Schadennummer: Wichtige Zahlenfolge für die Regulierung nach einem Unfall!
Nach einem Unfall möchten Sie, dass der Schaden schnellstmöglich behoben wird. Sofort rückt der Schadensservice der Kfz Versicherung in den Fokus. Im Sinne eines guten Services wollen Sie nach einer Schadensmeldung sicher nicht einfach nur eine Nummer sein. Die Schadennummer jedoch erlangt in formaler Hinsicht eine wichtige Bedeutung, um den Vorgang jederzeit zuordnen zu können.
- Definition Schadennumer
- Was ist eine Schadensmeldung?
- Wer meldet den Unfall der Versicherung?
- Fahrerflucht – was tun?
- Tipp: Schadensmeldung online erledigen
- Wann bekomme ich die Schadennummer?
- Beispiel Schadennummer
- Schadennummer erhalten, was nun
- Wann bekomme ich mein Geld?
- Fazit
Sie sind unschuldig in einen Unfall verwickelt und es ist nicht nur bei einem kleinen Blechschaden geblieben?
Lesen Sie hier, was bei einer Schadenmeldung zu beachten ist und wie Sie einzelne Informationen mithilfe der Schadennummer nachverfolgen können. Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo können Sie auf Wunsch direkt am Unfallort professionelle Unterstützung nutzen.
Auf den Punkt gebracht: Definition Schadennummer
Versicherungen legen für jede Schadenmeldung eine Akte an. Diese ist der Versicherungsscheinnummer zugeordnet. Jeder Unfall wird für die Schadenbearbeitung mit einer Schadennummer versehen. Damit lässt sich über den gesamten Zeitraum der Regulierung eine eindeutige Identifizierung sicherstellen. Die Abkürzung für Schadennummer lautet „Schaden-Nr.“.
Was ist eine Schadensmeldung?
Ohne eine fristgerechte Schadensmeldung kann es keine Regulierung geben. Daher hat der Verursacher den Schaden seiner Versicherung (z. B. HUK Coburg, KRAVAG oder Allianz) innerhalb von maximal 7 Tagen zu melden. Hier können Sie alles rund um die Schadensmeldung nachlesen. Wer muss den Unfall dem Schadenservice melden? Wie kann ich die Schadenbearbeitung nachverfolgen? Bekomme ich nur mit der Schadensnummer eine Schadenauskunft? Diese Fragen werden dort im Detail beantwortet.
Wer meldet den Unfall bei der Versicherung?
Der Verursacher muss den Unfall dem Schadenservice melden, da der Gegner Schadensersatzansprüche stellen wird. Handelt es sich um einen selbst verschuldeten Schaden, muss die eigene Versicherung informiert werden. Das gilt z.B. auch für einen Glasschaden nach einem Hagelschauer (Hagelschaden) oder einen Wasserschaden bei einem Hochwasserereignis. Natürlich wird auch dann eine Schadennummer vergeben. In jedem Fall sind die Versicherungsscheinnummer sowie das Kennzeichnen als zentrale Daten anzugeben.
Sind die Daten des Unfallgegners nicht bekannt, können Sie mit dem Kennzeichen den Zentralruf der Versicherer kontaktieren. Sie erfahren dann, bei welcher Versicherung das gegnerische Fahrzeug gemeldet ist bzw. ob bereits eine Schadennummer für diesen Vorfall vorhanden ist. Das zeigt, dass eine Schadensmeldung bereits erfolgt ist. Die Regulierung kann zeitnah starten, wenn die Versicherung sich bei Ihnen meldet.
Was tun bei Fahrerflucht?
Ist Ihnen weder das Kennzeichen noch die Versicherung des Unfallgegners bekannt, wenden Sie sich an die Verkehrsopferhilfe, die in solchen Fällen weiterhilft.
Tipp: Das sollten Sie beachten
Bitte beachten Sie, dass bekannte Versicherungen wie die Allianz, KRAVAG, Axa, Suva, DEVK oder VHV unterschiedliche Möglichkeiten bei der Schadensmeldung anbieten. In vielen Fällen können große Teile des Schadenmanagements online erledigt und nachvollzogen werden. Für die Schadensmeldung beim Autoversicherer HUK Coburg können Sie in unserem Ratgeber alles nachlesen.
Wenn Sie sich an einen unabhängigen Kfz Gutachter nach einem Unfall wenden, wird dieser Ihnen mit seinem umfassenden Schadenservice alle anfallenden Aufgaben abnehmen.
Wie lange dauert es, bis man eine Schadensnummer bekommt?
Die Schadennummer wird direkt bei der Meldung erteilt. Eine schriftliche Bestätigung können Sie per Mail oder Post erhalten. Dabei kann die Schadennummer auch ein Nachweis für den Unfallgegner sein, dass der Schaden wirklich fristgerecht gemeldet wurde.
Wie sieht eine Schadennummer aus?
Hier können Sie sich ein genaues Bild über die Schadennummer verschaffen. Idealerweise kommen Sie mit dieser Zahlen- und Buchstabenfolge aber gar nicht oft in Kontakt, wenn mit einer fristgerechten Meldung und einem professionellen Kfz Schadensgutachten von Beginn an die Basis für eine reibungslose Regulierung gelegt wird.
Ich habe ich eine Schadennummer erhalten, was nun?
In erster Linie können Sie beruhigt sein: Eine Schadennummer wurde vergeben, der Schaden wurde also gemeldet, das Regulierungsmanagement der Versicherung ist in Gang gesetzt. Als Geschädigter müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung deutlich machen.
Sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (etwa 750 Euro als Orientierungswert), ist ein Schadensgutachten notwendig. Dieses sollten Sie logischerweise nicht in die Hände der gegnerischen Versicherung legen. Ihnen steht es auf Kosten des Unfallgegners frei, selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. Dieser wird Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen unterstützen und sich auch um die Schadennummer kümmern.
Wann zahlt die Versicherung den Schaden?
Grundsätzlich ist als Richtwert ein Zeitraum von 4 bis 8 Wochen als üblich anzusehen. Je nach Versicherung und Komplexität des Falls sind Abweichungen nach unten und oben möglich. Sofern alle Daten und das notwendige Gutachten vorliegen, darf die gegnerische Versicherung die Regulierung nicht hinauszögern. Sie können sich dann mit einem Anwalt zur Wehr setzen und den Betrag ggf. einklagen.
Fazit: Darum ist die Schadennummer nach einem Unfall eine bedeutende Zahlenfolge!
- Nach der Schadensmeldung legen Versicherungen eine Akte für den Vorfall an. Mit der vergebenen Schadennummer ist dieser Vorgang eindeutig bei jeder Korrespondenz identifizierbar.
- Mit der Zuteilung der Schadennummer wird das aktive Schadensmanagement in Gang gesetzt. Das setzt voraus, dass der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung fristgerecht meldet.
- Sie möchten Schadenauskunft, aber Ihnen fehlt die Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners? Mit dem Zentralruf der Versicherer (Kennzeichen notwendig!) können Sie prüfen, ob eine Schadensmeldung bereits erfolgt sind.
Bei Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo werden Unfallopfer nicht wie eine „Nummer“ behandelt!
Sie hatten unverschuldet einen Unfall und fragen sich, wie die Schadensregulierung in Gang kommt? Nach Ihrem Anruf beim Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg genießen Sie einen umfassenden Service inkl. Erstellung eines belastbaren Gutachtens, damit Sie nach dem Unfall finanziell nicht schlechter gestellt sind als vorher. Durch den ganzheitlichen und zielfokussiert ausgerichteten Service werden Sie mit Details wie der Schadennummer gar nicht erst in Kontakt kommen. Unter unserer Notfall-Hotline geben wir Ihnen gerne rund um die Uhr Auskunft.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
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