Wirtschaftlicher Totalschaden als Nachteil? Diese 6 Aspekte entscheiden!
Der Gedanke, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden ein Nachteil sein kann, liegt beim Blick auf das stark beschädigte Auto schon am Unfallort nahe. Je größer der Schaden am Unfallfahrzeug ist, desto wichtiger ist ein unabhängiges Schadensgutachten für die finanziellen Interessen des Geschädigten. Diese Kernbotschaft des folgenden Ratgebers für einen wirtschaftlichen Totalschaden können Sie hier differenziert nachvollziehen.
Nach dem Unfall ist vor der Schadensbehebung
Damit der Schaden nicht noch größer und somit der wirtschaftliche Totalschaden zum potenziellen Verlust wird, sollten Sie nach einem unverschuldeten Autounfall (= Haftpflichtfall) einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der professionellen Schadensbegutachtung beauftragen.
Hier sind Sie genau richtig, um das weitere Vorgehen für die Schadensabwicklung planen zu können.
Das Wichtigste in Kürze: finanzielle Aspekte des wirtschaftlichen Totalschadens
- Damit ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht zu einem erheblichen finanziellen Verlust wird, sollten Unfallgeschädigte ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz Gutachter nutzen.
- Er hilft bei der Beweissicherung, um die Schuldfrage zu klären. Diese bewertet der Unfallverursacher erfahrungsgemäß oft anders.
- Der gegnerische Versicherungsgutachter ist in Interessenskonflikte verwickelt, weshalb Geschädigte ihn ablehnen sollten.
- Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert laut Unfallgutachten liegen.
- Im Rahmen der 130 % Regel kann auch bei wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur möglich sein.
- Bei Eigenverschulden greift die Kaskoversicherung (Vollkaskoversicherung oder Teilkasko): Versicherer üben dann ihr Weisungsrecht aus und bestimmen selbst ein Kfz Gutachterbüro.
Häufige Fragen zum wirtschaftlichen Totalschaden: Ihr Kfz Experte antwortet
Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug liegt vor, wenn die veranschlagten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um ehr als 30 % übersteigen. Im Rahmen des 30-prozentigen Integritätszuschlags kann laut BHG-Urteil die Reparatur eines Totalschadens möglich sein. Die Versicherung muss Kosten für die Reparatur übernehmen.
Ja, wenn er von der gegnerischen Versicherung und nicht von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen diagnostiziert und reguliert wird. Hier finden Sie wichtige Themen, die Sie bei Verdacht auf Totalschaden für Ihre Ansprüche nach einem Unfall beachten sollten.
Ist die Reparatur des Unfallwagens unwirtschaftlich bzw. laut Werten aus dem Schadensgutachten unvernünftig, erstattet die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Zum Restwert können Sie das Unfallfahrzeug veräußern oder weiterfahren (Verkehrssicherheit vorausgesetzt).
Nachgerechnet: Rechenbeispiel für wirtschaftlichen Totalschaden
Im Schadengutachten beziffert der Sachverständige für die Abrechnung folgende Werte:
- Kosten für Ersatzbeschaffung (sämtliche Wiederbeschaffungskosten) = 5.000 Euro
- Reparaturkosten = 6.000 Euro
- Restwert = 1.250 Euro
Beziffert der Kfz Gutachter Hamburg den Schaden mit diesen Werten, liegt in diesem Fall für die Abrechnung mit der Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert, der sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand beinhaltet (daher reicht ein einfacher Blick in die Schwacke-Liste für den Fahrzeugwert nicht aus). Versicherer würden nach dem Unfall den Betrag von 3.750 Euro bei der Schadensabwicklung erstatten.
Achtung! Es gibt Ausnahmen dieser Regel
Die Reparaturkosten für den Wagen liegen innerhalb der 130 % Regel: Geschädigte könnten ihn in diesem Fall reparieren lassen. Auch ein wirtschaftlicher Totalschaden kann wiederhergestellt werden. Dazu später mehr …
Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden: Was sind mögliche Regulierungsnachteile?
Als Geschädigter wollen Sie den entstandenen Schaden vollumfänglich ersetzt bekommen, alles andere wäre unverhältnismäßig. Laut § 249 BGB sind Sie so zu stellen, als wäre der Verkehrsunfall gar nicht passiert.
Das ist wichtig bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
Zunächst brauchen Sie überhaupt erst ein professionelles Sachverständigengutachten, um einen wirtschaftlichen Totalschaden zahlenbasiert diagnostizieren zu können. Je größer der Schaden ist, desto weniger sollten Sie sich mit dem Vorschlag der Gegenseite eines Kostenvoranschlags einlassen. Dieser ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden völlig ungeeignet, da sich Schadensposten wie Nutzungsausfall daraus nicht ableiten lassen bzw. Kosten für eine Ersatzbeschaffung gar nicht bestimmt werden.
Der größte Regulierungsnachteil für Unfallgeschädigte ist es definitiv, sich auf das Versicherungsmanagement der Gegenseite einzulassen. Das wird an den folgenden ‚Gefahren‘ deutlich:
1. Nachteilsaspekt: Dauer für Ersatzbeschaffung zu niedrig angesetzt (= Einfluss auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall)
Ist keine Reparatur mehr möglich, steht eine zeitnahe Ersatzbeschaffung im Raum. Hierzu macht der Kfz Gutachter Angaben zur Dauer, aus denen sich die Mietwagennutzung oder die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ableiten lassen. Hieran erkennen Sie, dass eine kurze Wiederbeschaffungsdauer für Ihre Interessen in puncto Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall nicht von Vorteil ist.
2. Nachteilsaspekt: Zu niedriger Wiederbeschaffungswert, zu hoher Restwert
Der Versicherungsgutachter des Unfallverursachers wird dazu tendieren, den Wiederbeschaffungswert zu niedrig und den Restwert zu hoch anzusetzen. Das Ergebnis dieser Rechnung ist für Sie als Geschädigter ein deutliches Verlustgeschäft, da sich die Auszahlungssumme bzw. Versicherungsleistung für den wirtschaftlichen Totalschaden verringert.
3. Nachteilsaspekt: Es handelt sich um einen überlappenden Schaden: Wir zahlen nichts!
Frühere Schadensereignisse an Ihrem Auto sind in der Regel in der EBV-Datenbank gespeichert. Liegt der Totalschaden an der gleichen Stelle (= überlappend), könnte die Versicherung wegen des vermeintlichen Altschadens die Zahlung verweigern.
Jetzt ist unabhängige Gutachterexpertise zur Abgrenzung notwendig, damit sie den ausstehenden Betrag nach dem Unfall einfordern können! Kann die vorherige fachgerechte Schadensbehebung am Wagen mit Reparaturbelegen / Werkstattrechnungen nachgewiesen werden, ergibt sich ein neuer Schadenersatzanspruch. Ein unabhängiger Schadensgutachter wird Ihre Ansprüche bzw. Vorschäden für die anstehende Abgrenzung genau abgrenzen. Neue Kosten haben dann eine fundierte Berechtigung!
4. Regulierungsnachteil: Verzicht auf einen Anwalt
Viele Unfallopfer wissen nicht, dass sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt hinzuziehen können. Das ist oftmals notwendig, um sich gegen die kürzungswillige Versicherung durchzusetzen und drohende finanzielle Verluste konsequent abzuwehren. Legen Sie das Schadensmanagement in der Hansestadt Hamburg in die Hände des Kfz Gutachterbüros von Gabriel Raiolo, steht Ihnen bei Bedarf ein Anwalt für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk zur Verfügung.
5. Regulierungsnachteil: Ältere Fahrzeuge mit hoher Laufleistung
Hat ein Fahrzeug deutlich mehr als 100.000 km auf dem Tacho, wirkt sich das deutlich auf den aktuellen Fahrzeugwert aus. Sind nur vergleichbare Fahrzeuge mit einer deutlich geringeren Laufleistung am regionalen Gebrauchtwagenmarkt verfügbar, kann daraus bei der Wiederbeschaffung ein finanzieller Nachteil entstehen. In einem solchen Fall wird Sie Ihr Gutachter umfassend beraten, wobei er alle Optionen aufgrund seiner Marktkenntnisse im Blick hat.
6. Regulierungsnachteil: Das ist für Fahrzeughalter unzumutbar!
Bei Neufahrzeugen kann die Diagnose ‚unechter Totalschaden‘ lauten. Eine Reparatur wäre wirtschaftlich zwar noch sinnvoll, der enorme Wertverlust für den Besitzer aber unzumutbar. Um diese unvorteilhafte Situation nach einem Totalschaden zu regulieren, werden für Neufahrzeuge mit sehr geringer Laufleistung meistens die Anschaffungskosten erstattet. Bei älteren Autos ist der Schrottwert bei diesem Totalschaden in der Regel 0.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Nachteilsausgleich durch 130 % Regel
Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht Geschädigten mit der 130 Prozent Sonderregel ein Integritätsinteresse zu. Demnach ist eine vollständige und fachgerechte (!) Totalschadenreparatur möglich, wenn die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Zudem ist eine Haltedauer von 6 Monaten vorgesehen.
Diese Sonderregel für einen wirtschaftlichen Totalschaden greift nicht bei einem Kaskoschaden: Die Teilkasko- / Vollkasko-Versicherung erstattet nur den Zeitwert für das Fahrzeug.
Wollen Sie den wirtschaftlichen Totalschaden reparieren?
Diese vielen Unfallopfern oftmals unbekannte Option der Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens wird der gegnerische Gutachter erst gar nicht auf den Tisch legen. An dieser Sonderregel erkennen Sie, warum Sie sich nicht auf das Versicherungsmanagement der Gegenseite einlassen sollten.
Verluste durch wirtschaftlichen Totalschaden? Eine Frage der Sichtweise …
Bei älteren Fahrzeugen mit geringem Zeitwert kann bereits ein größerer Blechschaden zur Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden führen. Ist der Unfallwagen weiter fahrtüchtig, können sich Geschädigte das Geld von der Versicherung als Nachteilsausgleich auszahlen lassen und frei darüber verfügen. Wer mit dem Blechschaden am Auto leben kann, wird insofern einen wirtschaftlichen Totalschaden nicht unbedingt als nachteilig empfinden und das unreparierte Auto einfach weiterfahren. Oder aber Sie lassen das Auto selbst reparieren.
Fazit: Unabhängige Schadensbegutachtung ist ein klarer VORTEIL für Ihren Schadensersatz!
Sie haben hier nachvollziehen können, dass sich potenzielle Nachteilsaspekte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden nur mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro verhindern lassen. Unabhängigkeit ist die Basis für die Berücksichtigung aller Kosten in angemessener Höhe bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Mit Fachexpertise wird der wirtschaftliche Totalschaden kein Verlustgeschäft
Insofern ist das Leistungsspektrum von Kfz Gutachter Gabriel Raiolo in Hamburg ein klarer Vorteil, wenn es um die Feststellung und Regulierung eines wirtschaftlichen Totalschadens mit dem Versicherer des Unfallgegners geht. Mit der 24 Stunden Notfall-Nummer können Sie noch am Unfallort professionelle Hilfe nutzen und Beweise für die Schadensregulierung sicher. Mit dem leistungsstarken Netzwerk an Fachanwälten und Werkstätten sind Sie für alle Szenarien bestens gerüstet.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
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