fiktive abrechnung - Fiktive Abrechnung: So können Sie sich den Schaden auszahlen lassen!

Fiktive Abrechnung: So können Sie sich den Schaden auszahlen lassen!

Von: Gabriel Raiolo - Dezember 27, 2019

Sie sind in einem Unfall verwickelt? Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, muss der Schadensfall zeitnah reguliert werden. Die fiktive Abrechnung kann eine Option sein, wenn Sie den Schaden am Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen. Sie erfahren hier, unter welchen Umständen Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen können.

Übersicht der Inhalte:

  1. Geld statt Reparatur! So funktioniert’s
  2. Keine fiktive Abrechnung ohne professionelles Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag
  3. Fiktive Abrechnung des Schadens: Das benötigen Sie
  4. FAQ – Fiktive Abrechnung: Häufig gestellte Fragen
  5. So verläuft die fiktive Abrechnung nach Gutachten
  6. Unterschied fiktive Abrechnung und konkrete Abrechnung
  7. Abzüge bei fiktiver Abrechnung
  8. Fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag
  9. Fiktive Abrechnung & Mehrwertsteuer
  10. Warum zahlt die Versicherung nur Netto-Beträge?
  11. Fiktive Abrechnung bei der Versicherung geltend machen!
  12. Fiktive Abrechnung bei Vollkaskoversicherung
  13. Kosten die bei der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden können
  14. Diese Positionen werden bei fiktiver Abrechnung besonders oft gekürzt
  15. Verweis auf freie Werkstatt bei fiktiver Abrechnung
  16. Fiktive Abrechnung trotz Reparatur möglich?
  17. Hagelschaden: fiktive Abrechnung möglich?
  18. Achtung! Dann ist eine fiktive Abrechnung nicht möglich
  19. Fiktive Abrechnung: Zusammenfassung & Fazit

Fiktive Abrechnung – Geld statt Reparatur! So funktioniert’s:

Das deutsche Rechtslage gibt klare Rahmenbedingungen für Schadensregulierungen nach einem Unfall vor. Laut Bürgerlichen Gesetztbuch § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB haben Unfallgeschädigte grundsätzlich freie Wahl bei den Mitteln zur Schadensbehebung (Reparatur oder Ausuahlung). Bei eigener Unschuld muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Kosten (inklusive notwendigem Sachverständigengutachten!) tragen.

Zu Beginn müssen Sie den entstandenen Schaden dem gegnerischen Versicherer melden. Eine starre Frist zur Meldung des Unfallschadens gibt es nicht. Es ist aber so, dass nach drei Jahren nach dem Unfall zum Jahresende die Ansprüche des Geschädigten verjähren, dann also nicht mehr geltend gemacht werden können. Man sollte den Unfall der Versicherung so schnell wie möglich melden.

Ohne Meldung ist eine Schadensregulierung ausgeschlossen. Aber natürlich kann es auch sein, dass Sie das beschädigte Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen wollen. Eine fiktive Abrechnung ist dann eine gangbare Option, um sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Eine fiktive Abrechnung meint also den Verzicht auf eine Reparatur bei gleichzeitigem Verlangen nach Schadensersatz. Sie ist ganz grundsätzlich möglich und somit rechtskonform: Eine Versicherung darf Sie nicht darauf hinweisen, dass eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.

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Keine fiktive Abrechnung ohne professionelles Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag

Wenn Sie ein Gutachten als Basis nutzen, können Sie die Summe erhalten, die für eine Reparatur des Unfallwagens nötig gewesen wären. Wir klären auf, dass die fiktive Abrechnung nicht in jedem Szenario möglich oder in wirtschaftlicher Hinsicht empfehlenswert ist.

Fiktive Abrechnung des Schadens: Das benötigen Sie

Um einen Schaden geltend machen zu können, muss er zunächst aussagekräftig beziffert werden. Genau das können Sie mit einem professionellen Schadensgutachten tun, das wir Ihnen nach einem Unfall zeitnah ausstellen. Im Zuge dessen können wir Sie ganz individuell beraten, ob die fiktive Abrechnung in Ihrem Fall die beste Option ist.

Eigenhändige Schätzungen oder ein Kostenvoranschlag reichen bei einem großen Schaden definitiv nicht aus. Versicherungen nehmen Regulierungen in aller Regel nur mit einem belastbaren Gutachten vor. Sie sollten keinesfalls den von der gegnerischen Versicherung gestellten Kfz Gutachter akzeptieren. In Ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen unabhängigen Kfz Gutachter selber zu beauftragen, der Ihnen als Unfallgeschädigter zusteht.

FAQ: Fiktive Abrechnung

1. Soll für die fiktive Abrechnung ein Gutachten oder doch besser ein Kostenvoranschlag eingeholt werden?

Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (Schaden ca. 750 bis 1000 Euro als Richtwert), dann wird ein Gutachten eine notwendige Voraussetzung für eine Regulierung auf diesem Weg sein.

2. Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (Schaden ca. 750 bis 1000 Euro als Richtwert), dann wird ein Gutachten eine notwendige Voraussetzung für eine Regulierung auf diesem Weg sein.

Nein, das bleibt Ihnen überlassen (Abwägung je nach Alter und Zustand des Fahrzeugs). Die fiktive Abrechnung stellt eine Möglichkeit dar, den Schaden mit der Versicherung abzurechnen.

3. Fiktive Abrechnung: Muss der Versicherer auch die Mehrwertsteuer übernehmen?

Nein, das müssen Versicherungen seit einer Gesetzesänderung nicht mehr.

4. Unfall gehabt – was nun? Reparieren oder fiktiv abrechnen?

Das lässt sich pauschal nicht sagen! Wir beraten Sie mit Blick auf Ihre persönliche Situation umfassend. Sie sollten aber wissen, dass es keine Pflicht gibt, ein Auto nach einem Unfall reparieren zu lassen. Schadensersatz kann auch auf fiktiver Basis gezahlt werden!

5. Fiktive Abrechnung: Was ist zu beachten?

Bei einem echten Totalschaden ist die fiktive Abrechnung nicht möglich. Wertminderung und Nutzungsausfall können geltend gemacht werden. Beachten Sie, dass Versicherungen oft bei den unten genannten Punkten kürzen. Wehren Sie sich mit erfahrenem Rechtsbeistand!

So verläuft die fiktive Abrechnung nach Gutachten

Das Team von Kfz Gutachter Hamburg Raiolo unterstützt Sie aktiv dabei, die fiktive Abrechnung voranzutreiben. Mit der Einreichung des Gutachtens und der Erklärung, keine Reparatur anzustreben, legen Sie die Basis für die Erstattung der Reparaturkosten. Sie sollten aber berücksichtigen, dass viele Versicherungen die Auszahlungssumme kürzen und nicht immer die Kosten zu 100% auszahlen, die bei einer Reparatur angefallen wären.

Unterschied fiktive Abrechnung und konkrete Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung kommt es zu einer Schadensregulierung ohne Reparatur Ihres Fahrzeugs. Der „Normalfall“, also die Reparatur des Unfallfahrzeugs in einer Werkstatt, wird auch als konkrete Abrechnung bezeichnet. Die Kosten, inkl. Stundensätze einer Fachwerkstatt, werden auf Basis eines Kfz Gutachtens anhand der Rechnungen der Werkstatt erstattet.

Schaden auszahlen lassen: Abzüge bei fiktiver Abrechnung

Oft kommt es vor, dass der Bescheid der Versicherung nicht die gleiche Summe beinhaltet, wie die im Kfz Gutachten bezifferten Reparaturkosten. Sehr oft wird bei den so genannten Stundenverrechnungssätzen angesetzt, die bei Markenwerkstätten höher ausfallen. In vielen Fällen müssen sich das Geschädigte aber nicht gefallen lassen, wie ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2015 zeigt.

Kann eine Reparatur in einer Markenwerkstatt vollständig durchgeführt werden, so besteht dieser Anspruch ersatzweise auch fiktiv. An diesem „Kürzungspotenzial“ wird deutlich, warum oftmals ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten ist. Selbstverständlich arbeitet unser Kfz Sachverständigenbüro in Hamburg mit spezialisierten Partneranwälten zusammen und vermittelt hier gern. Im Falle der eigenen Unschuld muss die gegnerische Versicherung die Kosten hierfür übernehmen.

In der Praxis kürzen Versicherungen sehr gerne auch bei den notwendigen „Verbringungskosten“ für ein beschädigtes Fahrzeug. Mit unserer Unterstützung können Sie auch gegen diese übliche Kürzungstaktik entschlossen vorgehen!

Fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag

Diese Option kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen so genannten Bagatellschaden oder um Schönheitsreparaturen handelt: Die Reparaturkosten bewegen sich meistens in einem Rahmen von weniger als 1.000 Euro. In diesem Szenario kann es aber sein, dass die Versicherung eine eigene Werkstatt für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bestimmt. Angesichts der geringen Kosten wäre die Erstellung eines Gutachtens wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die fiktive Abrechnung macht Sinn, da Sie mit einer Delle ohne Bedenken weiterfahren können.

Fiktive Abrechnung & Mehrwertsteuer: Erstattung der Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung?

In der Übernahme der Mehrwertsteuer zeigt sich eine Besonderheit der fiktiven Abrechnung. Bis 2002 war die Rechtslage, dass Geschädigte die Brutto-Reparaturkosten (also inklusive Mehrwertsteuer) erstattet bekamen.

Warum zahlt die Versicherung nur Netto-Beträge?

Die oben geschilderte Rechtslage hat sich geändert, denn nun erhalten Sie als Geschädigter nur noch die Netto-Beträge. Da die Reparatur tatsächlich nicht stattfinden wird, fällt keine Mehrwertsteuer an. Anders verhält es sich hingegen mit Kosten für den Kfz Gutachter und einen eventuellen Anwalt.

Denkbar ist es auch, dass Sie nur einen Teil der Reparaturen durchführen lassen. Für diesen Teil erhalten Sie dann eine Erstattung der Mehrwertsteuer.

Fiktive Abrechnung bei der Versicherung geltend machen!

Sie wollen eine fiktive Abrechnung umsetzen und sich den entstandenen Unfallschaden auszahlen lassen? Wir erstellen Ihnen das notwendige Gutachten zur Bezifferung Ihrer Forderungen. In diesem Fall helfen wir Ihnen natürlich bei der Beantragung der fiktiven Abrechnung beim Versicherer.

Fiktive Abrechnung bei Vollkaskoversicherung

Das ist grundsätzlich auch eine zulässige Option. Der BGH hat in einem Urteil erklärt, dass die erforderlichen Kosten für die Reparatur zu tragen sind, was auch auf fiktiver Basis geschehen kann. Nicht selten kommt es aber vor, dass Versicherungen an der fiktiven Auszahlungssumme kürzen.

Bei fiktiver Abrechnung kommt es darauf an, was in dem Versicherungsschein vereinbart wurde! Bei vereinbarter Werkstattbindung und fiktiver Abrechnung werden die Stundensätze der Partnerwerkstatt genommen.

Konkret geht es um die Frage, ob die Reparatur in einer freien oder in einer Markenwerkstatt erfolgen muss. Ein Gutachten ist in diesem Szenario die Basis für die Bemessung des Schadens. Nicht selten wird ein Fachanwalt hinzuzuziehen sein, um gegen mögliche Kürzungen seitens der Versicherung entschieden vorzugehen.

Kosten, die bei der fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden können:

Hier sind in erster Linie die Wertminderung und der Nutzungsausfall anzuführen. Auf beide Werte wird im Folgenden noch kurz eingegangen. Abgesehen davon machen die Reparaturkosten naturgemäß den größten Anteil bei einer fiktiven Abrechnung aus. Die Anwalts- und Gutachterkosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, wenn Sie als Geschädigter keine Schuld am Unfall tragen.

Wertminderung bei fiktiver Abrechnung? Das sollten Sie beachten!

Ja, bei fiktiver Abrechnung ist auch eine Berücksichtigung der Wertminderung möglich. Die Wertminderung wird im Kfz-Gutachten unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren ermittelt. Um Ihre eigenen finanziellen Interessen zu wahren, sollten Sie auf einen unabhängigen Experten setzen. Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite wird es erfahrungsgemäß einfacher, die Wertminderung geltend zu machen.

Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

Ein Nutzungsausfall kann bei fiktiver Abrechnung nach den Angaben im Sachverständigengutachten gezahlt werden. Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile kommt es immer auf den Einzelfall an. Wir beraten Sie gerne!

Die Reparatur in Eigenregie oder auch durch einen Freund müssen Sie nachweisen. Diese Reparaturbestätigung legen Sie mittels Lichtbildern, am besten mit einer tagesaktuelles Zeitung, der Versicherung nach.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden beträgt die angesetzte Dauer des Nutzungsausfalls in der Regel 14 Tage (für die Ersatzbeschaffung; hier ist ein Nachweis zu führen durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung). Alternativ kann auch ein Mietwagen genommen werden.

Diese Positionen werden bei fiktiver Abrechnung besonders oft gekürzt:

Das Schadensgutachten liegt vor, die Reparaturkosten sind beziffert. Sie gehen nun davon aus, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung die Reparaturkosten entsprechend gezahlt werden. Das ist leider nicht immer so. Oft setzen Versicherungen den Rotstift an. Zu den häufigsten Kürzungen durch Versicherungen zählen:

  • Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung
  • Kürzung der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung (freie, Markenwerkstatt oder Fachwerkstatt)
  • Beilackierung bei fiktiver Abrechnung

Verbringungskosten fallen nicht bei Reparaturen an, bei denen alle Arbeiten in derselben Werkstatt ausgeführt werden.

In Bezug auf alle Faktoren muss durch einen Anwalt im Einzelfall geprüft werden, welche Kürzungen zulässig sind und gegen welche vorzugehen ist. In jedem Falle müssen und sollten Sie Kürzungen nicht einfach ohne Weiteres hinnehmen.

Verweis auf freie Werkstatt bei fiktiver Abrechnung

Mit Blick auf die fiktive Abrechnung stellt sich die Frage: Darf die Kalkulation im Sachverständigengutachten auf Basis der Reparatur in einer Markenwerkstatt gemacht werden?

Laut BGH-Urteil muss in bestimmten Fällen mit den Kosten einer freien Werkstatt oder einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt kalkuliert werden. Versicherungen haben natürlich ein Interesse daran, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Und in dieser Hinsicht wären die Kosten für eine freie Werkstatt bei der fiktiven Abrechnung natürlich geringer. Von Bedeutung ist in solchen Fällen, ob es sich um ein neues Fahrzeug handelt und ob Sie als Halter vorher regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewesen sind.

Fiktive Abrechnung trotz Reparatur möglich?

Ganz grundsätzlich ist es möglich, die Reparatur nur teilweise vornehmen zu lassen und den Rest auf fiktiver Basis abzurechnen. Aus Paragraf 249 BGB geht hervor, dass der Geschädigte die Wahl hat, aber an diese dann auch gebunden ist. Hat er sich für eine fiktive Abrechnung entschieden, kann er Kosten für eine tatsächlich erfolgte Reparatur in aller Regel nicht mehr vollumfänglich geltend machen.

Da es sich im Einzelfall um rechtlich sehr komplexe Zusammenhänge handeln kann, sollten Sie zu dieser Frage einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Hagelschaden: fiktive Abrechnung möglich?

Schäden durch höhere Gewalt (also Sturm und Hagel als Beispiele) sind nach aktueller Rechtslage in aller Regel durch die Kaskoversicherung abgedeckt. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Zepter in der Hand. Nicht so allerdings bei einem solchen Kaskoschaden, für den die Versicherungen die Bedingungen vorgeben. Der Versicherer darf hierbei entscheiden, ob ein Sachverständiger beauftragt wird. In letzter Zeit zeigt sich die Tendenz, dass immer mehr Versicherungen bei Kaskoschäden zu einer fiktiven Abrechnung drängen.

Dieses „Angebot“ sollte genau geprüft werden, denn langfristig gesehen kann eine Reparatur wirtschaftlich deutlich vorteilhafter sein. Gerade bei neueren Autos kann es schwer werden, sie später mit solchen sichtbaren Schäden zu verkaufen.

Bei älteren Fahrzeugen hingegen kann die fiktive Abrechnung durchaus eine prüfenswerte Option sein. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass neuerdings Maschinen anstatt Fachexperten eingesetzt werden, um die Anzahl und Ausprägung von Dellen einzuschätzen.

Achtung! Dann ist eine fiktive Abrechnung nicht möglich

Generell ist nach einem Unfall die fiktive Abrechnung nur möglich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand nicht übersteigen (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) und kein echter Totalschaden vorliegt. Die Reparaturkosten dürfen sich maximal auf 130% des Wiederbeschaffungswertes belaufen, sofern das Auto direkt in einer Werkstatt (mit Reparaturrechnung) repariert wird. Ansonsten ist die fiktive Abrechnung grundsätzlich immer eine prüfenswerte Option für die Schadensregulierung. Die Frage ist nur, ob es sich in wirtschaftlicher Hinsicht immer um die beste Option handelt.

Fiktive Abrechnung – Fazit & Zusammenfassung:

Nutzen Sie unsere Expertise und unsere Erfahrungswerte, um sich in Ihrem Fall über die Rahmenbedingungen, die Rechtslage und die Vorteilhaftigkeit der fiktiven Abrechnung beraten zu lassen. In einem Haftpflichtfall lohnt sich die fiktive Abrechnung, wenn Sie den Schaden aus welchen Gründen auch immer nicht reparieren lassen wollen. Es steht Ihnen also frei, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Die Rahmenbedingungen und Kürzungstaktiken der Versicherungen konnten Sie in diesem Beitrag in kompakter Form nachvollziehen. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem erfahrenen Fachanwalt die für Sie höchste Auszahlungssumme an Schadensersatz im Rahmen der fiktiven Abrechnung herauszuholen. Seit sich die Rechtslage geändert hat, wird die Mehrwertsteuer nicht mehr von den Versicherungen erstattet, da ja durch die ausbleibende Reparatur keine echten, sondern nur fiktive Kosten anfallen. Das Gesetz sagt, dass Umsatzsteuer nur zu erstatten ist, wenn sie auch angefallen ist.

Zusammenfassung: fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn…

  • Sie ein älteres Fahrzeug besitzen und auf „Schönheitsreparaturen“ verzichten können
  • oder Sie die Möglichkeit haben, das Auto in Eigenregie bzw. privat günstig reparieren zu lassen.
  • Sie das Geld aktuell gut gebrauchen können und eine Reparatur vielleicht später durchführen lassen möchten.

Der Geschädigte bleibt auch nach einem Unfall weiter Eigentümer des Fahrzeugs und mit seinem Eigentum darf man tun, was man möchte!

Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Hamburg Raiolo: Rund um die Uhr nach einem Unfall erreichbar!

Sie hatten einen Unfall mit eigener Unschuld und überlegen nun, ob Sie die fiktive Abrechnung nutzen wollen / können? Wir beraten Sie gerne und sind unter unserer 24 Stunden Notfallnummer immer für Sie erreichbar.

Abgesehen von der Erstellung eines aussagekräftigen Schadensgutachten können wir Ihnen auch mit einem starken Netzwerk an erfahrenen Partnern gezielt weiterhelfen.

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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