schadensregulierung - 5 Minuten für ein Update zur Schadens­regulierung: Danach sind Sie als Geschädigter für den Ernstfall perfekt vorbereitet!

5 Minuten für ein Update zur Schadens­regulierung: Danach sind Sie als Geschädigter für den Ernstfall perfekt vorbereitet!

Von: Gabriel Raiolo - März 22, 2021

Der Begriff Schadensregulierung klingt aus Sicht eines Autofahrers schrecklich. Sie möchten bestimmt möglichst nie in Berührung damit kommen. Nach einem Unfall lässt es sich aber nicht vermeiden, schließlich wollen Sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben. Es gilt, Ansprüche an die Versicherung des Unfallgegners zu stellen. Hier lesen Sie, was bei der Schadensregulierung zu beachten ist und warum Sie auf einen unabhängigen Kfz Gutachter setzen sollten.

Achtung! Bei eigener Unschuld lassen viele Unfallbeteiligte bei der Schadensregulierung bares Geld liegen.

„Man lebt riskant und offenbar auf eigene Rechnung und Gefahr“.

(Klaus Klages, Abreißkalenderverleger)

Gut investierte 5 Minuten: Warum Sie diesen Ratgeber zur Schadensregulierung lesen sollten

Was muss ich nach einem unverschuldeten Unfall tun? Welche Rechte habe ich nach einem Unfallschaden? Wie läuft die Schadensregulierung in meinem Fall ab? Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Beitrag.

Das obige Zitat, wie Sie es als Tagesmotto auf einem Abreißkalender finden könnten, trifft auch auf das Autofahren zu. So ist im Verkehrsrecht von einem Betriebsrisiko die Rede, sobald ein Fahrzeug bewegt wird. Wer allerdings unverschuldet in einen Autounfall verwickelt ist, muss nichts auf eigene Rechnung zahlen: Die Schadensersatzansprüche für Unfallgeschädigte sind umfassend und nicht nur auf Sachschäden begrenzt.

Kurz & knapp: Das Wichtigste in aller Kürze

  • Per Definition befasst sich die Schadensregulierung mit dem gesamten Ablauf von der Beweissicherung am Unfallort, der Gutachtenerstellung bis zur finalen Reparatur bzw. Auszahlung von Ersatzansprüchen.
  • Die Ersatzansprüche von Geschädigten bei der Schadensregulierung sind umfassend: Sie gehen weit über die Erstattung von Reparaturkosten hinaus. Der Verursacher bzw. dessen Versicherung steht in der Haftpflicht.
  • Bei eigener Unschuld muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für sämtliche Forderungen aufkommen.
  • Bei eigener Schuld (Kaskofall) hat die Schadensregulierung mit der eigenen Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zu erfolgen.

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Häufig gestellte Fragen: Das antwortet Kfz-Experte Gabriel Raiolo zur Schadens­regulierung

Wie funktioniert die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall?

Nach der Sicherung des Unfallortes geht es an die Beweissicherung für den entstandenen Schaden (Fotos und Unfallbericht anfertigen). Sie können die Polizei zur Aufnahme des Unfallgeschehens rufen. Mit der Schadensmeldung durch den Unfallverursacher beginnt die Regulierung formal. Nutzen Sie bei eigener Unschuld am besten das gesetzliche Schadensmanagement eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen: Das können Sie bereits direkt nach dem Autounfall tun!

Brauche ich zwingend ein Gutachten für einen Versicherungsschaden?

Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro ist es ratsam und im Regelfall notwendig, ein unabhängiges Schadensgutachten erstellen zu lassen. Für Bagatellschäden (oberflächliche Kratzer oder Blechschäden) ist kein Schadensgutachten notwendig. Erst wenn die Schadenshöhe zweifelsfrei feststeht, wird der zuständige Versicherer den Schaden regulieren. Bedenken Sie, dass ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt viele Ihrer legitimen Schadensersatzforderungen wie den merkantilen Minderwert nicht berücksichtigt würde.

Schadensregulierung: Welche Leistungen kann ich im Versicherungsfall geltend machen?

Schadensersatz beschränkt sich nicht nur auf die Übernahme der Kosten für die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Auch Kosten für ein Kfz Gutachten und einen Rechtsanwalt muss die Versicherung des Schädigers übernehmen. Verschaffen Sie sich mit der Liste unten einen vollständigen Überblick über alle in Frage kommenden Schadensersatzpositionen wie Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Wertminderung, Verschrottungskosten sowie Übernahme von Rechtsanwaltskosten und Sachverständigenkosten etc..

Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Bei neuen Fahrzeugen (nicht älter als 3 Jahre) besteht meistens ein Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt. Bei älteren Fahrzeugen müssen sich Geschädigte mitunter mit einer Vertragswerkstatt begnügen. In diesem Kontext fällt oft der Begriff der Schadensminderungspflicht. Geschädigte haben die Pflicht, die Kosten bei der Schadensregulierung so gering wie möglich zu halten.

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Ablauf der Schadensregulierung: Vom Unfall zur Zahlung bzw. Instandsetzung

Nach dem Unfall lassen Sie am besten zeitnah von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein Gutachten erstellen. Dieses wird er zwecks Schadensregulierung an die zuständige Versicherung senden. Alle Schadensersatzforderungen lassen sich direkt auf Gutachtenbasis einfordern.

Sie können der Versicherung z. B. mitteilen, dass Sie sich den Schaden auszahlen lassen wollen (fiktive Abrechnung). Wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Schadensmanagement von Kfz Gutachter Raiolo im Großraum Hamburg nutzen, wird er Ihnen die gesamte notwendige Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung abnehmen.

Schadensregulierung und die Rolle des Kfz Gutachters: Eine Frage der Unabhängigkeit!

Nur ein unabhängiger Gutachter wird den Schaden objektiv beziffern und ALLE möglichen Schadensersatzpositionen prüfen. Er wird Geschädigte mit Blick auf alle Optionen persönlich beraten, um den Schaden im vorliegenden Fall zu minimieren.

Prüfung von Sonderregelungen bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung

Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert, kann selbst bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur möglich sein. Er wird nicht nur die Schadenshöhe und die Reparaturkosten beziffern, sondern auch die unfallbedingte Ausfallzeit. Dieser Wert ist maßgeblich für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung oder die Länge der Nutzung eines Mietwagens.

Die Schuld ist zum Streitfall geworden: Wer ist das tatsächliche Unfallopfer?

Von fundamentaler Bedeutung ist die Rolle eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zur eindeutigen Klärung der Schuld als Basis für die Schadensregulierung. Das Gutachten kann Versionen des Unfallhergangs auf Plausibilität prüfen. Vor Gericht hat es als Beweismittel eine oft entscheidende Aussagekraft im Zivilprozess.

Übersicht: Diese Schadenspositionen können Sie nach dem Unfall geltend machen

Abhängig von der Konstellation und der Schwere der Unfallfolgen sind Ihre Ansprüche auf Schadenersatz umfassend. Ihr Gutachter wird Sie beraten und alle denkbaren Ansprüche einfordern, ggf. mit einem Anwalt aus seinem Netzwerk:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert) bei wirtschaftlichem Totalschaden für Ersatzbeschaffung
  • Schadensersatz für erlittenen merkantilen Minderwert
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen
  • Kosten für Gutachtertätigkeit (Gutachtenerstellung) und einen Rechtsanwalt
  • Bei Personenschaden: Schmerzensgeld, Heilungskosten, ggf. Verdienstausfall, Ersatz für Haushaltsführungsschaden (Kostenübernahme für eine Hilfskraft) sowie Übernahme eventueller Unterhaltsleistungen
  • Bei Unfall mit Todesfolge: Beerdigungskosten
  • Weitere Schadenspositionen wie Abschleppkosten, Verschrottungskosten oder Unkostenpauschale
  • Übernahme von branchenüblichen Kosten oder Aufschlägen bei der Schadensregulierung: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

So geht’s nach der Schadensmeldung weiter

Ist die Schadensmeldung innerhalb der Frist erfolgt und sind die Ansprüche auf Gutachtenbasis formuliert, wird die zuständige Versicherung die Abwicklung vornehmen, was durchaus einige Wochen dauern kann. Wenn Sie auf den Service eines Sachverständigenbüros setzen, müssen Sie sich schon kurze Zeit nach der Kontaktaufnahme nach dem Unfall um nichts mehr kümmern. Sie werden jederzeit über den aktuellen Stand in Kenntnis gesetzt und behalten zu treffende Entscheidungen selbst in der Hand.

Vorsicht beim Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung

Die gegnerische Versicherung hat angerufen, um Ihnen einen unwiderstehlichen Service anzubieten? Lassen Sie sich nicht darauf ein! Sie können davon ausgehen, dass der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung Sie nicht auf alle oben angeführten Schadensersatzansprüche hinweisen wird. Nutzen Sie aktiv Ihr Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Versicherung einschalten zu können.

Unverschuldeter Unfall: Tipps zur Schadensregulierung vom Experten

  1. Sie fühlen sich unsicher und vom Unfallgegner bedrängt? Rufen Sie die Polizei und einen Sachverständigen (ggf. direkt zur Unfallstelle).
  2. Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse jeglicher Form am Unfallort: Nachdem der Schock sich legt, präsentieren sich viele Dinge in einem anderen Licht!
  3. Lassen Sie sich nicht auf die Versicherung des Unfallgegners ein: Sie schaden damit Ihren eigenen finanziellen Interessen!
  4. Zur Vorbereitung für den Ernstfall sollten Sie immer ein Muster für einen Unfallbericht im Handschuhfach haben.
  5. Denken Sie an die Beweissicherung am Unfallort, nachdem alles gesichert ist. Damit legen Sie die Basis für eine schnelle und reibungslose Schadensregulierung. Suchen und befragen Sie mögliche Zeugen. Notieren Sie sich die Personalien der Zeugen!
  6. Wehren Sie sich gegen Kürzungen und Zahlungsverweigerungen bei der Schadensabrechnung, die meistens rechtlich keine Grundlage haben. Durch das Netzwerk an Anwälten sind Sie bei einem Sachverständigenbüro in besten Händen.
  7. Bei Fahrerflucht sollten Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden, um den Unfallschaden regulieren zu können.

Dauer der Schadensregulierung: Mit diesem Wert können Sie rechnen

Grundsätzlich gibt es vom Gesetz her keine Frist, innerhalb welcher die Schadensregulierung abgeschlossen sein müsste. Aus der Praxis lassen sich 4 bis 6 Wochen aber als aussagekräftiger Richtwert für die Schadensregulierung Dauer anführen.

Wenn Sie mehr über die Dauer und Einflussfaktoren für die Dauer der Schadensregulierung erfahren wollen, können Sie auf den hinterlegten Beitrag klicken. Ihr Gutachter wird alle Abläufe in Ihrem Versicherungsfall so schnell wie möglich gestalten. Mit einer Reparaturkostenübernahmeerklärung etwa können Sie Ihren Wagen in aller Regel schon nach einer kurzen unfallbedingten Ausfallzeit wieder nutzen.

Starten Sie die Schadensregulierung bereits am Unfallort: Auf diese Themen kommt es an!

Unfallbericht erstellen und so für Klarheit sorgen: Keine Schadensregulierung ohne eindeutigen Unfallablauf

Nur wenn die Beweissicherung vollständig und aussagekräftig mit Blick auf die Schuldfrage ist, werden Sie als Geschädigter alle angeführten Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung einfordern können. Es muss Klarheit über den Unfallhergang herrschen, schließlich war die regulierende Versicherung nicht am Unfallort. Fertigen daher auch eine Unfallskizze an. Ein zeitnah erstelltes Unfallgutachten liefert dem zuständigen Versicherer alle notwendigen Fakten bzw. Werte, um die Schadenregulierung abschließen zu können.

Schadensmeldung bei Versicherung: Der notwendige Startpunkt der Schadensregulierung

§ 7 der AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) regelt die Frist für die Schadensmeldung. Diese hat in der Regel binnen maximal 7 Tagen durch den Unfallverursacher zu erfolgen. Ist das nicht der Fall, wird die Versicherung ggf. keine Schadensregulierung mehr vornehmen. Ansprüche auf Schadenersatz würden Sie dann ggf. direkt an den Unfallverursacher stellen. Die Schadensmeldung muss vollständig und aussagekräftig sein, damit Klarheit über den grundsätzlichen Unfallhergang herrscht.

Zentralruf der Autoversicherer: So machen Sie die gegnerische Autoversicherung ausfindig!

Sie wollen einen Kfz-Schaden melden, haben aber die Daten des Unfallgegners nicht zur Hand? Dann können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer kostenlos unter 0800/2502600 wenden. Auch online haben Sie jederzeit mit wenigen Angaben die Möglichkeit, anhand des Kennzeichens die zuständige Haftpflichtversicherung bzw. den Versicherungsvertrag in Erfahrung zu bringen.

Verkehrsopferhilfe e.V.: Anlaufstelle für einen Verkehrsunfall mit Unfallflucht oder bei Zahlungsverweigerung der Versicherung

Ist das Kennzeichen nach einem Verkehrsunfall nicht bekannt oder ist der Verursacher flüchtig, können Sie sich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Sie können so die Schadensregulierung vorantreiben, auch wenn der Unfallgegner bei der Unfallaufnahme nicht zu ermitteln sein sollte oder die Versicherungsgesellschaft sich quer stellt.

Deutsches Büro Gründe Karte e.V.: Anlaufstelle für einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug

Vom Versicherungsrecht her gesehen wird es schnell kompliziert, wenn Sie in Deutschland einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug haben. Mit dem genannten Büro können Sie hierzulande einen zentralen Ansprechpartner nutzen, um Schadensersatzansprüche für Ihr Unfallfahrzeug durchzusetzen.

Für die Schadensregulierung die Polizei rufen: Ja oder Nein?

Grundsätzlich besteht bei kleinen Blech- bzw. Sachschäden keine Pflicht, die Polizei zum Unfallort zu rufen. Zur objektiven Beweissicherung kann das aber sehr sinnvoll sein, vor allem, wenn keine Einigkeit oder sogar eine aggressive Stimmung zwischen den Unfallbeteiligten herrscht. Die Polizei wird dafür sorgen, dass alle Personen Ihre Kontaktdaten wie die Anschrift austauschen.

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Verletzten (= Personenschaden), so müssen Unfallbeteiligte Polizeibeamte zur Unfallstelle rufen, ebenso Rettungskräfte je nach Schwere der Verletzungen. Für verletzte Personen ist Erste Hilfe zu leisten. Das von der Polizei erstellte Protokoll lässt sich bei der Versicherung ebenfalls für die Schadenregulierung einreichen.

Schadensregulierung bei unklarer Schuldfrage der Versicherungsnehmer: Was gilt?

Ist die Schuldfrage nicht geklärt, werden Haftpflichtversicherer keine abschließende Schadensabwicklung vornehmen. Sie werden jedenfalls nicht 100% der Kosten übernehmen, wenn eine Teilschuld zu vermuten ist. In diesem Fall würde die Versicherungsgesellschaft nur den Anteil gemäß Quote bei der Schadensregulierung tragen. Unter Umständen kommt es zu einem Zivilprozess, bei dem das erstellte Schadensgutachten die ausschlaggebende Rolle spielen kann.

Schadenssumme von Versicherung auszahlen lassen: Geht das?

Ja, im Haftpflichtfall ist das eine mögliche Option bei der Schadensregulierung. Sie können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich den Schaden auszahlen lassen, wenn Sie keine Reparatur anstreben.

Bei eigener Schuld bzw. selbstverschuldeten Schaden sieht die Sachlage in der Vollkaskoversicherung meistens anders aus. Hier kann vertraglich die konkrete Abrechnung geregelt sein. Bei Unwetterschäden (Hagel, Sturm etc.) kann es aber möglich sein, sich den entstandenen Schaden auszahlen zu lassen. Einige Versicherungsnehmer können im Schadensfall eine unkomplizierte Direktregulierung nutzen. Werfen Sie am besten einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag!

Fazit: Sie sollten bei der Schadens­regulierung nichts dem Zufall überlassen!

Sie haben hier gelesen, wie umfassend Ihre Rechte und Ansprüche im Haftpflichtfall bei der Schadensregulierung sein können. Solche Ansprüche wie etwa eine Nutzungsentschädigung bzw. die maximale Summe an Schadensersatz werden Sie nur einfordern können, wenn Sie auf eine unabhängige Expertise bei der Schadensregulierung setzen und sich ausdrücklich nicht auf den Versicherer des Unfallverursachers einlassen.

Vorfahrt für Ihre Rechte: Schnelle Ersteinschätzung damit die  Schadensregulierung Fahrt aufnimmt!

Mit dem Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo steht Ihnen im Großraum Hamburg eine kundenorientierter Service für das Schadensmanagement zur Verfügung, den Sie via Notfall-Hotline montags bis sonntags zwischen 9 und 23 Uhr zeitnah nutzen können.

Eine schnelle Ersteinschätzung ist auch unkompliziert per WhatsApp möglich: Senden Sie Ihre Nachricht einfach an +49 1525 4275389 und erfahren Sie, ob der Schaden augenscheinlich oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt.

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