Autounfall mit Versicherung regulieren: Diese 5 Tipps unbedingt beachten
Die Wortkombination „Autounfall und Versicherung“ verheißt meistens nichts Gutes, wenn Sie nicht gerade als Versicherungsnehmer im Internet nach einem günstigeren Tarif für Ihr Auto suchen. Meistens geht es mit der Schadensregulierung nach einem Unfall um eine Ausnahmesituation. Sie können als Beteiligter auf keine Routine zurückgreifen und sind aufgewühlt. Nun ist professioneller Rat eines Gutachters für den Versicherungsschaden bares Geld wert!
Nutzen Sie diesen Ratgeber, um die wichtigsten Fragen und vor allem Ihre Rechte nach einem Autounfall mit Blick auf die Versicherung zu klären. Eine der wichtigsten Fragen nach einem Autounfall ist zweifelsohne, welche Versicherung zahlt? Das wird Ihnen nach 5 Minuten Lesezeit klar sein, ebenso Ihre konkreten Handlungsoptionen je nach eintrittspflichtiger Versicherung.
Kurz & knapp: Die wichtigsten Fragen zum Thema Autounfall und Versicherung
Prioritär muss der Unfallort mit Warnblinklicht, Warndreieck etc. gesichert werden, bei Verletzten ist ein Notruf (Rettungswagen & Polizei) abzusetzen. Nach dem Leisten Erster Hilfe geht es an die formale Unfallaufnahme. Mit einem Unfallbericht sind Beweise an Unfallstelle zu sammeln.
Laut Versicherungsbedingungen muss der Schadenverursacher die Meldung binnen 7 Tagen vornehmen, idealerweise so schnell wie möglich nach dem Autounfall. Erfolgt die Schadensmeldung nicht fristgerecht, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall ganz oder teilweise entfallen.
Hier finden Sie für einen Haftpflichtschaden eine ausführliche Liste mit allen Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Bei einem Kaskoschaden ist die Versicherungsleistung oft auf den reinen Schaden (Reparatur) begrenzt. Die Regulierung mit der zuständigen Versicherung sollte auf Gutachtenbasis erfolgen.
Bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze sollte die Schadenregulierung mit einem Kfz-Gutachten erfolgen, aus dem sich alle Schadenersatzleistungen ableiten lassen. Die Schadenregulierungsdauer liegt meistens bei 4 bis 6 Wochen. Mit der Profilhilfe eines Kfz-Sachverständigen und seinem Anwaltsnetzwerk geht es am schnellsten!
Was deckt eine Auto Versicherung ab?
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für eine unfallbedingte materielle und immaterielle Schäden, die an anderen Autos, Gebäuden oder Personen verursacht werden (also Blechschäden und Personenschäden). Voraussetzung ist, dass kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und die Versicherung gültig ist. Reparaturkosten, Nutzungsausfall und merkantile Wertminderung sind typische Beispiele für die Versicherungshaftung. Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug haftet nur eine Kaskoversicherung, vollumfassend nur eine Vollkaskoversicherung.
Basics: Welche Arten von Auto Versicherungen gibt es?
Geht es nach einem Autounfall um Versicherungen, so entscheidet die Schuldfrage über die konkrete Zuständigkeit. Für fremdverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein.
Schäden, die selbst oder durch höhere Gewalt verursacht werden, trägt eine Kaskoversicherung. Für solche Schäden reicht eine Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug also nicht aus.
Begriffserklärung in der Übersicht: Welche Versicherung zahlt was?
- Kfz- Haftpflichtversicherung: Zahlt für Schäden an fremdem Eigentum.
- Teilkaskoversicherung: Reguliert Schäden ohne direkte Haftung (z. B. Wild- oder Hagelschaden, Glasbruch, Fahrzeugbrand oder Diebstahl).
- Vollkasko: Übernimmt alle Schäden auch bei Selbstverschulden, wobei die vertragliche Selbstbeteiligung zu tragen ist.
Grundsatzfrage: Benötigt jedes Fahrzeug eine Kfz-Versicherung zur Teilnahme am Straßenverkehr?
Ja! In Deutschland ist es Pflicht, dass jedes Auto zumindest haftpflichtversichert ist. Das ergibt sich aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist es nicht möglich, ein Fahrzeug anzumelden. Daher ist auch die EVB Nummer von der Versicherung bei der Fahrzeuganmeldung vorzuweisen.
Kurz erklärt: Warum jedes Fahrzeug eine Auto Versicherung haben sollte?
Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist der Versicherungsschutz eine Grundvoraussetzung. Das erklärt sich rein logisch damit, dass durch das mitfahrende Betriebsrisiko eine Unfallgefahr nie auszuschließen ist. Aus einem Unfall können schnell immense Schadenersatzansprüche entstehen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz in den finanziellen Ruin führen können.
Faktoren: Wie berechnet die Versicherung einen Schaden?
Bei einem Haftpflichtschaden haben Geschädigte oberhalb der Bagatellgrenze das Recht, ein unabhängiges Sachverständigengutachten zur Feststellung der Schadenhöhe erstellen zu lassen. Die Angaben zur Instandsetzungskosten, Wertminderung und Reparaturdauer sind die Basis für Schadenersatzleistungen.
ACHTUNG! Glauben Sie der Versicherung des Unfallgegners nicht alles
Die gegnerische Versicherung wird Sie oft mit einem Kostenvoranschlag abspeisen wollen. Dieser kommt nur für Unfälle mit Bagatellschäden in Frage. Lassen Sie sich nicht darauf ein, denn damit sind massive Kürzungen Ihrer Ansprüche vorprogrammiert. Zudem ist nur ein Schadengutachten beweissichernd.
Bei einem Kaskoschaden hat die Versicherung das Weisungsrecht. Sie wird einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten erstellen lassen, um die Versicherungsleistungen festzulegen. Sie sollten nicht selbst aktiv werden, die Kostenübernahme für ein Gutachten durch die Versicherung ist nicht gewährleistet. Üblicherweise lassen Kaskoversicherungen erst ab einer höheren Schadensumme (ca. 2.000 Euro) ein Gutachten zur Schadenabwicklung erstellen.
Überblick: Was zahlt die Versicherung nach einem Autounfall?
Für diese Schadensposten muss der gegnerische Autoversicherer aufkommen:
- Gutachtenkosten oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro gemäß BGH Urteil.
- Kosten für einen Anwalt: Sie können sich gegen unberechtigte Kürzungen der Versicherung wehren.
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen (für die unfallbedingte Ausfallzeit).
- Kostenübernahme für Reparatur / Werkstatt bzw. Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden zur Ersatzbeschaffung.
- Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden.
- Schadenersatz für den merkantilen Minderwert.
- Abschleppkosten, Beilackierungskosten, Verbringungskosten, Standkosten.
- Unkostenpauschale für den Geschädigten.
- Heilbehandlungskosten.
- Haushaltsführungsschaden.
- Feuerwehrrechnung (Gefahrenabwehr), falls bei einer Kollision z. B. Öl ausgelaufen ist. Auch hierfür kann der Versicherer des Unfallverursachers je nach Unfallhergang belangt werden.
Was sollte man bei der Wahl der Auto Versicherung beachten?
Auch wenn beim Vergleich von Autoversicherungen die Monatsbeiträge von größtem Interesse sind, sollte die Leistungen im Kleingedruckten beachtet werden. Denn diese können im Schadensfall einen enormen Unterschied ausmachen.
Wichtig bei der Haftpflichtversicherung ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme von 7,5 Millionen Euro kann sehr schnell erreicht sein. Experten empfehlen, dass diese Summe bei etwa 100 Millionen Euro liegen sollte. Alleine die Summen zeigen, wie wichtig der Versicherungsschutz bei einem Autounfall ist.
Zudem ist in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung zu prüfen, ob ein Rabattschutz durch den Autoversicherer integriert ist. Ist das der Fall, würde sich ein Schadensereignis im Jahr nicht auf die Schadenfreiheitsklasse in Form einer Hochstufung auswirken.
Ist die Selbstbeteiligung bei der Wahl der Auto Versicherung relevant?
In der Teil- und Vollkasko ist die Selbstbeteiligung im Regelfall immer vorgesehen, wobei deren Höhe teilweise individuell festgelegt werden kann. Je niedriger die Selbstbeteiligung bei der Versicherung ist, desto höher werden Monatsbeiträge ausfallen. 300 Euro können als übliche Summe gelten.
Versicherung auch bei kleinen Blechschäden nutzen?
Bei Bagatellschäden stellt diese Summe ein gewisses Hindernis dar: Es ist genau durchzurechnen, ob sich die Regulierung mit der Versicherung nach einem Autounfall lohnt. Das gilt vor allem, wenn eine Hochstufung durch die Versicherung droht.
Was erwartet einen, wenn das Auto keine gültige Versicherung hat?
Es besteht wie oben erwähnt in Deutschland Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge. Ohne Versicherung gibt es kein Kennzeichen als Ausweis für die Zulassung.
Wer ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich mit Blick auf § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes einer Straftat schuldig. Geldstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Freiheitsstrafe sind mögliche Folgen. Zudem müssten Unfallverursacher dann im Falle eines Autounfalls selbst alle Kosten tragen, da keine Versicherung belangt werden kann.
Wer kommt bei fehlender Versicherung auf?
Für Geschädigte kann es sich als schwierig erweisen, wenn der Schadenverursacher keine gültige Versicherung hat. Noch schlimmer ist es, wenn dieser Fahrerflucht begeht und keine unmittelbaren Ansprüche durchgesetzt werden können. Grundsätzlich haben alle am Unfall beteiligten die Pflicht, sich den Konsequenzen am Unfallort zu stellen.
Können nach einem Autounfall keine Versicherung via Zentralruf oder Zeugen durch das Unfallopfer ermittelt werden, sind der Verein für Verkehrsopferhilfe oder das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. hilfsbereite Ansprechpartner. Im schlimmsten Szenario bleiben Unfallgeschädigte auf dem Schaden sitzen oder sie müssen die eigene Kaskoversicherung einspringen lassen, wenn kein Unfallgegner bzw. Versicherung zu ermitteln ist.
Tipps als Fazit: Das rät Ihnen das Kfz Gutachterbüro Raiolo bei einem Autounfall
Sie wissen jetzt, an welche Versicherung Sie sich nach einem Autounfall zu wenden haben und wie umfassend Ihre Rechte bzw. die Schadensposten insbesondere nach einem unverschuldeten Unfall sind.
Wenn Sie schuldlos an einem Autounfall beteiligt sind, haben Sie wesentlich mehr Rechte und aktive Möglichkeiten als bei einem Kaskoschaden: Hier müssen Sie der Versicherung die Regie überlassen, bei einem Haftpflichtschaden können Sie die Steuerung der Schadensregulierung übernehmen. Sie können das Schadensmanagement des gegnerischen Versicherers ablehnen. Das gelingt mit diesen abschließenden Tipps nach einem Unfall am besten:
#Tipp 1 nach Unfall:
Lassen Sie sich nicht auf die gegnerische Versicherung und ihre Versprechen ein: Der anrufende Versicherungssachverständige verfolgt andere Ziele, nicht Ihre! Er möchte auf Ihre Kosten sparen. Nur ein unabhängiger Kfz Schadengutachter arbeitet frei von Interessenskonflikten.
#Tipp 2 nach Unfall:
Begeben Sie sich nicht alleine in den Kampf mit Kfz-Versicherern. Nutzen Sie als Geschädigter Ihr Recht auf die Übernahme von Sachverständigen- und Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung. Vielsagend in diesem Kontext ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Aktenzeichen 22 U 171/13). Demzufolge sei es fahrlässig, als Geschädigter nach einem Unfall keine Kanzlei einzuschalten. Der gegnerische Haftpflichtversicherer ist hier eintrittspflichtig!
#Tipp 3 nach Unfall:
Je größer offensichtlicher der Unfallschaden ist, desto unverzichtbarer ist ein Gutachten. Bedenken Sie, dass Unfallwagen weniger wert sind. Auf Gutachtenbasis können Sie dafür Schadenersatz einfordern.
#Tipp 4 nach Unfall:
Melden Sie bei scheinbar eindeutiger Schuldfrage den Schaden auch der eigenen Versicherung. Sie könnten später doch noch mit einer Teilschuld belangt werden. Durch die Unfallmeldung sichern Sie sich formal gegenüber Ihrer Versicherung ab.
#Tipp 5 nach Unfall für die Versicherungsregulierung:
Sie sollten für den Ernstfall immer eine Vorlage für den Unfallbericht im Handschuhfach deponieren. So können Sie den Unfallhergang auch mit einer Unfallskizze für die Schadensregulierung mit dem Haftpflichtversicherer dokumentieren. Für Fahrten ins Ausland gibt es auch fremdsprachliche Versionen. Hier sollte die Polizei immer gerufen werden.
Sie brauchen schnelle und professionelle Hilfe nach einem Autounfall für die Versicherungsregulierung? Hier bei Kfz Gutachter Raiolo sind Sie in besten hanseatischen Händen. Nehmen Sie Kontakt auf, melden Sie den Schaden und nutzen Sie auch die Möglichkeit, ein Schadensbild via WhatsApp zu schicken. Auf das Urteil eines unabhängigen Experten können Sie bauen.
Telefon: 040 – 60 59 08 56
E-Mail: info@gutachter-raiolo.de
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