z. B. ein entsprechend erfahrener Anwalt.
Unfall, was tun? Sie kennen nun die ersten & wichtigsten Schritte!
Nach der Lektüre dieses Ratgebers sollten Sie nicht nur für einen möglichen Unfall optimal vorbereitet sein. Sie wissen jetzt auch, was im akuten Schadensfall zu tun ist. Eine wichtige und für Sie vorteilhafte Entscheidung ist darin zu sehen, einen eigenen, unabhängigen Kfz Schadengutachter einzuschalten. Nur so stellen Sie sicher, dass alle Schadenersatzansprüche auf der finalen Abrechnung mit der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung landen.
Unfall, was tun? Jetzt hier professionelle Hilfe anfordern!
Sie brauchen schnelle Hilfe im Schadensfall? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder schicken Sie ein erstes Schadensbild unkompliziert via WhatsApp. Nach einer ersten Experteneinschätzung werden Sie vieles klarer sehen und der anstehenden Regulierung dank Expertenunterstützung gelassen entgegensehen können.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
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