unfall versicherung melden - Unfall der Versicherung melden? So machen Sie alles richtig!

Unfall der Versicherung melden? So machen Sie alles richtig!

Von: Gabriel Raiolo - Juni 23, 2020

Sie hatten einen Autounfall und kommen geschockt nach Hause. Je nach Schuldfrage / Konstellation rückt nun die Schadensregulierung in den Fokus Ihrer Gedanken: Wer muss den Unfall der Versicherung melden? Welche Meldefrist ist für die Schadensmeldung vorgesehen? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

Sie haben keine Lust auf langwierige Telefonate mit nervigen Warteschleifen? Viele Versicherungsgesellschaften bieten im Schadenfall ein Online-Service an, etwa wie bei der Axa Schadensmeldung.

Übersicht der Inhalte:

  1. Grundsätzlich beachten
  2. Wichte Aspekte kurz & knapp
  3. Unverschuldeten Unfall meiner Versicherung melden?
  4. Fristen zur Unfallmeldung
  5. Keine Daten vom Unfallgegner
  6. Jeden Schadenfall melden?
  7. Was passiert, wenn ich den Schaden nicht melde?
  8. Ablauf
  9. Kfz Gutachter hilft
  10. Schaden selber zahlen. Sinnvoll?
  11. Unfall Versicherung melden ohne Polizei

Unfall der Versicherung melden: Das sollten Unfallbeteiligte grundsätzlich beachten!

Was tun nach einem Autounfall? Im Falle der eigenen Unschuld können Sie sich an einen Kfz Gutachter wenden, um Beweise zu sichern und ein aussagekräftiges Gutachten für die anstehende Schadensregulierung anfertigen zu lassen. Im Großraum Hamburg steht Ihnen mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo ein zuverlässiger Partner zur Seite.

Wir sind flexibel via Notfall-Hotline erreichbar. Die Begutachtung des Unfallschadens erfolgt auf Wunsch noch an der Unfallstelle oder direkt bei Ihnen vor Ort. Ein Anruf genügt!

Zentral ist das Erfordernis, einen Unfall der Versicherung melden zu müssen, und zwar zunächst völlig unabhängig von der Schuldfrage oder dem genauen Unfallhergang. Wird eine Versicherung nicht fristgerecht benachrichtigt, können Sie als Verursacher oder Geschädigter auf immensen Kosten sitzen bleiben. Wer Ansprüche geltend machen möchte bzw. seinen Versicherungsschutz aktivieren möchte, muss eine zeitnahe Mitteilung mit allen wichtigen Informationen herausgeben.

Die HUK Coburg Schadensmeldung können Sie beispielsweise telefonisch, online oder auch persönlich in zahlreichen Büros vornehmen.

Unfall der Versicherung melden – die wichtigsten Aspekte kurz & knapp:

  • Es gibt keinen Grund, zu warten! In jedem Fall sollte die Schadensmeldung so zeitnah wie möglich erfolgen.
  • Zentrale Frist, um den Unfall der Versicherung zu melden: Die eigene Versicherung muss innerhalb einer Woche, die gegnerische binnen 14 Tagen verständigt werden.
  • Am Unfallort sind Beweise zu sichern und alle wichtigen Daten auszutauschen.
  • Erfolgt die Unfallanzeige bei dem Versicherer nicht, bleibt der Verursacher auf den Kosten sitzen: Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche direkt an den Unfallgegner stellen, wenn dessen Versicherung ausfällt. Das ist aber ein sehr langwieriger Prozess.

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Wer muss den Unfall der Versicherung melden?

Diese Frage hängt unmittelbar mit der folgenden, ebenfalls häufig nach einem Unfall gestellten zusammen: Welcher Autoversicherer ist bei einem Unfall zuständig? Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schuldfrage, sofern diese am Unfallort geklärt ist und Einigkeit unter den Beteiligten herrscht: Falls Sie unschuldig sind, muss der Unfallgegner den Haftpflichtschaden seiner Unfallversicherung melden. Diese hat den Schadensfall dann abzuwickeln.

Tragen Sie hingegen die Schuld, handelt es sich um einen so genannten Kaskoschaden. Sie müssen dann zeitnah den Unfall Ihrer Versicherung melden, damit diese für den entstandenen Schaden aufkommen kann.

Sollte ich einen unverschuldeten Unfall auch meiner Versicherung melden?

Auch wenn dazu keine unmittelbare Verpflichtung besteht, so kann es sich um eine sehr sinnvolle Maßnahme handeln. Wenn Sie einen solchen Unfall Ihrer Versicherung melden, dann hat dies eine beweissichernde Funktion. Sie erklären ganz offiziell, dass es zu einem Schadensereignis gekommen ist, aus dem Sie Ansprüche ableiten können.

Und da z. B. die DEVK Schadensmeldung schnell erledigt ist, sollten Sie diese „Sicherheitsmaßnahme“ ergreifen. Vor allem, wenn Sie den Eindruck haben, der Unfallgegner hat auch nach Tagen noch keine Unfallmelden an seine Versicherung herausgegeben.

Muss ich meiner Versicherung den Unfall melden, wenn ich nicht schuld bin?

Eine Meldung als Geschädigter bei der eigenen Versicherung kann aber auch rein vorsorglich sinnvoll sein. Im Zuge der Schadenregulierung kann sich herausstellen, dass Sie doch eine Teilschuld tragen. Vielleicht ändert der Unfallgegner auch seine Meinung / Aussage! Für den daraus entstandenen Schaden müsste dann Ihre Kfz Haftpflichtversicherung aufkommen. Sie sind also auf der sicheren Seite, den Schadensfall der eigenen Versicherung zu melden.

Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden?

Wer selber einen Schaden verursacht hat, muss diesen binnen 7 Tagen bei der eigenen Versicherung melden. Bei sehr schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten hat diese Meldung binnen 48 Stunden zu erfolgen.

Letztlich gibt es auch keinen Grund, sich mit der Schadensmeldung Zeit zu lassen. Sie könnte in Vergessenheit geraten und es entsteht der Eindruck, dass irgendetwas vertuscht werden soll. Das erhöht nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, schließlich hat er sich an die Informationspflicht zu halten, will er das Leistungsspektrum seines Versicherungsvertrags nutzen. Die genannte Frist leitet sich übrigens aus Paragraf 104 des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) ab.

Frist, um den Unfall der Versicherung zu melden: Das ist zu beachten!

Sind Sie unschuldig, haben Sie 2 Wochen Zeit, sich bei der gegnerischen Versicherung zu melden. Der Unfallverursacher selber hat 7 Tage, um seine Versicherung über den Schadensfall zu informieren. Tut er das nicht, kann das Unfallopfer also einen längeren Zeitraum für die Schadensmeldung nutzen.

Wenn Sie sich noch am Unfallort an das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo wenden, überlassen Sie die Schadensregulierung inklusive Meldung an die Versicherung einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen und brauchen sich um etwaige Meldefristen keine Gedanken machen.

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Sorgen Sie für eine schnelle Schadensmeldung bei der Versicherung.

Gut zu wissen: Keine Daten vom Unfallgegner erhalten, was soll ich tun?

Falls Sie vergessen haben, Daten der Unfallbeteiligten auszutauschen, der andere Fahrer sie nicht rausgeben wollte oder aber Fahrerflucht begangen hat, so können Sie mit dem Kennzeichen den Schadenservice des Zentralrufs der Versicherer nutzen. Sie wissen so sehr schnell, an welches Versicherungsunternehmen Sie sich für die Schadensregulierung zu wenden haben.

Muss ich jeden Schadenfall der Versicherung melden?

Prinzipiell haben Sie ja wie alle anderen Autofahrer eine Kfz Haftpflichtversicherung für genau solche Fälle abgeschlossen. Bei einem kleinen Kratzer bzw. Bagatellschaden ist es nicht unbedingt notwendig, einen solchen Sachschaden der Versicherung zu melden. Sie können versuchen, sich ohne Versicherung mit dem Unfallgegner zu einigen.

Die Schadensregulierung könnte so billiger sein als langfristig gestiegene Versicherungsbeiträge auf der anderen Seite. Falls Ihr Auto durch eigene Schuld Schaden genommen hat, müssten Sie je nach Versicherungsbedingungen eine Selbstbeteiligung zahlen. Alle Reparaturen bis zu dieser Höhe könnten Sie rein logisch also auch ohne die Versicherung durchführen lassen.

Wann sollte ich einen Schaden bei meinem Versicherer melden?

Innerhalb der oben angegeben Frist MÜSSEN Sie den Unfall Ihrer Versicherung melden, da diese sich ansonsten von der Regulierung nichts mehr annehmen wird. Der finanzielle Schaden kann schnell sehr hoch ausfallen, wenn die Kfz Haftpflichtversicherung nichts zahlt. Experten empfehlen, die Schadensmeldung möglichst direkt nach dem Unfall vorzunehmen und nicht erst nach Wochen oder gar Monaten.

Wenn Sie sich vom Unfallort an einen Kfz Sachverständigen wenden, wird dieser auch sehr schnell eine Meldung bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft einreichen. Ziel ist es, so von Beginn an für eine schnelle und möglichst reibungslose Abwicklung des Schadensfalls zu sorgen.

Was passiert, wenn man einen Unfall nicht meldet?

Informieren Sie im Falle der eigenen Schuld nicht Ihre Versicherung innerhalb der Frist, so kann diese laut Vertrag Leistungen teilweise oder auch vollständig ausschließen. Falls der Unfallverursacher den Versicherungsschaden nicht meldet und sich vom Unfallort einfach entfernt hat, erfüllt er ferner den Straftatbestand der Fahrerflucht.

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Unfall der Versicherung melden: Ablauf

Bevor Sie den Schadensfall an die Versicherung melden, müssen Sie am Ort des Geschehens die Gefahrenstelle zunächst absichern – das hat immer oberste Priorität! Andernfalls werden vorbeifahrende Fahrzeuge zu einer weiteren Gefahr.

Dann schauen Sie, ob jemand zu Schaden gekommen ist und leisten bei Bedarf Erste Hilfe. Sie sollten nach der Absicherung des Unfallortes immer erst einen Rettungswagen rufen, damit erfahrene Fachleuchte so schnell wie möglich am Unfallort helfen können. Erst wenn das alles erledigt ist und alle Unfallbeteiligten versorgt sind, geht es an die Regulierungsarbeit.

Um den Unfall bzw. Schaden der Versicherung melden zu können, muss alles Wichtige dokumentiert werden.

Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem:

  • Ausweispapiere / Kontaktdaten (auch von möglichen Zeugen)
  • Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge aufschreiben, nach Möglichkeit die Versicherungsnummer des Unfallgegners festhalten
  • Auf den von der Polizei anfertigten Unfallbericht warten (dieser kann Angaben zur Schuldfrage enthalten)
  • Fotos vom Unfallort machen, Unfallskizze wahrheitsgemäß anfertigen
  • Unfallbericht schreiben und von allen Beteiligten unterschreiben lassen (ein Muster sollten Sie im Handschuhfach immer griffbereit haben)

Gut zu wissen: Das leistet ein Kfz Gutachter für Sie als Geschädigter

Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, wird dieser alle anstehenden Aufgaben erledigen, sodass Sie sich um nichts weiter zu kümmern haben.

Er kennt alle Friste und Abläufe und legt mit seinem Unfallgutachten die zahlenbasierte Basis für die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

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Kfz-Techniker-Meister & Gutachter Raiolo

Was ist sinnvoller: Unfall der Versicherung melden oder selber zahlen?

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Im Zweifelsfall ist in Erfahrung zu bringen, mit welchen langfristigen Kosten durch eine Höherstufung zu rechnen wäre. Stehen die Reparaturkosten auf der anderen Seite fest, lässt sich schnell eine zahlenbasierte Entscheidung treffen. Prinzipiell müssen Sie besonders bei kleineren Schäden / Bagatellschäden nicht unbedingt auf eine Versicherung zurückgreifen.

Kleinen Unfall der Versicherung melden?

Diese Frage knüpft unmittelbar an die vorherige an. Bei einem offensichtlich sehr kleinen und oberflächlichen Kratzer besteht keine Pflicht, diesen „Unfall“ der Versicherung zu melden. Das setzt aber grundsätzlich voraus, dass Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind. Das sollten Sie nicht nur mündlich so äußern, sondern schriftlich mit einem Einigungsprotokoll festhalten. Beide Seite sind nach Ihrer Unterschrift auf der sicheren Seite, dass die Ansprüche mit der Zahlung einer vereinbarten Summe abgegolten sind.

Auch für ein solches Einigungsprotokoll sollten Sie im Handschuhfach immer ein Muster haben. Sie wissen wahrscheinlich selbst nur zu gut, wie schnell es auf einem Parkplatz zu einem Rempler kommen kann. Sie sind sich nicht sicher, ob es sich noch um einen Bagatellschaden handelt? Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen neutralen Kfz-Experten auf den Schaden schauen lassen.

Unfall der Versicherung melden ohne Polizei? Das ist zu bedenken

Bei einem kleinen Lackschaden bzw. einem Sachschaden besteht generell keine Pflicht, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Es kommt auch darauf an, ob Sie sich mit dem Unfallgegner einig sind. Falls das gar nicht der Fall ist, kann die objektive Erfassung der Situation durch die Polizei eine entscheidende Rolle bei der Beweissicherung spielen.

Bei einem schweren Unfall mit Verletzten sind Sie hingegen verpflichtet, die Polizei zu rufen. Denken Sie am Unfallort immer daran, diesen erst zu sichern, bevor Sie Rettungswagen und Polizei rufen. Erst dann leisten Sie Erste Hilfe.

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und fragen sich, wie es weitergehen soll?

Nutzen Sie professionelle Expertenhilfe, damit die Schadensregulierung beginnend mit der zeitnahen Meldung bei der Versicherung zügig zum Abschluss kommt. Rufen Sie noch heute bei Kfz Gutachter Raiolo an und besprechen Sie das weitere Vorgehen für Ihren persönlichen Fall!

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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