schaden am auto - Schaden am Auto: Durchschnittlich mehr als 3.000 Euro Schadenshöhe

Schaden am Auto: Durchschnittlich mehr als 3.000 Euro Schadenshöhe

Von: Gabriel Raiolo - Januar 28, 2022

Es ist kein Geheimnis, dass die Deutschen ihre Autos lieben. Und mit immer öfter zugelassenen Elektrofahrzeugen wird diese mobile Liebe nun neu entdeckt. Eine DAT Umfrage (Deutsche Automobil Treuhand) zeigt, dass Autos trotz anhaltender Klimadiskussionen immer noch das sprichwörtlich liebste Kind der Deutschen sind: 55 % der Halter empfinden nur beim Anblick Ihres Fahrzeugs Freude. Beim Anblick eines Schadens am Kraftfahrzeug wird diese Freude aber schnell verfliegen. So beliebt das Fahrzeug ist, so gefürchtet ist das Schreckensszenario ‚Schaden am Auto‘.

„Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln – ein Auto braucht Liebe.“ (Zitat von Walter Röhrl)

Dieser Ratgeber zeigt, was bei diesem Szenario zu beachten ist und welche Schadensarten es überhaupt gibt. Sie werden nach der 5-minütigen Lektüre mit zahlreichen Tipps die Expertise eines unabhängigen Kfz-Gutachters mit Blick auf einen Schaden neu zu schätzen wissen.

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Häufige Fragen zum Schaden am Auto: Das antwortet Ihr Kfz Experte

Was ist zu tun bei einem Schaden am Auto?

Zuerst ist die Unfallstelle zu sichern. Der Schadenverursacher darf den Unfallort nicht sofort verlassen, ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Für die Versicherungsregulierung rückt die fristgerechte Schadensmeldung in den Fokus. Bei einem Haftpflichtschaden unterstützt Sie ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger.

Wie schnell sollte ich einen Schaden am Auto melden?

So schnell wie möglich! Es gibt keinen Grund, die Schadensmeldung hinauszuzögern. Sie hat mich Blick auf allgemeine Versicherungsbedingungen innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. Bei manchen Autoversicherungen haben Sie nur 3 Tage für die Schadensmeldung. Ohne fristgerechte Schadensmeldung keine Versicherungsleistung!

Wer zahlt für Schäden am eigenen PKW?

Bei eigener Unschuld (Haftpflichtschaden) zahlt die Versicherung des Unfallverursachers für entstandene Schäden. Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt greift die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Hier finden Sie typische Schadensarten in der Übersicht.

Schaden am Fahrzeug: Wie Sie sich in Ihrem Fall verhalten sollten!

Unabhängig von der Schuldfrage müssen sich alle Unfallbeteiligten den unmittelbaren Konsequenzen am Unfallort stellen. Alles andere wäre unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) und mit Blick auf Paragraf 142 Strafgesetzbuch strafbar: Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren ist bei besonders schweren Fällen möglich. Denken Sie darin, dass der Begriff Schaden sich im Verkehrsrecht auch auf Verletzungen (= Personenschaden) beziehen kann.

Oberste Priorität hat immer die Sicherung der Unfallstelle: Es gilt, Folgeunfälle zu vermeiden. Bei Bedarf sind Rettungskräfte zu verständigen und Erste Hilfe zu leisten. Erst dann geht es an die Formalitäten für die anstehende Schadensregulierung: Nehmen Sie eine Beweissicherung mit einem Unfallbericht vor. Fertigen Sie eine Unfallskizze an, schießen Sie aussagekräftige Fotos und sammeln Sie Zeugenaussagen. Der eintrittspflichtige Kfz-Versicherer muss sich ein umfassendes Bild vom Schaden machen können.

Achtung! Der berühmte Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht

Beim Ausparken haben Sie ein anderes Fahrzeug leicht touchiert. Scheinbar ist kein Schaden zu sehen. Weit und breit ist niemand zu sehen, Sie sind in Eile und wollen einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer klemmen. Das ist keine gute Idee! Sie erfüllen damit Ihre Pflichten als Schadenverursacher NICHT.

So verhalten Sie sich nach einem Schaden richtig

Sie müssen mindestens eine halbe Stunde am Unfallort warten. Soll es schneller gehen, können Sie die Polizei anrufen. Diese kann den Halter ausfindig machen. Auf einem Supermarktplatz sollten Sie das Kennzeichen ausrufen lassen. Das unerlaubte Entfernen vom Ort des Parkunfalls kann als Fahrerflucht ausgelegt werden. Um sicher zu gehen, sollten Sie lieber eine halbe Stunde nach dem Unfall warten, als einen folgenschwere Fehler zu begehen.

Übersicht: Beispiele für typische Schäden am Auto im Alltag

Woran denken Sie konkret, wenn Sie ‚Schaden am Auto‘ lesen? Wahrscheinlich sofort an einen Unfall und diverse Konstellationen. Hier können Sie sich einen schnellen Überblick über die wichtigsten Schadensarten verschaffen oder gezielt ein Thema Ihrer Wahl ansteuern.

Von der Schadenhöhe her betrachtet:

Fangen wir mit der alles entscheidenden Frage an: Wie hoch ist der Schaden, welche Rechte habe ich als Geschädigter? Liegt der Schaden über der Bagatellschadensgrenze?

Bagatellschaden:

Von einem Bagatellschaden ist die Rede, wenn Kosten für die Reparatur in einer Werkstatt die Grenze von 750 Euro laut BGH Urteil nicht übersteigen. In diesem Fall reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensabwicklung. Von einer Wertminderung ist nicht auszugehen: Auch nach einem Bagatellschaden gilt ein Fahrzeug normalerweise als unfallfrei.

Wichtige Regel für Ihre Rechte:

Je höher der Schaden, desto wichtiger wird ein unabhängiges Unfallgutachten für Ihre Rechte. Oberhalb der genannten Bagatellgrenze muss die Versicherung des Schädigers die Gutachtenkosten übernehmen. Sie können nicht nur die Reparaturkosten geltend machen, sondern auch weitere Schadensposten wie einen Mietwagen oder Nutzungsausfall und eine merkantile Wertminderung.

Totalschaden:

Liegen die Reparaturkosten mehr als 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, lautet die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden. Ist eine Reparatur aufgrund des verzogenen Rahmens nicht mehr möglich, kann sogar ein technischer Totalschaden vorliegen.

In diesem Fall erfolgt die Abrechnung mit einem Schadengutachten auf Totalschadenbasis: Geschädigte bekommen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt. Wichtig! Nur mit einem unabhängigen Kfz Gutachter sorgen Sie dafür, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Schaden nach Lokalisierung am Fahrzeug

Lackschaden / Blechschaden:

Hierbei handelt es sich um einen Klassiker, der oft durch einen Parkrempler oder Auffahrunfälle entsteht. Wie hoch die Schadenssumme ist, lässt sich nicht immer sofort erkennen. Sie sollten im Zweifel einen erfahrenen Experten auf die Stelle schauen lassen, um Kratzer von einem Lackschaden abzugrenzen.

Tipp: Was Sie nach einem Autounfall mit Schaden wissen sollten

Je höher der Schaden, desto umfassender sind die Rechte des Geschädigten (z. B. kostenloses Sachverständigengutachten oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro). Wollen Sie einen ‚kleinen‘ Lackschaden ohne Versicherung regulieren, sollte Klarheit über den Kostenumfang herrschen. Ein Einigungsprotokoll kann für beide Unfallbeteiligten Planungssicherheit schaffen. Mit einem Einigungsprotokoll kann der Verursacher bei der Versicherungsregulierung den Verlust der Schadenfreiheitsklasse vermeiden.

Frontschaden:

Wer abgelenkt ist und zu spät bremst, riskiert am eigenen Fahrzeug einen Frontschaden. Viele Teile moderner Karosserien sind sehr energieabsorbierend, sodass das wahre Schadensausmaß oft nicht erkennbar ist. Für den eigenen Fahrzeugschaden muss eine Kaskoversicherung vorhanden sein. Vollkasko deckt bei der Schadenregulierung das meiste ab. Allerdings dürfen sich Geschädigte nach einem Unfall nicht immer die Werkstatt frei aussuchen.

Heckschaden:

Beim Heckschaden handelt es sich um das Resultat eines klassischen Auffahrunfalls. Er ist das Gegenstück zum Frontschaden. Oft, aber nicht immer, gilt die Grundregel: Wer auffährt, hat Schuld.

In jedem Fall kann ein Schaden am Heck schnell immense Reparaturkosten verursachen. Bei einem sehr heftigen Aufprall kann sich sogar der gesamte Rahmen verzogen haben, was einen wirtschaftlichen Totalschaden bei der Schadenregulierung nach sich ziehen kann. Sie sollten bei eigener Unschuld einen unabhängigen Kfz Gutachter hinzuziehen und nicht auf den Versicherungssachverständigen des Unfallverursachers setzen.

Schaden am Auto durch externe Einflüsse

Parkschaden:

Ein Parkunfall kommt jeden Tag tausendfach vor. Oft handelt es sich um einen Bagatellschaden, den die Unfallbeteiligten auch ohne Versicherung mit einem Kostenvoranschlag regeln können. Je heftiger der Anstoß war, desto eher rückt die Bagatellgrenze von 750 Euro für den beschädigten Wagen in den Fokus.

Auch hier gilt: Im Zweifelsfall sind Sie mit einem Experten auf der sicheren Seite. Haben Sie an einem anderen Fahrzeug einen Parkschaden verursacht, sollten sie diesen schnellstmöglich Ihrer Autoversicherung melden und Angaben zum Unfallhergang machen.

Glasschaden:

Steinschlag, Schlaglöcher oder auch Hagel können feine Risse im Glas entstehen lassen: Ein Unfall muss nicht zwangsläufig die Ursache für einen solchen Schaden sein. Im Regelfall ist eine Erneuerung der Scheibe notwendig, da sie bei weiterer Beanspruchung komplett reißen könnte.

Für einen Glasschaden kommt die Teilkaskoversicherung auf, die Selbstbeteiligung ist vertraglich für dieses Schadensszenario unterschiedlich geregelt. Eine Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse ist nicht zu erwarten. In manchen Tarifen ist für Glasschäden keine Selbstbeteiligung vorgesehen.

Hagelschaden:

Laut Experten wird der Klimawandel immer öfter zu Unwettern mit Hagel und Sturm führen. Insofern wird ein Hagelschaden in Zukunft wahrscheinlicher. Bemerken Sie Beulen an Ihrem Fahrzeug, sollten Sie Ihrer Kaskoversicherung den Schaden melden. Mit Blick auf eine teils immense Wertminderung sollten Sie einen größeren Hagelschaden reparieren lassen.

Brandschaden:

Ein heftiger Aufprall, Brandstiftung oder ein übergreifendes Feuer kann zu einem Brandschaden führen. Oft wird es sich um einen Totalschaden handeln, für den die Kaskoversicherung in der Regel aufkommt. Sie wird den Wiederbeschaffungswert ersetzen.

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Brandschaden an einem Auto

Einbruchschaden:

Zerkratzte Tür, eingeschlagene Scheibe, gestohlenes Navi: Schnell ergibt sich finanziell gesehen ein immenser Einbruchschaden. Sie sollten diesen Ihrer Kaskoversicherung sofort melden. Zu prüfen ist, welche Gegenstände laut Police vor Diebstahl geschützt waren. Auch kommt es im Einzelfall darauf an, ob der Fahrer leichtsinnig gehandelt hat (z. B. Fenster oder Türen offen gelassen).

Schaden am Auto durch Waschanlage?

Sie hatten sich neuen Glanz erhofft, aber nach der Wäsche mussten Sie Delle und einen abgebrochenen Spiegel erblicken. Sie stehen bei einem Fahrzeugschaden in der Waschanlage in der Beweispflicht. Der Betreiber wird Schadenersatz für diesen ‚Unfall‘ leisten müssen, wenn Sie die Beschädigung auf die Waschanlage zurückführen können. Ein Gutachter wird mit seiner Arbeit eventuell die entscheidenden Beweise hervorbringen können, die auch vor Gericht Bestand haben.

Tierische Ursachen für Schäden am Auto

Marderschaden:

Auch in der Großstadt können diese Nagetiere unter der Motorhaube für einen großen Schaden am PKW sorgen. Mit Blick auf die Bremsleitungen kann dieser sogar gefährlich sein. Werfen Sie daher regelmäßig einen Blick unter die Motorhaube und prüfen Sie Schläuche auf Dichtigkeit. Für etwaige Schäden kommt die Teilkaskoversicherung auf.

Wildschaden:

Ein Schaden durch einen Wildunfall zählt sicher zu den Ausnahmesituationen im Straßenverkehr. Das Schadensausmaß ist aber nicht zu unterschätzen!

Tipp: Denken Sie bei einem Wildunfall unbedingt daran!

Sie sollten einen solchen Schaden schnell Ihrer Kaskoversicherung melden und eine Wildschadenbescheinigung einreichen. Diese erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Forstbeamten in Rücksprache mit der Polizei. Mit einer Wildschadenbescheinigung können Sie Ihrer Teilkasko beweisen, dass der Schaden durch die Kollision mit einem Tier (Wildschwein oder Damwild) entstanden ist.

Schadensregulierung: Eine Frage der Perspektive!

Wer den Schaden hat, möchte ihn schnell beheben. Wer hat was zu tun? Nehmen Sie Ihre Perspektive ein!

Geschädigter (Haftpflicht des Unfallgegners zuständig):

Liegt kein Bagatellschaden mehr vor, sollten Sie die Schadensregulierung in die erfahrenen Hände eines Gutachterbüros legen. Sie müssen sich um nichts kümmern und wahren so Ihre finanziellen Interessen.

Verursacher des Autounfalls:

Stellen Sie sich den unmittelbaren Konsequenzen am Unfallort und melden Sie den Schaden fristgerecht Ihrem eigenen Versicherer. Für den Schaden am fremden Fahrzeug greift Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Schäden am eigenen Wagen muss mindestens eine Teilkaskopolice vorhanden sein.

Unklare Schuldfrage bei Schaden am Fahrzeug?

Im Einzelfall kann ein unfallanalytisches Gutachten den entscheidenden Hinweis zur Klärung der Schuldfrage geben. Ansonsten erfolgt die Regulierung je nach Teilschuld anhand einer Quote, die Versicherer beider Autofahrer müssen einspringen. In diesem Szenario kann Sie ein erfahrenes Gutachterbüro über die Option des Quotenvorrechts informieren. Mit dem Quotenvorrecht können Sie für Ihr beschädigtes Fahrzeug ggf. mehr herausholen.

Schaden mit Fahrerflucht?

Der Unfallgegner ist nicht ausfindig zu machen? Stellen Sie umgehend Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei. Im schlechtesten Fall müssten Sie den Fahrzeugschaden selbst mit Ihrer Vollkasko-Police regulieren. Auch der Verein für Verkehrsopferhilfe kann eine Anlaufstelle sein.

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Die Rolle des Kfz-Sachverständigen bei einem Kfz-Schaden

Sie haben hier für verschiedene Schadensarten immer wieder lesen können, welche Aufgaben ein Kfz-Sachverständiger übernehmen kann, gerade im Zweifelsfall. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Sie nicht auf einen unabhängigen Gutachter zur Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Ein solcher Experte erkennt sehr schnell, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ob unter der Verkleidung das wahre Schadensausmaß liegt.

Bei einem Schaden im Kaskobereich können Sie den Sachverständigen -anders als bei einem Haftpflichtschaden- nicht selber aussuchen. Versicherungen wenden ihr Weisungsrecht an.

Schaden auszahlen lassen: Geht das?

Ja, Sie können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich so den Schaden auszahlen lassen. Es besteht kein Zwang, die Reparatur durchführen zu lassen. Je nach Höhe des Schadens und Fahrzeugalter sollte Sie durchrechnen, ob die fiktive Abrechnung wirtschaftlich in Ihrem Fall Sinn macht.

Tipp: Das wird Ihnen der gegnerische Versicherungsgutachter kaum verraten wollen

Mit einem neutralen Gutachter können Sie auch die 130 Prozent Sonderregel prüfen: Bei vorliegendem Integritätsinteresse kann damit die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens möglich sein.

Fazit: Schaden am Kraftfahrzeug = Handlungsbedarf!

Wer einen Schaden an einem PKW feststellt oder selbst verursacht, sollte handeln, völlig unabhängig von der Schuldfrage. Am Unfallort muss bereits die Basis für die anstehende Regulierung gelegt werden, schließlich ist die Schadenhöhe festzustellen. Wichtig ist die Beweisdokumentation zur Klärung des Unfallherganges. Die Sicherung der Unfallstelle muss immer oberste Priorität haben!

Prüfen Sie, welche Versicherung zuständig ist (siehe Übersicht oben mit typischen Schadensfällen) und wenden Sie sich bei eigener Unschuld im Zweifelfall an einen unparteiischen Sachverständigen: Dieser wird die Schadenshöhe exakt beziffern und die gesamte Abwicklung mit der eintrittspflichtigen Versicherung durchführen.

Professionelle & unabhängige Hilfe bei einem Schaden

Im Großraum Hamburg ist das Kfz Gutachterbüro Raiolo eine serviceorientierte Anlaufstelle, um die Schadensregulierung in professionelle Hände zu legen. Durch flexible Erreichbarkeit und schnelle Einsatzbereitschaft wissen Geschädigte nach einem ersten Gespräch, wie es nach dem Schaden weitergeht.

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Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
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