ermittlungsdauer fahrerflucht - Ermittlungsdauer bei Fahrerflucht: Etwa 25 % aller Unfallverursacher entfernen sich unerlaubt

Ermittlungsdauer bei Fahrerflucht: Etwa 25 % aller Unfallverursacher entfernen sich unerlaubt

Von: Gabriel Raiolo - Mai 4, 2021

„Da ist nix passiert am Fahrzeug beim Ausparken“ oder „Das hat doch keiner gesehen!“ sind typische Aussagen von Autofahrern im Falle einer Unfallbeteiligung, die in direktem Zusammenhang mit dem hier diskutierten Thema ‚Ermittlungsdauer bei Fahrerflucht‘ stehen. Die Statistik zeigt für den Straßenverkehr, dass jeder vierte Fahrer nach einem Unfall bzw. Parkrempler dem instinktiven Fluchtgedanken bei einem Fremdschaden nachgibt. Das ist mit Unfallflucht gleichbedeutend!

Fahrerflucht wird geahndet – unter Umständen mit einer Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe!

Fahrerflucht ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, denn selbst kleine Parkrempler können den Vorwurf der Fahrerflucht rechtfertigen, die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen und zu einer gerichtlichen Vorladung bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Fahrers führen. 

Hier lesen Sie, wie die Polizei Ihnen innerhalb welches Zeitraums bei Fahrerflucht auf die Spur kommen kann und welche Strafen beim unerlaubten Verlassen des Unfallortes drohen.

„Man flieht nicht, weil man Angst hat, sondern man hat Angst, weil man flieht.“ William James (1842 – 1910), amerikanischer Psychologe

Diese Zitat zur Fahrerflucht zeigt, dass der Fluchtinstinkt psychologisch begründbar ist. Das kann aber keinesfalls als Rechtfertigung für Fahrerflucht dienen oder gar Straffreiheit in Aussicht stellen.

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Ermittlungslänge bei Fahrerflucht oder: Wann stehen Polizeibeamte vor der Tür?

Das Verlassen des Unfallortes ist nie eine gute Idee. Aus Fahrerflucht resultiert oft ein Ermittlungsverfahren bzw. ein konkreter Tatvorwurf. Abgesehen von teils drastischen Strafen (auch wegen unterlassener Hilfeleistung) bringt Fahrerflucht aus Sicht der Schadensregulierung noch eine weitere große Gefahr mit sich: Den Verlust des Versicherungsschutzes! 

Stellen Geschädigte Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall mit Unfallflucht, wird der Verursacher eventuell persönlich haftbar gemacht.

Sie sollten bei jeder Art von Unfall dem Fluchtinstinkt widerstehen, damit das Thema Fahrerflucht erst gar keine praktische Bedeutung für Sie erlangt. Dennoch wollen wir in diesem Beitrag auf die wichtigsten Fragen und Aspekte zu diesem Thema eingehen. Rufen Sie im Zweifelsfall immer die Polizei zur Absicherung!

Definition: Fahrerflucht

Hierbei handelt es sich um den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Auch wenn die Begriffe Fahrerflucht bzw. Unfallflucht gebräuchlich sind, finden Sie im Gesetzestext keine Erwähnung. Wer einen Unfall verursacht hat, muss sich den unmittelbaren Konsequenzen stellen und für eine angemessene Zeit warten.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze

  • Fahrerflucht bezeichnet auf Basis von § 142 StGB das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
  • Die Dauer der Ermittlungen bei Fahrerflucht hängt davon ab, ob es Spuren und Zeugen gibt bzw. wie aufwendig die Analyse/Unfallrekonstruktion ist.
  • Da Verjährung bei Fahrerflucht nach 5 Jahren einsetzt, darf der Ermittlungszeitraum nicht länger sein. So lange kann der Flüchtige strafbar sein.
  • Auch bei kleinen Schäden darf der Unfallort nicht verlassen werden. Wer einen Unfall nicht bemerkt hat, kann u. U. mit einer milderen Bestrafung rechnen.

Wissenswertes zum Ermittlungszeitraum bei Fahrerflucht

Bundesweit gesehen liegt die Ermittlungsquote bei Fahrerflucht nur bei etwa 40 %. Die Mehrheit der Fälle bleibt womöglich auch nach längerer Ermittlung erfolglos, wenn Täter sich nicht stellen oder die Spurenlage keine konkreten Anhaltspunkte hergibt. In den letzten Jahren ist die Tendenz in der Verkehrsstatistik zu beobachten, dass Fahrerflucht vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschaden zunimmt. Hier droht eine mehrjährige Haftstrafe beim verbotenen Verlassen der der Unfallsituation.

Häufig gestellte Fragen zur Fahrerflucht: Kfz Experte Gabriel Raiolo antwortet

Wann meldet sich die Polizei nach einer Fahrerflucht (Dauer der Ermittlungen)?

Die Frage, wann und ob sich die Polizei nach Unfallflucht meldet, hängt vom Fortschritt der Ermittlung ab. Entscheidend sind die Spurenlage und das Vorhandensein von Zeugen. Der Ermittlungszeitraum kann bis zu 5 Jahre betragen: In diesem Zeitraum müssen Täter mit Strafverfolgung rechnen.

Wie kann man die Fahrerflucht nachweisen?

Falls die zuständige Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, steht sie in der Beweispflicht. Sie muss dem Flüchtenden eine vorsätzliche Tat nachweisen. Das kann mit Zeugenaussagen oder Beweismitteln Lackspuren, Unfallgutachten etc.) geschehen.

Muss ich bei einem Minikratzer die Polizei rufen (z.B. beim Ausparken)?

Zunächst liegt der Begriff Minikratzer sicher im Auge des Betrachters! Sie müssen definitiv eine gewisse Zeit am Unfallort warten und versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Das Können Sie schnell erreichen, indem Sie der Polizei telefonisch den Vorgang schildern. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Verliere ich bei Fahrerflucht den Führerschein?

Ja, das ist möglich! Bis zu 3 Monaten Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg sind bei Fahrerflucht vorgesehen. Aber einer Schadenshöhe von 1.300 Euro wird die Fahrerlaubnis sogar für 6 Monate entzogen. Die Höhe des verursachten Unfallschadens ist im Einzelfall vor Gericht zu entscheiden.

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Wann genau liegt Fahrerflucht eigentlich vor?

Von Fahrerflucht ist immer auszugehen, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das gilt ausdrücklich nicht nur für den Verursacher! Rechtswidriges Entfernen vom Unfallort liegt vor, wenn keine Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug oder zum Unfallhergang gemacht worden sind.

Unfallbeteiligte haben laut Gesetz eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, was auch für kleinere Blechschäden explizit gilt. Nach dieser angemessenen Wartezeit sollten sich Unfallverursacher an die Polizei wenden, um den Vorwurf der Fahrerflucht auszuschließen.

Mit welchen Ermittlungsmethoden kann der Täter bei Fahrerflucht ausfindig gemacht werden?

Zu den klassischen Ermittlungsmethoden zählt die Spurenauswertung an der Unfallstelle. Zu denken ist mit Blick auf die Beweislage an Bremsspuren und Lackspuren auf beschädigten Fahrzeugteilen, anhand derer der Flüchtende ggf. zugeordnet werden kann. Die Farbe des Unfallwagens des Flüchtigen und der Hersteller lassen sich so schnell eingrenzen.

Falls es zu einer Verletzung gekommen ist, finden sich ggf. auch DNA-Spuren an der Unfallstelle (Blutspuren, Haare oder andere Beweismittel, die den Fahrer bzw. Unfallgegner überführen können).

Eine weitere wichtige Ermittlungsmethode sind je nach Umständen Zeugenaussagen. Dazu zählen Unfallopfer und alle Passanten in der unmittelbaren Umgebung. Hat ein Zeuge das Kennzeichen zweifelsfrei erkennen können, führt der Weg schnell zum Unfallverursacher. In einigen Fällen zeigt der Flüchtende auch Reue, indem er sich wenige Stunden nach dem Unfallgeschehen bei der Polizei meldet (eventuell nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt). Eine Strafmilderung lässt sich dann absehen.

Wovon hängt die Ermittlungsdauer bei Fahrerflucht ab?

Je besser die Spurenlage und je mehr Zeugen es gibt, desto höher ist die Aufklärungswahrscheinlichkeit und desto kürzer wird die Dauer sein. Die Eindeutigkeit der Beweislage und die Feststellungen zum Unfallhergang sind elementar.

Eine Anzeige des Geschädigten führt zur Strafverfolgung des Beschuldigten

Wichtig zu wissen ist, dass es formal der Anzeige des Unfallopfers bedarf, falls Fahrerflucht vorliegt. Ohne diesen Schritt kann dem Verursacher keine Fahrerflucht vorgeworfen werden. Die Länge der Ermittlungen bei Fahrerflucht hängt auch entscheidend davon ab, wie aufwändig die Spurenauswertung oder Unfallrekonstruktion durch Experten wie etwa spezialisierte Kfz-Sachverständige ist.

Strafen, mit denen Unfallbeteiligte bei Fahrerflucht zu rechnen haben

Abgesehen von der Ermittlungszeit bei Fahrerflucht ist es interessant zu wissen, welche potenziellen Strafen vor Gericht bei einem möglichen Prozess drohen. Für den grundsätzlichen Rahmen empfiehlt sich ein Blick in § 142 des Strafgesetzbuches. Durch die Komplexität der Rechtsmaterie ist es für Beschuldigte sinnvoll, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten, falls er für Fahrerflucht belangt werden soll.

Die Höhe der Strafe hängt entscheidend vom Schadensausmaß ab. Ab einer Schadenshöhe von 1.300 Euro drohen höhere Strafen, vor allem, wenn es nicht nur beim Sachschaden geblieben ist.

Handelt es sich um Fahrerflucht mit Todesfolge, so ist eine mehrjährige Freiheitsstrafe möglich:

  • Rechtswidriges Entfernen vom Unfallort wird für Ersttäter mit 2 Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe versehen (in der Regel etwa ein Monatsnettogehalt). Der 3-monatige Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.
  • Liegt der Schaden bei Fahrerflucht über 1.300 Euro, wird der Führerschein mit einer Sperrfrist von 6 Monaten entzogen. Des Weiteren gibt es 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
  • Bei Fahrerflucht mit Personenschaden kommt auch eine Verurteilung mit Blick auf § 229 StGB in Betracht. Für den Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung sind bis zu 5 Jahre Haft möglich.
  • Während der Probezeit stellt Fahrerflucht einen so genannten A-Verstoß dar. Ein Fahrverbot ist wahrscheinlich. Die Probezeit wird unabhängig vom Strafmaß um 2 Jahre verlängert und der Besuch eines Aufbauseminars ist verpflichtend.

Verjährung bei Fahrerflucht im Straßenverkehr als gesetzliche Obergrenze für den Ermittlungszeitraum

Das Gesetz sieht für den Tatbestand der Fahrerflucht eine Verjährungsfrist von 5 Kalenderjahren vor. Während dieses Zeitraumes müssen Täter mit Strafverfolgung rechnen. Erst nach der Verjährung können sie für Unfallflucht strafrechtlich nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.

Ich habe einen Unfall verursacht, den niemand bemerkt hat: Wie verhalte ich mich?

Entscheidend ist, ob der Verursacher den Unfall selbst bemerkt hat! Ist das der Fall, darf er den Ort des Geschehens nicht verlassen. Er hat dort zu warten und sich den Konsequenzen zu stellen. Er muss alles unternehmen, um den Unfall aufklären bzw. die Schadensregulierung starten zu können. Um den Halter des Fahrzeugs bei einem Parkrempler zu ermitteln, ist die Polizei hinzuzurufen. Das Entfernen des Unfallorts ist eine Straftat, und das selbst bei einem vermeintlich kleinen Blechschaden.

Ist es Fahrerflucht, wenn kein Schaden verursacht wurde?

Keine Strafe wegen Fahrerflucht droht, wenn tatsächlich kein Schaden entstanden ist. Das muss allerdings nach einem Unfall erst festgestellt werden. Daher ist es so oder so nicht erlaubt, die Unfallstelle ohne Vergewisserung einfach zu verlassen. Sie müssen das Gespräch mit dem Unfallgegner suchen und den Schaden in Augenschein nehmen und ggf. dokumentieren. Auch Kleinstschäden zwingen Unfallverursacher dazu, sich nicht vom Ort des Geschehens sofort zu entfernen.

Fahrerflucht, Ermittlungen und Kfz Gutachten: Setzen Sie auf professionelle Hilfe

Falls Sie in der Situation sind, vom Unfallort geflüchtet zu sein, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden. Er wird das Schadensausmaß aussagekräftig einschätzen und so ggf. das mögliche Strafmaß einordnen können. Durch das leistungsstarke Netzwerk unseres Kfz Sachverständigenbüros können Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten, um alle strafmildernden Optionen zu prüfen.

Eventuell ist die Schuldfrage auch nicht so eindeutig, wie Sie durch die Schockeinwirkung glauben. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten könnte diese Frage aussagekräftig und vor allem beweissichernd beantworten.

Sie sollten es in jedem Fall gar nicht so weit kommen lassen: Fahrerflucht ist keine Option! Nutzen Sie nach einem Verkehrsunfall die Chance, sofort einen Gutachter einzuschalten. Durch eine erste kostenlose Beratung mit Bild vom Sachschaden via WhatsApp erlangen Sie mehr Handlungssicherheit. Beantworten lässt sich auch die Frage, ob ein Parkschaden wirklich ein Bagatellschaden ist.

Fazit: Sie sollten sich erst gar nicht mit Fahrerflucht beschäftigen müssen…

…denn Sie würden eine Straftat begehen, die erst nach einem halben Jahrzehnt verjährt. Sie haben hier erfahren, dass das nicht erlaubte Entfernen vom Unfallort (= Fahrerflucht) hohe Strafen nach sich ziehen kann, selbst nach einem vermeintlich kleinen Parkrempler können Sie strafbar sein und belangt werden. Sie sollten sich daher als Autofahrer zu jeder Zeit Ihrer Verantwortung stellen und § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beherzigen. Dort wird das ordnungsgemäße Verhalten nach einem Unfall mit diesen Pflichten als Gegenentwurf zur Fahrerflucht beschrieben:

  • Anhalten und Unfallstelle sichern
  • Bei Bedarf Verletzten helfen, Rettungskräfte rufen und auf jeden Fall am Unfallort warten
  • Angaben zur Person machen/austauschen und ggf. Polizei zur Identifikation & Schadensregulierung hinzuziehen

Wer dem Fluchtinstinkt nachgibt, kann binnen 24 Stunden nach der Fahrerflucht ‚tätige Reue‘ zeigen und sich bei der Polizei stellen. Das wird sich allerdings nur bei einer Schadenshöhe unter 1.300 Euro und bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs strafmildernd auswirken. Der Vorwurf der Fahrerflucht bleibt grundsätzlich bestehen. Ein Anwalt wird die möglichen Auswirkungen einschätzen können.

Sie haben Fragen zur Fahrerflucht oder wollen einen Schaden objektiv begutachten lassen?

Dann zögern Sie nicht, jetzt Kontakt mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo aufzunehmen. Die Notfall-Hotline steht Ihnen auch zum Thema Fahrerflucht & Gutachtenerstellung im Großraum Hamburg zu sehr kundenfreundlichen Zeiten zur Verfügung.

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