kaskoschaden - Fristen, Hochstufung & Minderwert: Das sollten Sie über einen Kasko­schaden wissen

Fristen, Hochstufung & Minderwert: Das sollten Sie über einen Kasko­schaden wissen

Von: Gabriel Raiolo - Februar 1, 2021

Als Autofahrer dürfen Sie nur mit einer Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs sein. Ohne diese ist eine Zulassung ausgeschlossen. Sie schützt Sie vor Ansprüchen des Unfallgegners, die nach einem selbst verschuldeten Unfall zu erfüllen sind. Für Schäden am eigenen Fahrzeug greift allerdings nur eine Kaskoversicherung. Bei einem Neuwagen sollten Sie sich mit einer Vollkaskoversicherung bestmöglich vor finanziellen Einbußen schützen.

Doch was zahlt die Versicherung eigentlich bei einem Kaskoschaden bzw. Eigenverschulden? Welche Fristen und Besonderheiten sind zu beachten? Dieser Ratgeber sorgt für einen kompakten Überblick.

Übersicht der Inhalte:

  1. Definition
  2. Kurz & knapp
  3. Häufig gestellte Fragen
  4. Unterschied: Kasko- und Haftpflichtschaden
  5. Schadensarten
  6. Hochstufung & Selbstbeteiligung
  7. Fiktive Abrechnung
  8. Wirtschaftlicher Totalschaden
  9. Fazit

Definition Kaskoschaden

Ein Kfz-Kaskoschaden bedeutet, dass Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden, höhere Gewalt (Sturm, Hagelschaden, Wildunfall, Brand etc.) beschädigt oder durch Diebstahl entwendet wurde. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzversicherung im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung: Sind Sie als Halter nur mit einer solchen Police umfassend geschützt. Die Schadensmeldung hat schnellstmöglich zu erfolgen.

Kurz & knapp: Das ist bei einem Kaskoschaden wichtig

  1. Ein Kaskofall wird nach dem Vertragsrecht gemäß AKB abgewickelt.
  2. Die eigene Versicherung ist für die Schadenssteuerung maßgeblich zuständig, nachdem Sie die Schadensmeldung fristgerecht binnen maximal 7 Tagen vorgenommen haben.
  3. Durch ihr Weisungsrecht bestimmt die Versicherung bei Bedarf einen Kfz Gutachter.
  4. In aller Regel werden bei einem Vollkaskoschaden nur die Reparaturkosten erstattet. Weitere Leistungen müssten im Versicherungsvertrag fixiert sein.
  5. Finanzielle Folgen: Sie müssen eine Selbstbeteiligung tragen und mit einer Hochstufung (= höheren Beiträgen im Folgejahr) rechnen. Sie können das als Versicherungsnehmer mit einem speziellen Rabattschutz verhindern.

Häufig gestellte Fragen zum Kaskoschaden: Diese Antworten sorgen für Orientierung!

Wie lange kann man einen Kaskofall melden?

Laut Versicherungsvertragsrecht ist bei einem Kaskoschaden eine Frist von maximal 7 Tagen vorgesehen. Generell gilt: Die Meldung sollte schnellstmöglich, idealerweise noch am gleichen Tag erfolgen. Bei einigen Versicherungen ist vertraglich auch eine kürzere Frist für die Schadensmeldung vorgesehen.

Welche Schadensfälle deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Bei einem Kaskofall kommt die Versicherung für selbst und durch Dritte verursachte Schäden auf. Diese können bei Diebstahl oder Unfallflucht ggf. nicht ermittelt werden. Auch für Vandalismus/mutwillige Zerstörung oder für Unwetterschäden (höhere Gewalt) greift die Kaskoversicherung im vertraglich vereinbarten Umfang. Bei einem Hagelschaden greift bereits die Teilkasko gemäß Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich schließt eine Vollkaskoversicherung immer auch die Teilkaskoversicherung ein.

Was führt zu Leistungsausschlüssen bei einem Schaden in der Kaskoversicherung?

Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit können bei einem Kaskoschaden dazu führen, dass die Versicherung nicht oder nur anteilig zahlt. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie alkoholisiert hinter dem Steuer gesessen haben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Grundlagen: Unterschied zwischen Kasko- und Haftpflichtschaden

Sie haben den Schaden am Fahrzeug selbst verschuldet oder es liegt ein Diebstahl bzw. höhere Gewalt vor (Glasbruch & Hagelschaden als Beispiele)? Dann richtet sich die Schadensregulierung nach den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung). Anders als im Haftpflichtfall können Sie nicht selbstständig einen Sachverständigen einschalten. Ihre Versicherung wird alles Notwendige in die Wege leiten.

Bei einem Kasko­schaden gibt die eigene Versicherung den Ton an

Grundsätzlich sind die Ansprüche bzw. Ersatzleistungen geringer als bei einem Haftpflichtschaden. Sie erstrecken sich in der Regel auf die Reparaturkosten bzw. die Erstattung des Zeitwerts (zuzüglich Wiederbeschaffungsaufwand). Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht müssten Sie ggf. mit einer Rechtschutzversicherung abrechnen. Bei einem Haftpflichtfall hätte die gegnerische Versicherung die Kosten für einen etwaig eingeschalteten Fachanwalt zu tragen.

Haben Sie bereits in Ihre Ver­sicherungs­police geschaut?

Ein Blick in Ihre Versicherungspolice bringt Klarheit über die Leistungen im Schadensfall. In aller Regel haben Sie einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu zahlen und Sie müssen nach einem Kaskoschaden mit einer Hochstufung rechnen.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Fristen, Hochstufung & Minderwert: Das sollten Sie über einen Kasko­schaden wissen

Vorsicht! Die Klärung der Schuldfrage ist nicht immer eindeutig

Daher lässt sich ohne Unfallgutachten oft nicht sagen, ob es sich um einen Kaskofall handelt bzw. welche Quote bei einer Teilschuld für die Haftung anzuwenden ist. Vor diesem Hintergrund sollten Sie bei einem Kaskoschaden immer auch die Option des Quotenvorrechts prüfen. Mit dieser Abrechnungsvariante wird die Haftpflicht des anderen Unfallbeteiligten neben dem eigenen Versicherer eingebunden. Diese Option wird am Ende kurz vorgestellt. Sie kommt relativ selten zum Einsatz und ist auch so manchem Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht wirklich geläufig.

Schadensarten im Überblick: In diesen Fällen greift der Versicherungsschutz

Eine Kaskoversicherung greift bei aller Art von Unfallschäden mit Eigenverschulden, außer bei grober Fahrlässigkeit. Das gilt auch, wenn der Unfall durch Dritte verursacht wurde und der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist (denken Sie an einen Parkschaden als Alltagsbeispiel). Darüber hinaus greift die Versicherungspolice bei einem Kaskofall für Schäden durch Vandalismus und Unwetter (Hagel, Blitzschlag und Sturmschäden).

Beachten Sie, dass folgende Schadensarten in der Regel bereits durch eine Teilkaskoversicherung versichert sind:

  • Diebstahl, Einbruch und Raub
  • Glasbruch
  • Elementarschäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Wildunfälle
  • Schäden durch Tiere (der Marderbiss ist ein Klassiker für die Teilkasko)

Diese Liste ist nicht als allgemeingültig zu sehen! Maßgeblich bzw. versichert ist immer das, was konkret in Ihrem Versicherungsvertrag steht. Beachten Sie auch, dass Folgeschäden durch eine Marderbiss meistens nicht mitversichert sind.

Kaskoschaden melden: Diese Frist müssen Sie beachten!

Welche Frist habe ich für die Meldung eines Kaskoschadens? Aus § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht hervor, dass die maximale Frist eine Woche beträgt. Es gibt aber keinen Grund, bei einem Schaden als Versicherungsnehmer so lange zu warten. Sie sollten die Schadensmeldung noch am gleichen Tag vornehmen, was bei allen Versicherungen flexibel online oder telefonisch möglich ist.

Manche Versicherung geben auch eine kürzere Frist von nur 3 Tagen bei einem Schaden in der Kaskoversicherung vor. Wer die Schadensmeldung unmittelbar macht, geht kein Risiko nach der Beschädigung ein.

kaskoschaden bmw - Fristen, Hochstufung & Minderwert: Das sollten Sie über einen Kasko­schaden wissen
Im Schadensfall sollte es schnell gehen.

Muss ich den Kaskoschaden der Polizei melden?

In diesem Kontext ist auf die so genannten Obliegenheitspflichten aus dem allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verweisen. Demnach haben Sie als Unfallverursacher oder Unfallbeteiligter alles dafür zu tun, die erforderlichen Feststellungen am Unfallort zu ermöglichen. Wurde das Auto gestohlen, müssen Sie sich ohnehin an die Polizei wenden und Anzeige gegen Unbekannt erstellen. Ohne diesen formalen Schritt wird die Versicherung diesen Vollkaskoschaden nicht regulieren. Herrscht bei einem Verkehrsunfall Uneinigkeit über die Schuldfrage, sollten Sie auch die Polizei rufen. Erst dann zeigt sich, ob es sich wirklich um einen Kaskoschaden handelt.

Hochstufung & Selbst­beteiligung: Die vertraglichen Folgen bei einem Kasko­schaden

Es liegt in der Natur der Versicherungslogik, dass ein Schaden zu einer Hochstufung bzw. der Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse führt. Wie genau das bei Ihrer Versicherung (Teilkasko und Vollkasko) aussieht, können Sie in den Rückstufungstabellen nachvollziehen. Eventuell haben Sie sich für einen Versicherungstarif mit Rabattschutz entschieden? Dann hätten Sie einen Schaden pro Jahr ‚frei‘: Er hätte keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse bzw. die fälligen Beiträge. Diese würden im Falle einer Hochstufung im Folgejahr steigen.

Eine Selbstbeteiligung wird bei einem Schaden in der Kasko ebenfalls in aller Regel an den Versicherer zu zahlen. Die konkrete Höhe ist vertraglich festgelegt. Bei Bagatellschäden kann es angesichts des Selbstbehaltes und einer möglichen Höherstufung in der Vollkasko-Versicherung im wahrsten Wortsinn günstiger sein, den Schaden selber zu bezahlen.

Fiktive Abrechnung: Kaskoschaden auszahlen lassen?

Ja, diese Option können Sie grundsätzlich nutzen. Es besteht keine Verpflichtung, die Beschädigung reparieren zu lassen. Handelt es sich um ein älteres Fahrzeug und nur um einen kosmetischen Schaden, können sie ihn auszahlen lassen. Bei neueren Fahrzeugen sollten Sie aber immer die Vorteilhaftigkeit abwägen. Ein nicht reparierter Schaden führt beim späteren Verkauf zu einem nicht unerheblichen Wertverlust.

Dauer der Schadens­regulierung: Mit diesem Zeitraum müssen Sie rechnen

Ein Blick auf die Praxis zeigt, dass Versicherungen bei einem Kaskoschaden meistens 4 bis 6 Wochen für die Regulierung brauchen. Zahlt die Versicherung nicht für den Schaden, sollten Sie erst die Ursache prüfen, bevor Sie mit einem Fachanwalt weitere Schritte prüfen.

Gutachterwahl bei einem Kaskoschaden möglich?

Generell wird die Versicherung bei einem Kaskoschaden ihr Weisungsrecht nutzen. Daher wird sie selbst einen Sachverständigen beauftragen, falls ein Gutachten erstellt werden muss. Anders als bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie als Geschädigter nicht einfach einen Gutachter einschalten. Sie könnten auf den Kosten bei einem Schaden in der Kaskoversicherung sitzen bleiben.

Kaskoschaden und wirtschaftlicher Totalschaden: Das sollten Sie wissen

Bei einem solchen Schadensausmaß lohnt sich eine Reparatur nicht mehr. Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert. In manchen Fällen schließt die Zerstörung eine Reparatur aus. Versicherungen wenden dann die Abrechnung auf Totalschadenbasis an. Geschädigte erhalten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Zeitwert zuzüglich Wiederbeschaffungsaufwand. Die 130 %-Regel ist übrigens nur bei einem Haftpflichtschaden anwendbar.

Falls der Geschädigte kein neues Fahrzeug kauft, erstatten Versicherungen nur den Netto-Wiederbeschaffungswert (also ohne Mehrwertsteuer). In Paragraf 13 Absatz 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherungen können Sie nachlesen, in welchen Fällen die Mehrwertsteuer erstattet wird. Dem Urteil des OLG Saarbrücken zufolge wird die Mehrwertsteuer nur erstattet, wenn tatsächlich eine Reparatur stattfindet oder eine Ersatzbeschaffung angefallen ist (Aktenzeichen 5 U 278/08). Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie bei Bedarf zu dieser komplexen Materie beraten.

Wird bei einem Kasko­fall die Wert­minderung berücksichtigt?

Im Gegensatz zur Haftpflicht sind die Ansprüche jenseits der Übernahme der Reparaturkosten überschaubar. Im konkreten Fall bringt nur ein Blick in die Versicherungspolice Klarheit. Die meisten Geschädigten haben bei einem Kaskoschaden keinen Anspruch auf einen Mietwagen, eine Nutzungsausfallentschädigung oder Wertminderung. Der Umfang von Kasko-Ersatzleistungen ist ebenfalls in den AKB zu finden. Bei Unklarheiten können Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.

Gut zu wissen: Quotenvorrecht bei Teilschuld nutzen!

Tragen Sie eine Teilschuld, sollten Sie sich mit dem Quotenvorrecht näher befassen. Sie stellen dabei vorrangig Ansprüche an die eigene Kaskoversicherung, gleichzeitig aber auch an die gegnerische Haftpflichtversicherung (Stichwort quotenvorberechtigte Schadenspositionen). Dadurch sind Schadensersatzansprüche in höherem Maße nutzbar. Wer nur auf die eigene Versicherung zurückgreift bzw. einen Kaskoschaden reklamiert, wird finanziell schlechter fahren. Das Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo berät Sie gerne zu dieser Option bei der Schadensabwicklung. Sie können nicht nur die Expertise des Sachverständigen nutzen, sondern bei Bedarf auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurückgreifen.

Fazit: So geht es bei einem Kaskoschaden zügig voran

Egal, um welche Art von Schaden es sich handelt: Sie sollten als Unfallverursacher bzw. Beschädigter die Schadensmeldung schnellstmöglich vornehmen. In der Regel erstreckt sich der Leistungsumfang einer freiwilligen Kaskoversicherung auf die Übernahme von Reparaturkosten. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erstatten Versicherungen die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es liegt in der Natur eines Kaskoschadens, dass Sie sich mit den Folgen der Hochstufung und des Selbstbehaltes auseinandersetzen müssen. Bei einem Bagatellschaden kann es günstiger sein, ihn ohne Versicherung zu regulieren. Tragen Sie nur eine Teilschuld, sollten Sie die Option des Quotenvorrechts prüfen. Es handelt sich dann um keinen reinen Kaskoschaden. Auch die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Kosten erstatten.

Schuldfrage unklar: Handelt es sich wirklich um einen Kasko­schaden?

Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind sich nicht sicher, wie Ihre Optionen im Verkehrsrecht aussehen? Nehmen Sie Kontakt mit Kfz Gutachter Raiolo auf. Im Zweifelsfall kann ein Unfallgutachten die entscheidenden Beweise zur Klärung der Schuldfrage liefern. Ein Fachanwalt unterstützt die Schadensregulierung bei Bedarf!

kfz Gutachter hamburg Raiolo - Fristen, Hochstufung & Minderwert: Das sollten Sie über einen Kasko­schaden wissen
Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
Kontakt

Telefon: 
040 – 60 59 08 56

E-Mail: 
info@gutachter-raiolo.de

Geschäftszeiten

Montags bis Sonntags

09:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Adresse

Stresemannstraße 268, 
22769 Hamburg

Folgen Sie uns bei

Ähnliche Beiträge

Alle Beiträge ansehen