unfallschaden auszahlen lassen - Unfallschaden auszahlen lassen zu 100%? Es gibt keinen Automatismus für eine Reparatur!

Unfallschaden auszahlen lassen zu 100%? Es gibt keinen Automatismus für eine Reparatur!

Von: Gabriel Raiolo - März 8, 2021

Dieser Unfall war überflüssig wie ein Kropf! Aber nun ist der Haftpflichtschaden eingetreten und Sie wollen ihn schnellstmöglich regulieren. Wenn Sie keine Schuld haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für die Reparatur und weitere Schadensersatzpositionen aufkommen. Für Sie ist die Sache klar: Sie denken wahrscheinlich sofort an eine Werkstattreparatur: Doch hierfür gibt es formal keinen Automatismus. Sie haben als Geschädigter das Recht auf fiktive Abrechnung. Das bedeutet nichts anderes, als sich den Unfallschaden bzw. die Schadenssumme auszahlen zu lassen.

Wann ist das eine Option, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen? Grundsätzlich ist es bei älteren Autos und kleineren Blechschäden wie Beulen, die die Sicherheit nicht beeinträchtigen, eine Option, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Sie würden dann mit dem Schaden leben und das Geld anderweitig nutzen oder die Reparatur selber durchführen. Sie können über die Summe frei verfügen, falls Sie den Unfallschaden auszahlen lassen.

Unfallschaden auszahlen: Ist diese Abrechnungsvariante wirklich lohnenswert?

Doch finanziell ist es nicht immer vorteilhaft, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. 100% der Reparaturkosten laut Gutachten werden Sie als Geschädigter bei der fiktiven Abrechnung nicht immer erhalten. Lesen Sie daher in diesem Ratgeber, was zu beachten ist, wenn Sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze zur fiktiven Abrechnung bei unverschuldetem Unfall

  1. Sie müssen als Unfallgeschädigter nicht konkret abrechnen und somit das Auto reparieren lassen.
  2. Die fiktive Abrechnung (= Unfallschaden auszahlen lassen) ist eine legitime Option in der Regulierungspraxis.
  3. Die Höhe der Reparaturkosten muss aus einem Schadensgutachten hervorgehen: Bei der fiktiven Abrechnung ist teils mit Kürzungen durch Versicherungen zu rechnen.
  4. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze ist ein Gutachten für die Schadensabwicklung formal notwendig. Darunter kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
  5. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Bei anderen Schadensersatzpositionen (Nutzungsausfall, Minderwert etc.) ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.

Unfallschaden auszahlen? Häufig gestellte Fragen mit kompakten Antworten

Kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen?

Ja, es gibt keinen Zwang zu konkreten Abrechnung bzw. Reparatur des Unfallfahrzeugs. Sie müssen der Versicherung mitteilen, dass Sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen (siehe Musterschreiben unten).

Was zahlt die Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird?

Sie zahlt bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) und ggf. weitere Schadensersatzpositionen, sofern sie im Gutachten aufgeführt sind. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird sie die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Dieser Begriff ist gleichbedeutend mit der Option, sich einen entstandenen Unfallschaden auszahlen zu lassen (der Geschädigte verzichtet auf die Reparatur, NICHT aber auf seine Schadensersatzforderungen). Es handelt sich um das Gegenteil der konkreten Abrechnung, also die Übernahme von Reparaturkosten.

Bin ich verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen?

Nein, Sie können frei wählen, ob Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Sie sollten sich von der Versicherung des Unfallgegners auf keinen Fall unter Druck setzen lassen und einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Diese Entscheidung kann sich nur auszahlen.

Darf ich den Schaden am Fahrzeug selber reparieren?

Ja, das ist möglich, auch wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Bei einer Reparatur des Schadens im Rahmen der 130%-Regel bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss ein Kfz-Experte alle Arbeiten nach Abschluss begutachten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Voraussetzungen, um sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Eine wichtige Grundvoraussetzung, um sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen, ist die Erstellung und Einreichung eines Sachverständigengutachtens für den Autoschaden. Die zuständige Versicherung wird die Regulierung des Schadensersatzes mit Hilfe der im Gutachten ermittelten Werte abschließen. Eine formale Voraussetzung, um sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen, besteht grundsätzlich in der Schadensmeldung, die fristgerecht zu erfolgen hat.

Natürlich müssen Sie dem Versicherer des Unfallgegners mitteilen, dass Sie fiktiv abrechnen bzw. sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Ganz am Ende dieses Ratgebers finden Sie eine Formulierungshilfe als Muster für Ihren Fall. Wenn Sie auf das professionelle Schadensmanagement eines unabhängigen Kfz Gutachters setzen, wird er Sie mit Blick auf die finanzielle Vorteilhaftigkeit beraten und alles Notwendige in die Wege leiten, um den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Welche Positionen zahlt die Versicherung bei fiktiver Abrechnung als Schadensersatz?

Die folgenden Posten können Sie durch eine fiktive Abrechnung geltend machen, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Entscheidend ist im Einzelfall für die Berechnungsmethode immer, was aus dem erstellten Schadensgutachten hervorgeht!

  • Reparaturkosten für den Autoschaden (= Schadenssumme): Bei seiner Berechnungsmethode bezieht sich der Kfz Gutachter meistens auf eine markengebundene Werkstatt. In diesem Kontext ist auch von Stundenverrechnungssätzen die Rede. Auch bei fiktiver Abrechnung lässt sich diese Position in der Regel geltend machen.
  • Nutzungsausfall auszahlen: Für den Zeitraum der Werkstattreparatur steht Unfallopfern eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese lässt sich auch fiktiv abrechnen. Ein Ersatzfahrzeug brauchen Sie eventuell nicht, wenn Ihr Auto „nur“ Beulen als Schaden aufweist.
  • Übernahme der Kosten für das Gutachten bzw. die Sachverständigentätigkeit
  • Kosten für einen Anwalt
  • Merkantiler Minderwert: An einem Unfallfahrzeug haftet ein finanzieller Makel, selbst nach fachmännisch erfolgter Reparatur. Auch den Aspekt der Wertminderung können Sie auf Gutachtenbasis auszahlen lassen.

Positionen, die gerne Versicherungen gerne kürzen oder gar nicht auszahlen wollen

Eines sollte Ihnen klar sein: Wenn Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen wollen, wird die zuständige Versicherung höchst wahrscheinlich Kürzungen versuchen. Daher ist es gut, wenn Sie bei einem Kfz Gutachter und dessen Netzwerk an Fachanwälten für Verkehrsrecht in besten Händen sind. Die Rechtsprechung gibt Unfallopfern in vielen Fällen Recht, sodass Sie sich gegen Kürzungen wehren sollten.

Ein häufiger Streitpunkt in der Regulierungspraxis bei der fiktiven Abrechnung sind Stundensätze. 2015 hat der BGH geurteilt, dass bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, der Versicherer unter Umständen nur die niedrigeren Kosten einer freien Werkstatt auszahlen muss (Aktenzeichen VI ZR 267/14). Hierfür sind die Umstände nach einem Verkehrsunfall im Einzelfall definitiv zu klären!

Beim Anspruch auf Nutzungsausfall weisen die meisten Urteile in die Richtung, dass diese Schadensposition fiktiv abgerechnet werden kann (vergl. z. B. ein Urteil des LG Saarbrücken aus dem Jahr 2015 mit dem Aktenzeichen 13 S 12/15). Bei diesem Faktor spielt Regionalität eine wichtige Rolle. Insofern ist zu prüfen, welche Urteile als Referenz herangezogen werden können, falls die Versicherung nicht auszahlen will.

Weitere typische Posten, die Versicherungen nicht vollständig auszahlen wollen, sind UPE-Aufschläge und Verbringungskosten. Hierbei handelt es sich um branchenübliche (!) Preisaufschläge für Ersatzteile und Kosten, die etwa für den Transport in eine Lackiererei oder zur Fahrzeugvermessung bzw. Rahmenvermessung entstehen. Sofern diese Schadenspositionen regional üblich erhoben wurden, können Sie bei der Auszahlung des Unfallschadens in aller Regel berücksichtigt werden. Sie sehen, dass sich bei unterschiedlichen Positionen wie Verbringungskosten schnell ein hoher Geldbetrag durch Kürzungen ergeben kann.

Kfz Gutachter Hamburg Raiolo Desktop - Unfallschaden auszahlen lassen zu 100%? Es gibt keinen Automatismus für eine Reparatur!

Genaue Vorgehensweise bei Auszahlung des Unfallschadens: Diese Schritte müssen Sie gehen

Grundsätzlich gilt: Bei eigener Unschuld haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen unabhängigen Gutachter sowie Anwalt zur Wahrung Ihrer finanziellen Interessen einzuschalten. Dieser wird Ihnen mit einem ganzheitlichen Schadensmanagement die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung abnehmen und alles Erforderliche fristgerecht für eine zeitnahe Schadensregulierung in die Wege leiten.

1. Schritt:

Unfallschaden melden: Der Unfallverursacher muss binnen 7 Tagen eine Schadensmeldung vornehmen. Unfallgeschädigte können zu ihrer Sicherheit ihre und die gegnerische Versicherung ebenfalls informieren.

2. Schritt:

Feststellung der Schadenshöhe durch ein unabhängiges Gutachten

3. Schritt:

Einreichung des Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis, dass Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen.

4. Schritt:

Falls es zu Kürzungen kommt, sollten Sie einen Fachanwalt aus dem Netzwerk des Gutachters hinzuziehen und sich so zur Wehr setzen. Versicherungen wollen bei einem Unfallschanden naturgemäß so wenig wie möglich auszahlen.

5. Schritt

Verfügen Sie über den Auszahlungsbetrag (Sie können auch selber die Reparatur vornehmen oder ggf. die Beschädigung im Sinne eines Gebrauchsgegenstandes akzeptieren).

Ebenfalls denkbare Szenarien: Unfallschaden auszahlen lassen bei….

Wirtschaftlichen Totalschaden:

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist auszugehen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert laut Unfallgutachten um mehr als 30% übersteigen. Dann rechnen Versicherungen auf Totalschadenbasis ab. Als Unfallopfer erhalten Sie die Differenz aus ermitteltem Wiederbeschaffungs- und Restwert. Den Unfallwagen können Sie zu diesem Wert verkaufen oder weiter fahren, falls die Verkehrssicherheit es bedenkenlos zulässt.

Technischem Totalschaden:

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur aufgrund des Schadensausmaßes unmöglich ist (z. B. bei einem Brandschaden oder einer Explosion). Auch hier erfolgt die Abrechnung auf Totalschadenbasis wie oben dargelegt. Es ist davon auszugehen, dass der Rest- bzw. Schrottwert nicht hoch sein wird. Wissenswert in diesem Kontext ist, dass die Versicherung des Unfallverursachers für die Verschrottungskosten aufkommen muss.

Mehrwertsteuer: Die Regelung bei fiktiver Abrechnung gemäß § 249 BGB

Seit einer Gesetzesänderung wird die Mehrwertsteuer nicht mehr berücksichtigt, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen wollen. Das geht aus § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor: Die Umsatzsteuer ist nur inbegriffen, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Da keine tatsächlichen Reparaturkosten bei der fiktiven Abrechnung anfallen, kann dieser Posten keine Berücksichtigung finden. Auf dieses Geld müssen Sie verzichten, wenn Sie den Unfallschaden auszahlen lassen.

Unfallschaden auszahlen lassen – Mustererklärung: So sagen Sie es der Versicherung!

Sie brauchen nur ein formloses Schreiben an die Versicherung senden, dass Sie den Unfallschaden auszahlen lassen wollen (Ihr eingeschalteter Sachverständiger wird das ohnehin für Sie erledigen). Folgende Formulierung hat sich in der Praxis bewährt, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen:


Sehr geehrte XXX Versicherung,

hiermit möchte ich bitten, dass Sie mir den Unfallschaden laut erstelltem Gutachten auszahlen. Meine Bankverbindung und alle notwendigen Daten (Versicherungsnummer und Bankverbindung) liste ich im Folgenden auf.

XXX

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Fazit: Wer den Haftpflichtschaden hat, muss ihn nicht zwangsläufig reparieren lassen!

Hier konnten Sie mit der fiktiven Abrechnung eine weitere Option prüfen, die Ihnen als Unfallopfer zusteht. Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, keine Reparatur in einer Werkstatt anstreben, können Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Bedenken Sie aber, dass Sie sich nicht immer die vollständige Summe laut Gutachten werden auszahlen lassen können.

Hinzu kommt, dass gerade bei neueren Fahrzeugen die Reparatur in einer Werkstatt mit Blick auf den Minderwert nach dem Unfall die bessere Option ist. Bei einem Bagatellschaden (unter 750 Euro) kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, wenn Sie den Unfallschaden auszahlen wollen.

Unfallschaden auszahlen lassen oder doch reparieren? Jetzt Fachberatung nutzen!

Nehmen Sie Kontakt mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo in Hamburg auf und prüfen Sie ALLE Optionen bei der Schadensregulierung mit einer persönlichen Beratung.

Nur die unabhängige Expertise eines Sachverständigen erlaubt es Ihnen, in Ihrem Fall alle Schadenersatzansprüche nach einem Unfall konsequent durchzusetzen. Die Beauftragung eines Sachverständigen wird sich bei einem unverschuldeten Unfallschaden auszahlen!

kfz Gutachter hamburg Raiolo - Unfallschaden auszahlen lassen zu 100%? Es gibt keinen Automatismus für eine Reparatur!
Kfz Gutachter und Techniker Meister Gabriel Raiolo
Kontakt

Telefon: 
040 – 60 59 08 56

E-Mail: 
info@gutachter-raiolo.de

Geschäftszeiten

Montags bis Sonntags

09:00 Uhr bis 23:00 Uhr

Adresse

Stresemannstraße 268, 
22769 Hamburg

Folgen Sie uns bei

Ähnliche Beiträge

Alle Beiträge ansehen